Ich bin Litauer und lebe in Großbritannien. Ich plane, in zwei Wochen eine Reise nach Portugal zu unternehmen, und der litauische Pass meines 4-jährigen Sohnes (EU-Bürger) läuft während seines Aufenthalts in Portugal ab. Ich habe die Botschaft kontaktiert und es gibt keine Möglichkeit, dass sie seinen Pass rechtzeitig erneuern würden.
Er wurde in Großbritannien geboren und hat eine britische Geburtsurkunde. Ich habe mich gefragt, ob die Grenzbehörde einen abgelaufenen EU-Pass für ein Kind akzeptieren würde, das von seinen Eltern mit gültigen Pässen und einer Geburtsurkunde begleitet wird, um in das Land einzureisen?
Da GayotFow dazu nicht mehr in der Lage ist, erhebt er seinen Kommentar zu einer Antwort:
Mit Ihnen als Hauptperson hat das Kind abgeleitete Rechte als Familienmitglied, die anhand der Geburtsurkunde und des abgelaufenen Reisepasses festgestellt werden können. Möglicherweise müssen Sie eine Weile warten, während sie abgeleitete Rechte studieren, aber ich sehe kein großes Problem.
Die Richtlinie des Innenministeriums zu Freizügigkeitsrechten: direkte Familienangehörige von Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Version 5.0 auf Seite 6:
Familienmitglieder, die unter Regulation 7(1)(a), (b) und (c) der Immigration (European Economic Area) Regulations 2016 (die Regulations von 2016) fallen, werden oft als „direkte“ Familienmitglieder bezeichnet.
Als direkte Familienmitglieder kommen in Frage:
- Ehepartner oder Lebenspartner
- direkte Nachkommen des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder Lebenspartners, die:
→ unter 21 Jahre alt sind
→ Unterhaltsberechtigte des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder Lebenspartners sindDirekte Familienangehörige haben ein automatisches Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich, solange sie Familienangehörige dieses EWR-Staatsangehörigen bleiben und diese Person entweder:
- berechtigt, sich für einen anfänglichen Zeitraum von 3 Monaten im Vereinigten Königreich aufzuhalten
- eine qualifizierte Person
- hat ein Daueraufenthaltsrecht
Die Geburtsurkunde kann für die Einwanderung mit den Eltern verwendet werden.
Reisen mit Kindern
Sie können an der Grenze aufgefordert werden, das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und mitreisenden Kindern nachzuweisen, wenn Sie nicht der Elternteil zu sein scheinen, z. B. wenn Sie einen anderen Nachnamen haben.
Sie können dies beweisen mit:
eine Geburts- oder Adoptionsurkunde, aus der Ihre Beziehung zum Kind hervorgeht
Scheidungs- oder Heiratsurkunden, wenn Sie der Elternteil sind, aber einen anderen Nachnamen als das Kind haben
ein Schreiben des Elternteils des Kindes, das dem Kind erlaubt, mit Ihnen zu reisen, und Kontaktdaten angibt, wenn Sie nicht der Elternteil sind
Entnommen aus: https://www.gov.uk/uk-border-control/before-you-leave-for-the-uk
Nate Eldredge
Matas Vaitkevicius
Gayot Fow
Hoki
Matas Vaitkevicius