Es ist allgemein bekannt, dass es Muslimen verboten ist, Fleisch zu essen, das nicht auf islamische Weise geschlachtet wurde. Aber was ist die Regel für den Verzehr von Fleisch, das auf öffentlichen Märkten oder an öffentlichen Orten in nicht-muslimischen Ländern verkauft wird ? Zum Beispiel Mittagessen am Arbeitsplatz, in der Schulcafeteria oder Abendessen bei einem Freund, ... usw.?
Gibt es für diese Fälle einen Ausschluss oder eine besondere Erlaubnis, Fleisch zu essen, das nicht nach islamischer Art geschlachtet wurde?
Die Bedingungen für zum Verzehr gültiges Schlachtfleisch sind 5:
(Diese Bedingungen sind aus dem Koran und den Ahadith abgeleitet und werden zum größten Teil von Gelehrten aller Schulen vereinbart - eine Meinungsverschiedenheit wird weiter unten diskutiert.)
Fragen Sie sich also zunächst, ob diese Bedingungen in Ihrem Fall erfüllt sind (Mittagessen am Arbeitsplatz, Schulkantine, bei Freunden zu Hause etc.). Personen, die mit dem Thema nicht vertraut sind, fügen gerne zusätzliche Bedingungen hinzu, aber wenn sie keinen soliden Beweis haben, sind sie keine Bedingungen. Und Allah SWT weiß es besser.
Diese Bedingungen machen das Schlachten lediglich zum Essen zulässig . Es gibt eine Reihe anderer Dinge, die empfohlen oder sehr empfohlen werden, aber nicht obligatorisch sind, wie z. B. eine gute Behandlung des Tieres und andere Dinge. Uns wird befohlen, Tiere im Allgemeinen gut zu behandeln und sie nicht zu foltern, und obwohl es nicht Teil der Sunna ist, dies nicht zu tun, wird es das Schlachten nicht ungültig machen.
Zwei häufige Missverständnisse sind, dass 1) man einfach Bismillah über jedes Fleisch sagen und es essen kann, weil der Prophet (saws) dies getan hat - der vollständige Hadith besagt jedoch, dass das Fleisch in diesem Fall von einem neuen muslimischen Stamm stammte, der möglicherweise nichts davon wusste die Bedingungen, und so sagte der Prophet (saws) Bismillah darüber und 2) die heutigen Ahl al-Kitab sind von ihrer ursprünglichen Religion abgewichen und es ist nicht gültig, ihre Nahrung zu essen – die Antwort darauf ist, dass sie sogar damals abgewichen waren des Propheten (saws) und weder Allah noch Sein Gesandter haben festgelegt, dass sie ihrem ursprünglichen Deen folgen müssen , und daher können wir diese Bedingung auch nicht auferlegen.
Die Shafi'i-Gelehrten sind sich über Punkt 5 nicht einig. Sie sagen, dass das Aussprechen von Allahs Namen über dem Schlachten empfohlen wird, nicht obligatorisch. Aus diesem Grund essen einige Shafi'is Fleisch, wenn die anderen vier Bedingungen erfüllt sind. Für Nicht-Shafi'is ist es normalerweise die fünfte Bedingung, die den Großteil des Fleisches, das in Geschäften und Restaurants gefunden wird, ungültig macht (es sei denn natürlich, es ist koscher-zertifiziert).
In zeitgenössischen westlichen oder nicht-muslimischen Gesellschaften gibt es hauptsächlich zwei Probleme, selbst für diejenigen, die der Meinung der Schafi'i folgen:
Angesichts dieser Tatsachen ist die Zulässigkeit des Verzehrs solchen Fleisches äußerst dürftig.
Ein weiteres modernes Thema, dem die Gelehrten noch nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt haben, ist das maschinelle Schlachten und ob es ein „Bismillah“ pro Tier geben muss oder ob es erlaubt ist, Tonbänder mit der Aufschrift „Bismillah“ und ähnliches abzuspielen.
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Quelle: Zusammengefasst aus dem Precious Provisions-Kurs, der von Dr. Yasir Qadhi geleitet wird.
Ja, „Heute sind [alle] guten Speisen erlaubt, und die Nahrung derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Nahrung ist ihnen erlaubt.“ (5:5)
Muz
مجاهد