Berechtigt für die Bluecard Deutschland mit einem nicht-anabin-gelisteten Abschluss und einer H+/- Hochschule?

Ich beantrage gerade eine deutsche Arbeitserlaubnis für 3 Monate, um eine Blaue Karte beantragen zu können. Eine der Voraussetzungen ist laut Botschaft die Anerkennung des Hochschulabschlusses in der Anabin-Datenbank .

Ich habe einen 4-jährigen Abschluss in Softwaretechnik von einer Universität, die in der Anabin-Datenbank als H +/- aufgeführt ist. Allerdings konnte ich dort meinen "genauen" Abschlusstitel nicht finden.

In der Studiengangsliste gab es viele Doppelungen mit nur unterschiedlicher Schreibweise! Anscheinend gibt es eine Möglichkeit, Ihren Abschluss einzureichen, und es gibt dort keine tatsächliche Überprüfung, um Rechtschreibfehler usw. zu erkennen.

Ich habe meine Abschlusskategorie gefunden, aber es sind nur 2 Abschlüsse aufgeführt; "Englische Literatur" und "Environment Health". Nicht im Zusammenhang mit Software-Engineering. IMHO scheint es keine Frage der wissenschaftlichen Anerkennung zu sein, die Liste ist nur unvollständig.

Habe ich Anspruch auf eine Blaue Karte EU mit einem nicht gelisteten Abschluss und H +/- Universität? Soll ich stattdessen eine ZAB-Vergleichbarkeitserklärung erhalten? Die Botschaft teilte mit, dass Ihr Abschluss entweder anerkannt ist oder Sie ein Schreiben der Kultusministerkonferenz benötigen . Was ist mein nächster Schritt? Hier wäre ich für Hinweise dankbar.

Update:
Anscheinend ist die ZAB Teil der Kultusministerkonferenz.

Ich habe einen Tippfehler in Kulturministerkonferenz korrigiert , weil es ein so wichtiger Suchbegriff in Ihrer Frage ist. Hervorheben, denn das könnte Ihre eigene Forschung verbessern.
Danke @hiergiltdiestfu! Interessant, dass der Tippfehler in einem offiziellen Botschaftsdokument enthalten ist .
Ja, in der Tat interessant. Ich habe gesehen, dass Kultu*r*ministerkonferenz im Zusammenhang mit supranationalen Gremien wie G7 verwendet wird, aber in Deutschland ist es ein fester Begriff für eine feste Institution, also bin ich bereit zu behaupten, dass die Botschaft oder ein Übersetzer es geschafft hat, es falsch zu schreiben.
@sepehr Ich stehe vor dem gleichen Fall. Meine Universität ist H+ aufgeführt, aber mein Abschluss in Informatik ist nicht darunter aufgeführt und für andere Universitäten aufgeführt, die in meinem Land einen viel geringeren Rang haben. Bedeutet das, dass ich noch eine Änderung habe, um eine blaue Karte zu bekommen?
@faressoft Aus meiner eigenen und der Erfahrung anderer weiß ich, dass es diesbezüglich keine De-facto-Regel gibt. Ich musste selbst durch die ZAB gehen, kenne aber Leute, die das nicht gemacht haben und kein Problem mit ihrer Blauen Karte Deutschland hatten. Ich persönlich würde die Zeugenaussage der ZAB einholen, damit die Bluecard-Bewerbung reibungslos verläuft.

Antworten (1)

Soweit ich herausfinden konnte, benötigen Sie eine ZAB-Bewertung:

  • Wenn Ihre Universität in der Anabin-Datenbank als H +/- aufgeführt ist.
  • Der genaue Titel Ihres Abschlusses ist nicht in der Anabin-Datenbank aufgeführt.
  • Auch wenn Ihre Universität als H+ aufgeführt ist und Ihr genauer Abschlusstitel dort steht, benötigen Sie eine ZAB-Auswertung, wenn Ihre örtliche Botschaft wählerisch ist.

Die einzige Quelle für die Anabin-Datenbank sind ZAB-Auswertungsanträge. Wenn also vorher noch keine Stelle nach einer Bewertung des exakt gleichen Grades gefragt wurde, müssen Sie das tun.

Und wenn Ihnen die ZAB nach der Begutachtung eine Vergleichbarkeitserklärung ausstellt, haben Sie Anspruch auf die Blaue Karte.

Wenn die ZAB Ihren Antrag ablehnt und Sie somit ohne Hochschulabschluss auf der Strecke bleiben, können Sie aus Deutschland einfach keine Blaue Karte bekommen . Sie können jedoch eine Beschwerde bei der ZAB einreichen oder es in anderen Bluecard-Ländern versuchen.

Wenn man eine Bewertung erhält, die seinen Abschluss als nicht ausreichend bezeichnet, kann man möglicherweise trotzdem eine reguläre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen, siehe expattriates.stackexchange.com/a/11511/13223 für Details.