Abgelaufenes spanisches Studentenvisum – kann ein Nicht-Visumstaatsangehöriger weiterhin in den Schengen-Raum reisen?

Ich werde im Sommer durch Europa reisen. Der Plan ist Dublin, Amsterdam, Krakau und dann zurück nach Dublin, um nach Kanada zu fliegen. Ein Familienmitglied hat ein abgelaufenes Visum in Spanien und möchte uns in Krakau treffen. Glaubst du, er hätte Probleme damit? Er würde dann mit uns nach Dublin zurückfliegen, um unseren Flug nach Toronto zu erwischen. Wir wollen keine Probleme mit Strafen und Verboten haben. Kann jemand Hilfe oder Vorschläge machen, ob es ihm gut geht oder wie wir die Reise arrangieren können, damit er ohne Strafe ausfliegen kann?

Mein Verwandter ist mit einem Studentenvisum nach Spanien eingereist, aber es läuft ab, wenn seine Schule im Mai zu Ende ist. Er ist Amerikaner wie ich. Er möchte mich entweder in Irland oder Polen besuchen und dann mit mir zurück nach Kanada und dann in die USA fliegen, aber sein Studentenvisum läuft zu diesem Zeitpunkt ab. Er will weder abgeschoben noch mit einem Reiseverbot belegt werden.

Ihr Familienmitglied befindet sich derzeit im Schengen-Raum, ist aber mit einem Visum eingereist, das abgelaufen ist, da es jetzt überschritten wird, ist das richtig? (Nicht ganz klar aus dem Q). Welche Staatsbürgerschaft hat das Familienmitglied?
Er ist mit einem Studentenvisum nach Spanien eingereist, aber es läuft ab, wenn seine Schule im Mai zu Ende ist. Er ist Amerikaner wie ich. Er möchte mich entweder in Irland oder Polen besuchen und dann mit mir zurück nach Kanada und dann in die USA fliegen, aber sein Studentenvisum läuft zu diesem Zeitpunkt ab. Er will weder abgeschoben noch mit einem Reiseverbot belegt werden.
Richtig, könnten Sie die Frage bearbeiten, um die Dinge klarer zu machen. Die Tatsache, dass sie beabsichtigen, sich mit Ihnen zu treffen, ist nicht so wichtig (Sie fragen, ob ein Nicht-Visum-Staatsangehöriger, der mit einem Visum einreist, danach bleiben kann). Die Tatsache, dass Ihr Familienmitglied ein US-Bürger ist (und daher kein Visum für einen Besucher des Schengen-Raums hat), ist sehr relevant.

Antworten (1)

Das Visum Ihres Verwandten muss ein von Spanien ausgestelltes Typ-D-Visum sein – es kann kein Typ-C-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt sein, da solche Visa überhaupt nicht für US-Bürger ausgestellt werden.

Der Besitz eines Typ-D-Visums hat den praktischen Nebeneffekt, dass Tage, die er mit diesem Visum in Spanien verbringt, nicht auf seine 90-in-alle-180-Tage-Schengen-Uhr angerechnet werden ; im Grunde behandelt das Schengen-System solche Visa genauso wie Aufenthaltstitel.

Wenn er das ganze Semester in Spanien war, hat dies zur Folge, dass er nach Ablauf des Visums in den letzten 90 Tagen keine Tage hat, die für Schengen zählen, und zu diesem Zeitpunkt mit der Reise beginnen kann innerhalb des Schengen-Raums für 90 Tage als normaler visumfreier Amerikaner .

Daher sollte es für Ihren Angehörigen in Ordnung sein, von Spanien nach Polen zu reisen und dann gemeinsam mit Ihnen den Schengen-Raum zu verlassen. Seine Ein- und Ausreisestempel werden einen langen Aufenthalt in Schengen vermerken, aber da der Pass auch sein Typ-D-Visum enthält, wird es für die Grenzschutzbeamten leicht zu erkennen sein, dass dies ihn nicht zu einem Overstayer macht.

Grundsätzlich wäre es sinnvoll, Belege für Unterkunft oder ähnliches in Spanien aufzubewahren, um nachweisen zu können, dass er während der Gültigkeitsdauer seines Visums tatsächlich dort war, aber es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass er dies tatsächlich tun muss zeig sie jedem.

Er hat ein Typ-D-Visum. Er sagt, sein Visum sei im Februar abgelaufen, aber er sei in Spanien gewesen und habe es nicht verlassen. Sollte es ihm trotzdem recht sein, nach Polen und dann Dublin zu gehen und zurück nach Kanada/USA zu fliegen?
@KrajPolski: Er muss den Schengen-Raum innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Visums auf die eine oder andere Weise verlassen – sonst riskiert er Strafen und zukünftige Reiseprobleme, egal auf welche Weise er ausreist. Durch Polen oder direkt spielt keine Rolle, aber Überschreitung nicht .
Erwischt. Wenn also sein Visum am 20. Februar abgelaufen ist, sagen wir, fügen Sie einfach 90 Tage hinzu und das ist die absolute Grenze, die er hat, um Europa zu verlassen, sonst riskiert er eine Strafe, richtig?
@KrajPolski: Richtig - außer es ist "Schengen verlassen", nicht Europa, aber das scheint für Ihr konkretes Problem kaum einen Unterschied zu machen.
Hinweis: Wenn er die 90 von 180 ausschöpft, kann er für weitere 90 Tage nicht nach Schengen zurückkehren. Er könnte vielleicht versuchen, Schengen zu verlassen (Großbritannien oder Irland sind offensichtliche Optionen, Nordafrika oder (Nicht-Schengen-)Osteuropa sind ebenfalls eine Möglichkeit), um Sie später in der Schengen-Zone zu treffen.
Das macht Sinn. Tut mir leid, ich habe keine Ahnung, wie Visa funktionieren, da ich nie eines bekommen habe. Grundsätzlich kann er nach Ablauf seines Visums am 20. Februar 90 Tage in einem Schengen-Land bleiben und muss dann in ein Nicht-Schengen-Land wie das Vereinigte Königreich oder Irland oder Rumänien/Osteuropa ausreisen, sonst riskiert er eine Strafe. Das macht viel mehr Sinn. Danke Leute!