Ich besitze einen Pass für das chinesische Festland. Ich studiere im Ausland von den USA nach Frankreich und Spanien. Bei all der Verwirrung und meinem schlechten Urteilsvermögen lande ich jetzt mit einem Kurzaufenthaltsvisum in Frankreich (Schengen-Visum). Dies deckte nur meinen Aufenthalt in Frankreich ab, aber nicht lange genug für meinen Unterricht in Spanien. Kann ich meinen Aufenthalt in Spanien verlängern?
Ich glaube, Sie können ein Kurzaufenthaltsvisum nicht verlängern. Dies basiert auf meiner eigenen Erfahrung. Meine Freundin wurde einmal abgelehnt, weil ihr Visum ein Kurzaufenthaltsvisum war und einigen Vorschriften entsprach. Es kann nicht verlängert werden. Sie müssen den Schengen-Raum verlassen und Ihr Visum erneut beantragen. In diesem Fall muss es China sein. Sie erlauben nur die Verlängerung von Visa für den längerfristigen Aufenthalt innerhalb des Landes.
Wenn Sie ein Studentenvisum Typ "D" haben, sollten Sie zum Stadtbüro der Stadt gehen, in der Sie sich anmelden (erforderlich, wenn Sie länger als 7 Tage an einem Ort bleiben) und zur Ausländerabteilung gehen. Dort können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die Ihnen den Aufenthalt für die Dauer des Programms ermöglicht.
Wenn Sie hingegen kein "Studentenvisum / Typ D" beantragt haben, ist es meines Erachtens nicht möglich, die Dauer Ihres Visums zu verlängern. Entweder müssen Sie in China/USA einen neuen beantragen. Kürzlich habe ich von einem Konsulat in den USA ein deutsches Visum für ein Praktikum/Studienprogramm erhalten. Ich bin genau wie Sie in einem Austauschprogramm aus den USA und habe aufgrund meiner Nationalität (Türkei) ein Visum vom Typ "D" bekommen. Ich kann Ihnen sagen, dass ich meiner Erfahrung nach 3 Monate gebraucht habe, um das Visum zu bekommen. Sie sollten so schnell wie möglich mit dem Konsulat sprechen.
Informationen zum Schengen-Visum:
Die Studenten, die keine Bürger eines europäischen Landes sind, aber trotzdem in Europa studieren möchten, müssen ein Schengen- Studentenvisum beantragen . Wenn die Studiendauer länger als 90 Tage ist , wie es bei den meisten Studenten der Fall ist, die ein ganzes Studienjahr oder sogar mehr absolvieren möchten, müssen die Studenten zusammen mit dem Visum auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen , die Ihnen den Aufenthalt erlaubt das benannte Land für einen Zeitraum von einem ganzen Jahr.
Schengen-Visa (Visumkategorie C) können für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum ausgestellt werden, beispielsweise für touristische Besuche oder Besuche zu geschäftlichen Zwecken oder für medizinische Behandlungen. Für die Erteilung von Schengen-Visa sind die Konsulate der Schengen-Staaten zuständig.
Eine Verlängerung des Schengen-Visums ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sich nach der Einreise neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben.
Bei verspäteter Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat kann das Schengen-Visum um die nicht in Anspruch genommene Aufenthaltsdauer verlängert werden.
Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht verlängert werden.
Karlsson
Mert Karakaya
Vince