Was muss ich als Unterkunftsnachweis für ein Visum vorlegen, wenn Sie einen Mietvertrag per E-Mail haben?

Ich werde als Mitarbeiter in einem Forschungsinstitut nach Spanien reisen. Bei der Wohnungssuche habe ich eine Person gefunden, die bereit ist, mir für fast 3 Monate (weniger als 90 Tage) ein Zimmer zu vermieten. Ich hatte diesbezüglich E-Mail-Korrespondenz mit ihm.

Was zeige ich also als Unterkunftsnachweis in meinem Visumantrag? Ist es machbar/möglich, eine Art Vereinbarung mit dem Gastgeber zu unterzeichnen und wird dies als Nachweis der Unterkunft akzeptiert?

Kann Ihre gastgebende Forschungseinrichtung einen zusätzlichen Nachweis auf ihrem Briefkopf mit Siegel oder ähnlichem vorlegen? Ich gehe davon aus, dass dies ein Kurzaufenthaltsvisum anstelle eines einjährigen Langzeitvisums ist.
Es ist ein kurzer Aufenthalt und mein Gastinstitut schickt mir einen Praktikumsvertrag, stellt mir aber keine Unterkunft zur Verfügung. Ich suche privat eine Unterkunft
Hat Ihr Forschungsinstitut ein International Office? Wenn ja, wenden Sie sich an sie. Ich habe in Frankreich mit einem Langzeitvisum gearbeitet. Zugegeben, es ist ein anderes Visum als „Kurzaufenthalt“, aber das Akademische Auslandsamt meiner Gastinstitution hat in seinen Unterlagen angegeben, dass ich privat eine Unterkunft suchen würde.

Antworten (1)

Sie würden wahrscheinlich mehr als eine E-Mail als Nachweis für eine Unterkunft als Teil des Visumantrags für Spanien benötigen (in Übereinstimmung mit den Schengen-Visumrichtlinien).

Ein Einladungsschreiben, das die kostenpflichtige Vereinbarung skizziert, wäre besser geeignet, die Person, die an Sie vermietet, sollte ein spanischer Staatsbürger oder ein rechtmäßiger Einwohner Spaniens sein, das Dokument wird bei der örtlichen Polizeistation überprüft. Es sollte haben:

  • Name der Person (Vermieter oder Untervermieter)
  • Seine/ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail)
  • Adresse der gemieteten Einheit
  • Mietdauer (Ein- und Ausreisedaten)
  • Angabe, dass es sich bei der Einheit (Haus/Wohnung/Zimmer) um eine legale Vermietung handelt (d. h. bei den zuständigen Behörden registriert)
  • Unterschrift Vermieter und Mieter

Fügen Sie Ihrer Bewerbung das unterschriebene Schreiben im Original bei.