Ich bin in Großbritannien und plane, ein Schengen-Visum über die französische Botschaft zu beantragen. Die Anforderungen an die Antragsunterlagen für das Visum besagen, dass Sie Folgendes einreichen müssen:
Nachweis der Hotelreservierungsbestätigung erforderlich von den tatsächlichen Hotels während der gesamten Reiseroute mit vollständigen Kontaktdaten des Hotels, Zahlungsnachweis und Name des Antragstellers
Ich plane jedoch, die Hotelbuchung über booking.com vorzunehmen , da dies praktisch ist und bessere Angebote bietet. Wird das für die Visumseinreichung akzeptabel sein? Ist es in Ordnung, die Bestätigung von booking.com einzureichen, solange sie meinen Namen und die vollständigen Hoteldaten (Name, Ort ...) enthält?
Es sollte reichen. Ihre Bestätigung von der Online-Buchungsseite enthält alle erforderlichen Angaben: Sie wird vermerken, dass das Hotel die Reservierung bestätigt hat, sie enthält die erforderlichen Informationen über das Hotel und enthält auch einen Zahlungsbeleg. Es wird auch Ihren Namen auf der Reservierung und auf der Quittung enthalten.
Die Idee ist, zu verhindern, dass Leute hereinkommen und sagen: "Ich habe im Hotel angerufen und die Reservierung vorgenommen". Das Anzeigen einer bezahlten Reservierung von einer bekannten Website würde ausreichen. Vor allem, wenn die Stornierungsbedingungen restriktiv sind (z. B. keine Rückerstattung).
Eine Online-Buchungsbestätigung (normalerweise an Ihre E-Mail-Adresse gesendet, nachdem Sie Ihre Transaktion bei booking.com bestätigt haben) ist ausreichend. Ich habe das letztes Jahr gemacht. Senden Sie einfach die Adresse + Telefonnummer des Hotels.
Reich