Verlorener Reisepass mit Schengen-Visum in Frankreich - muss nach Italien reisen - Beantragung eines neuen Schengen-Passes bei der italienischen Botschaft in Frankreich

Ich habe ein paar ähnliche Fragen gesehen, aber ich sehe immer noch keine klare/konkrete Antwort, daher stelle ich sie erneut.

Ich bin ein Student aus Indien hier in Grenoble, Frankreich, und mache seit einigen Monaten ein Praktikum. Und ich habe meinen Pass an dem Tag verloren, als ich hier ankam (Scheiße … ich weiß :/). Ich hatte ein Visum vom Typ C dabei, das am 05.12.2015 ausgestellt wurde. Also ist es (glaube ich) immer noch gültig.

Ich habe bei der Polizei Anzeige erstattet, ich habe einen neuen Pass von der Botschaft in Paris bekommen. Inzwischen sieht es besser aus.

Die unglückliche Komplikation ist, dass ich Ende Juni zu einem Workshop nach Italien reisen muss. Und meine Frage wäre im Grunde, wie würde ich das ohne Visum machen.

Muss ich ein neues Visum beantragen oder kann ich es irgendwie neu ausstellen lassen?

Hinweis: Ich werde auf der Straße über Genf nach Italien fahren. (Die Organisatoren des Workshops haben Busse aus Genf organisiert, also muss ich zuerst dorthin fahren).

Ich kontaktierte das französische Konsulat in Indien, das mich anwies, hierher in die Präfektur zu gehen. Ein Freund von mir (Einheimischer) war zur Präfektur gegangen, und sie machten den Eindruck, dass sie nichts dagegen unternehmen würden (selbst nachdem sie die Post von der Präfektur gelesen hatten). Aber er sagte, dass sie ihm gesagt hätten, dass ich weiterhin in Frankreich bleiben darf (er sagte Schengen-Zone, aber ich bin mir nicht sicher, ob er das gesagt hat oder die Präfektur), da mein Visum gültig ist.

Ich (eigentlich mein Freund) habe mich dann noch einmal mit dem französischen Konsulat in Verbindung gesetzt, das sagte, dass es verboten ist, ohne Visum einzureisen. Sie sprachen über eine Art Briefmarke, die in der Schweiz angebracht werden sollte (ich verstehe nicht genau, weil die Mails auf Französisch waren). Sie sagten, dass sie bestenfalls dafür sorgen würden, dass ich ohne Probleme in Frankreich bleiben kann.

Nun, ich denke, der nächste logische Schritt ist vielleicht, ein Visum beim italienischen Konsulat zu beantragen, aber das Seltsamste daran ist, dass auf der Website des italienischen Konsulats nicht erwähnt wird, wie man ein Visum beantragt. Sie haben nur Abschnitte, in denen vorgeschlagen wird, wie man neue Pässe beantragt, und richten sich meistens nur an italienische Staatsangehörige.

Ich hatte den Eindruck, dass es kein Problem wäre, nach Italien zu reisen, da ich mich bereits im Schengen-Raum befinde. Aber die Antwort des französischen Konsulats in Indien macht mir Sorgen.

Ich habe einen "Visa"-Link auf der Website des italienischen Konsulats in Paris gefunden. Es ist auf dieser Seite: consparigi.esteri.it/Consolato_Parigi/Menu/I_Servizi/… . Das Klicken auf den Link führt zu einem Fehler "404 - Datei nicht gefunden", zweifellos aus Gründen der entspannten Erwähnung. Sie könnten versuchen, zum Konsulat zu gehen und um die Beantragung eines Visums zu bitten. Normalerweise kann man ein Visum nur in seinem Wohnsitzland beantragen, aber es gibt eine Ausnahme in Artikel 6 Absatz 2, "wenn der Antragsteller die Beantragung bei diesem Konsulat begründet hat".

Antworten (1)

Ich kann immer noch keine vollständige Antwort geben, aber ich kann hoffentlich ein paar Dinge klarstellen:

  • Sie erhalten keinen Stempel, wenn Sie durch die Schweiz fahren, da irrt sich das Konsulat definitiv. Das wäre ein Problem, wenn Sie den Schengen-Raum verlassen müssten (das ist definitiv nicht ohne Visum möglich), aber Frankreich, Italien und die Schweiz sind alle im Schengen-Raum, sodass es keine systematischen Grenzkontrollen zwischen ihnen gibt.

    Vielleicht haben sie Ihren Freund missverstanden oder sie dachten, die Schweiz sei nicht im Schengen-Raum (wäre ziemlich enttäuschend, wenn jemand, der im diplomatischen Dienst arbeitet, es nicht wissen würde, aber viele Leute sind darüber verwirrt, da die Schweiz ein kleiner Sonderfall ist: Sie sind beigetreten später und sind im Gegensatz zu den meisten anderen Schengen-Staaten nicht Teil der EU).

  • Beachten Sie, dass ich gesagt habe, dass es keine systematischen Grenzkontrollen gibt, aber die französisch-italienische Grenze ist berüchtigt für angeblich „zufällige“ Kontrollen (obwohl möglicherweise mehr im Süden als in der Umgebung von Grenoble), sodass es durchaus möglich ist, dass die Polizei Ihr Visum sehen möchte. (Ein Préfet hat kürzlich sogar im Fernsehen gegafft, indem er im Wesentlichen zugab, dass die Polizei in Anwesenheit des Premierministers Kontrollen an der Grenze durchgeführt hatte, und sich dann schnell korrigierte, indem er etwas hinzufügte wie „huh, ich meinte ‚unsystematisch‘“.)

    In dem Maße, in dem die schweizerisch-italienische Grenze weniger intensiv bewacht wird (falls dies der Fall ist, was unwahrscheinlich ist, da die Schweizer Grenzschutzbeamten aus anderen Gründen noch präsent sind), könnte der Weg über Genf tatsächlich hilfreich sein, aber leider der logischste Weg von Genf nach Viele Orte in Italien gehen durch… Frankreich. Sie würden also während der Reise tatsächlich drei der sensibelsten Binnengrenzen überqueren (im Gegensatz dazu habe ich in meinem ganzen Leben noch nie einen belgischen Grenzbeamten gesehen und überquere dieses Land auch häufig).

Andererseits könnte das Reisen mit einer Gruppe von Personen in einem privaten Bus tatsächlich zu Ihrem Vorteil sein. Sie überprüfen öffentliche Verkehrsmittel (normale Buslinien und insbesondere Züge) und werfen gelegentlich einen Blick auf private Autos, aber ich glaube nicht, dass sie häufig Reisebusse inspizieren. Ich weiß es aber nicht genau.

Ich glaube nicht, dass es rechtlich gesehen keinen Unterschied macht, in Italien zu sein, Sie würden sich immer noch im Schengen-Raum unter dem Deckmantel Ihres Schengen-Visums befinden, aber ohne eine einfache Möglichkeit, dies zu beweisen. Das Überschreiten von Grenzen erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle, sogar innerhalb des Schengen-Raums, und da Sie nur einen auf Französisch verfassten Polizeibericht haben, wäre es außerhalb Frankreichs etwas komplizierter, Ihre Situation zu erklären.

Ich glaube auch, dass die Details Ihres Visums immer noch in einer Datenbank namens VIS aufgezeichnet werden sollten, so dass dies ausreichen sollte, um ernsthafte Konsequenzen zu vermeiden, aber Sie könnten ernsthafte Unannehmlichkeiten erleben, bevor sie das überhaupt überprüfen und Ihre Geschichte akzeptieren können.

  • In Frankreich können Sie höchstwahrscheinlich kein italienisches Visum beantragen. Sie sind kein Einwohner (Sie haben ein Kurzaufenthaltsvisum, auch wenn Sie es verloren haben) und müssen es normalerweise sein, um ein Schengen-Visum zu beantragen. Sie müssten sogar entsprechende Unterlagen vorlegen, damit ein Konsulat Ihren Antrag prüfen kann. Außerdem ist Ihr französisches Visum immer noch gültig und, wie gesagt, in der Datenbank gespeichert, sodass ich nicht glaube, dass Italien ein weiteres sich überschneidendes Schengen-Visum ausstellen würde.

    Ein Grund, warum die italienische Botschaft zu all dem nicht viele Informationen anbietet, könnte sein, dass nur sehr wenige Menschen in der Lage sind, ein Schengen-Visum für Italien von Frankreich aus zu beantragen (obwohl diese Möglichkeit in Artikel 7 des Schengen-Visakodex ausdrücklich berücksichtigt wird). Wenn Sie sich rechtmäßig in Frankreich aufhalten, haben Sie entweder bereits ein Schengen-Visum oder benötigen keins. Im ersten Fall müssten Sie kein weiteres beantragen, da Ihr Visum beide Länder abdeckt. Im zweiten Fall bedeutet dies in der Regel, dass Sie in Frankreich ansässig sind, aber dann bereits mit Ihrer französischen Aufenthaltserlaubnis visumfrei nach Italien reisen können, sodass Sie auch kein Schengen-Visum beantragen müssen.

Zusammenfassend sehe ich also nichts, was eine Reise nach Italien eindeutig verbieten würde, aber in der Praxis würde es durchaus sinnvoll erscheinen, in Frankreich zu bleiben. Mehr kann ich dir leider nicht sagen, aber vielleicht jemand anderes.

Was ist mit Visakodex Artikel 6 Absatz 2? Dort heißt es (Hervorhebung hinzugefügt): „Ein Konsulat des zuständigen Mitgliedstaats prüft und entscheidet über einen Antrag eines Drittstaatsangehörigen, der sich rechtmäßig aufhält, aber keinen Wohnsitz in seinem Hoheitsgebiet hat, wenn der Antragsteller die Antragstellung dort begründet hat Konsulat."
@phoog Es könnte vielleicht verwendet werden (wird meine Antwort in diesem Punkt nuancieren), aber soweit ich das beurteilen kann, ist es auch hauptsächlich für Anwendungen außerhalb des Schengen-Raums gedacht. Das Problem ist immer noch das gleiche: Wenn Sie sich legal in Frankreich aufhalten, liegt es in den meisten Fällen daran, dass Sie entweder kein Schengen-Visum benötigen, bereits eines haben oder weil Sie eine Aufenthaltserlaubnis / ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt haben, also ich nicht denken, dass italienische Konsulate in Frankreich viele solcher Anträge erhalten.