Ich plane, Spanien (Mallorca und Barcelona) vom 27. März bis 3. April zu besuchen. Ich komme aus Indien und studiere derzeit in Großbritannien mit einem Tier-4-Visum.
Normalerweise benutze ich meine FOREX-Karte, um Geld abzuheben, aber ich habe auch ein Bankkonto bei RBS. Ich weiß, dass für die Beantragung eines Schengen-Visums dreimonatige Bankbelege erforderlich sind; Ich bewerbe mich am 08.02.2018.
Obwohl ich um den 17. September 2017 herum ein Bankkonto bei RBS eröffnete, überwies ich am 1. Dezember 2017 etwa 840 £ darauf. Ich habe dieses Geld den ganzen Monat Dezember über verwendet, weil ich auf einer anderen Reise nach London und Schottland war. Das bedeutete, dass mein britisches Bankkonto im gesamten Januar 2018 nur 20 £ hatte, da ich auch meine FOREX-Karte benutzte.
Ich habe meinem RBS-Konto am 2. Februar 2018 erneut 700 £ gutgeschrieben. Wird dieser plötzliche Betrag ein Problem bei der Erlangung eines Schengen-Visums verursachen?
Grundsätzlich habe ich die für ein spanisches Schengen-Visum erforderlichen Mindestmittel nicht eingehalten, da mein britisches Bankkonto im September 2017 eröffnet wurde. Da waren die 840 £ im Dezember, die 20 £ im Januar und jetzt sind es die 700 £.
Sofern Sie kein ständiger Einwohner sind, müssen Sie sich aus Indien bewerben.
Von der VFS Global Website (für Deutschland, aber die Regeln sind im gesamten Schengen-Raum gleich):
Berechtigung
Der Antragsteller muss mindestens die folgenden Kriterien erfüllen, um einen Antrag auf ein Schengen-Visum stellen zu können:
- Inhaber eines gültigen Reisepasses/Reisedokuments
- Besitz einer gültigen britischen Aufenthaltserlaubnis. Falls der Antragsteller ein Kurzaufenthaltsvisum, ein Visum vom Typ C (siehe Beispiel hier), für das Vereinigte Königreich besitzt, muss der Antragsteller ein Schengen-Visum aus seinem/ihrem Wohnsitzland beantragen.
- Beantragung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt (Tourist: einschließlich Minderjähriger, Besucher Familie/Freunde, Geschäft, EWR/EU und schweizerisches Familienmitglied oder Flughafentransit)
Endlich die Seite bei BLS (den Agenten, die spanische Visa in Großbritannien bearbeiten) gefunden, auf der unter Anforderungen steht :
Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich. Sie müssen in Großbritannien ansässig sein, um sich bewerben zu können. Ihre Aufenthaltserlaubnis muss noch mindestens 90 Tage nach Ihrer Rückkehr aus dem Schengen-Raum gültig sein. Bitte legen Sie das Original und eine Kopie bei (bei Kartentyp bitte beide Seiten kopieren)
In Indien müssen Sie Ihre HDFC-Kontodaten angeben.
Zach Lipton
Dipti Bahuguna
Zach Lipton
Dipti Bahuguna
Dipti Bahuguna