Wie kann ich bei der Beantragung eines Schengen-Visums nachweisen, dass mein Vater die Reise finanziert?

Ich bin ein 24-jähriges (alleinstehendes) Mädchen aus Bangladesch, das derzeit mit meinen Eltern in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebt. Meine Universität nimmt einige Studenten für eine einwöchige Reise nach Spanien mit. Die Universität hat mir einen Reiseplan gegeben, der aus Flugdaten, Hoteldaten, Tourdaten und Mahlzeiten besteht (die im Voraus bezahlt werden - 49 % vor Visumantrag und 51 % nach Antragstellung). Ich werde mit meiner Hochschulgruppe gehen, sie während der gesamten Reise begleiten und auch mit ihnen zurückkommen.

Hier ist jedoch ein kleines Problem. Ich habe meinen Job vor ein paar Monaten aufgegeben. Ich habe derzeit ein Sparkonto, für das ich alle 6 Monate Kontoauszüge erhalte. Gemäß meinem Visum in den Vereinigten Arabischen Emiraten bin ich derzeit Student unter der Patenschaft meines Vaters.

Welche Bankdokumente muss ich vorlegen, um nachzuweisen, dass mein Vater mir das Geld für die Reise zahlt?

Mein Konto hat ungefähr AED 15000 (€ 3.765), da ich kürzlich den größten Teil meiner Ersparnisse investiert habe, um an einem Geschäftsplan zu arbeiten, für den ich noch keine Lizenz habe.

Nur verwirrt darüber, welche Art von Dokumenten im Allgemeinen sie für eine erfolgreiche Bewerbung benötigen.

PS: Der Antrag auf ein Schengen-Visum unserer gesamten Familie wurde letztes Mal im September abgelehnt, und zwar mit der Begründung, dass „der Zweck des Tourismus nicht gerechtfertigt werden konnte“. Ich glaube, das lag daran, dass wir unseren Gewerbeschein und die Immatrikulationsunterlagen für die Universität nicht eingereicht haben und das NOC nur eines der drei Länder (Österreich, Italien und Schweiz) erwähnte, in die wir gehen wollten.

Danke für deine Antwort. Wo kann ich die Mindestanforderungen überprüfen?

Antworten (1)

Das Ministerio de la Presidencia verfügte mit Erlass PRE/1282/2007 vom 10. Mai 2007:

  1. a) Para su sostenimiento, durante su estancia en España, la cantidad a a creditar deberá alcanzar una cantidad que represente en euros el 10% del salario interprofesional bruto o su equale legal en moneda extranjera multiplicada por el número de días que pretendan permanecer en España y por el número de personas que viajen a su cargo. Dicha cantidad será, en todo caso, de un minimo que represente el 90% del salario minimo interprofesional bruto vigente en cada momento o su equivalente legal en moneda extranjera por persona, con independencia del tiempo de estancia previsto.

    El tiempo de estancia a tener en cuenta para calcular la cantidad económica exigida será el número de días resultantes desde la fecha de entrada en España hasta la fecha de salida que figure en el billete referido en la letra b) de este apartado, ambas fechas incluidas .

Was ungefähr übersetzt heißt:

Der für die Dauer des Aufenthalts in Spanien anzurechnende Betrag muss 10 % des beruflichen Mindestbruttogehalts oder seines gesetzlichen Gegenwerts in Fremdwährung multipliziert mit der Anzahl der Tage, die sie in Spanien bleiben wollen, und der Anzahl der reisenden Personen betragen in ihrer Verantwortung. Dieser Betrag beträgt in jedem Fall mindestens 90 % des jeweils gültigen nationalen Bruttomindestlohns oder seines gesetzlichen Gegenwerts in Fremdwährung pro Person, unabhängig von der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer.

Die zur Berechnung des erforderlichen wirtschaftlichen Betrags zu berücksichtigende Aufenthaltszeit ist die Anzahl der Tage, die sich vom Datum der Einreise nach Spanien bis zum Abreisedatum ergeben, das auf dem unter Buchstabe b) dieses Abschnitts genannten Ticket angegeben ist, beides Termine enthalten.

Die neueste Zahl von Eurostat für Mindestlöhne in EUR/Monat für Spanien (2015) beträgt 756,70 Euro, wovon 90 % 681 Euro betragen – aber diese Zahl wird sich ständig ändern, da sich die Lohnsätze in Spanien ändern.

Dies ist die Mindestanforderung für einen Aufenthalt einer Person (ohne Begleitpersonen) von bis zu 10 Tagen. Da Ihre Reise weniger kostet, gilt es für Sie. Bei einer Dauer von mehr als 10 Tagen wird für jeden weiteren Tag ein zusätzlicher Betrag fällig.

Mit einem eigenen Kontoauszug, aus dem der Zugang zu 5-1/2-Zeiten hervorgeht, sollten Sie keinen Nachweis verlangen, dass Ihr Vater die Reise sponsert.

Eine offizielle Version hat:

Der anzurechnende Mindestbetrag beträgt 64,53 € pro Person und Tag, mindestens jedoch 580,77 € oder den gesetzlichen Gegenwert in Fremdwährung.

ist also vermutlich nicht aktuell (obwohl es de facto das akzeptierte Minimum sein könnte).