Muss ich die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate vorlegen, um ein Schengen-Touristenvisum zu beantragen? Ich habe kürzlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung registriert und werde erst Ende dieses Monats mein erstes Gehalt erhalten. Ich möchte nächsten Monat in die Niederlande reisen. In den erforderlichen Unterlagen heißt es: „7. Gehaltsabrechnungen (letzte 03 Monate) (falls angestellt)“.
Gilt das für Selbständige?
Erforderliche Unterlagen:
Wenn Sie sich das von Ihnen verlinkte Dokument ansehen, müssen Sie nur dann Lohnabrechnungen/Abrechnungen für 3 Monate vorlegen, wenn Sie angestellt sind. Wenn Sie selbstständig sind, reichen die Kontoauszüge von 3 Monaten Ihrer persönlichen und möglicherweise geschäftlichen Bankkonten mehr als wahrscheinlich für den Nachweis des Einkommens oder ausreichender Mittel aus.
Es scheint, als ob das Schengen-Touristenvisum je nach Antragsort variieren kann. Bei der Beantragung des Visums wurde nur ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und ein Arbeitsschreiben verlangt. Es wäre zu logisch anzunehmen, dass Sie nur nachweisen müssen, dass Sie genug Geld haben. Natürlich kann man einem PDF nicht widersprechen, also einfach anrufen und nachfragen. Wahrscheinlich müssen Sie ihnen das Geld auf Ihrem Konto zeigen.
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