Ändern des Status der doppelten Staatsbürgerschaft zwischen ESTA-Anträgen

Also, hier ist zuerst etwas Kontext:

Meine Eltern sind beide ukrainischer Herkunft, aber 1993 nach Deutschland ausgewandert, wo ich geboren wurde und mein ganzes Leben verbracht habe. Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft und habe bisher geglaubt, dass ich keine ukrainische Staatsbürgerschaft besitze, weil ich nie in der Ukraine gemeldet war und damit auch keinen Rechtsverkehr hatte.

Als ich letzten September zum ersten Mal in die USA reiste, fragte ich meine Eltern, ob ich die ukrainische Staatsbürgerschaft habe, während ich das ESTA-Formular ausfüllte, und sie wiesen darauf hin

  1. Ich war nie beim ukrainischen Staat registriert
  2. Das deutsche Recht erlaubt seinen Bürgern nicht, eine zusätzliche Staatsbürgerschaft zu besitzen.

In meinem Antrag habe ich also keine andere Staatsbürgerschaft angegeben. Jetzt muss mein Pass erneuert werden, und ich habe herausgefunden, dass ich tatsächlich die ukrainische Staatsbürgerschaft besitze, weil es im deutschen Recht eine besondere Ausnahmeregelung für so genannte Soli-Deutsche wie mich gibt, sodass ich automatisch die ukrainische Staatsbürgerschaft erhalten habe geboren, später die deutsche Staatsbürgerschaft erworben, beides nie aufgegeben oder verloren.

Jetzt werde ich bald wieder eine ESTA-Genehmigung mit dem neuen Reisepass beantragen. Soll ich meine ukrainische Staatsbürgerschaft angeben? Wird es irgendwelche Probleme verursachen, dass ich es habe oder dass ich zuvor angegeben habe, dass ich keine doppelte Staatsbürgerschaft habe?

Beides hat keine nachteiligen Auswirkungen auf Sie. Die Ukraine ist weder ein Gegner der USA noch ihrer Bürger auf irgendeiner Liste von unerwünschten Personen. Aus Gründen der Genauigkeit können Sie es auflisten.
Es wird kein Problem sein. Menschen gewinnen ständig Staatsbürgerschaften (oder das Bewusstsein dafür).
Ich bin mir nicht sicher, ob es in diesem Fall wichtig ist, aber beachten Sie, dass (a) das deutsche Recht die doppelte Staatsbürgerschaft per se nicht missbilligt , zum Beispiel war es für Menschen, die mit der deutschen Staatsbürgerschaft geboren wurden, immer vollkommen in Ordnung, es ist nur, wenn Sie Deutscher werden Staatsbürger im späteren Leben, dass die Beschränkungen eintreten und (b) die deutsche Anforderung keinerlei Einfluss auf die ukrainische Staatsbürgerschaft hat. Sie gelten immer noch als Staatsbürger, weil das ukrainische Gesetz dies vorschreibt, nicht weil es eine Ausnahme gibt. Diese Nuancen sind manchmal wichtig, um die Auswirkungen der doppelten Staatsbürgerschaft zu durchdenken.

Antworten (1)

Sie sollten die ukrainische Staatsbürgerschaft angeben, da Sie den Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Wenn Sie jemals nach der Diskrepanz zwischen den beiden Anträgen gefragt werden, erklären Sie genau wie hier, dass Sie beim Ausfüllen des ersten Antrags geglaubt haben, keine ukrainische Staatsbürgerschaft zu haben, und inzwischen festgestellt haben, dass Sie sich geirrt haben.

Das fehlerhafte Ausfüllen des früheren Antrags ist kein Problem, solange Sie davon ausgegangen sind, dass er bei der Einreichung korrekt war.

Vielleicht möchten Sie sich von den Details des Missverständnisses fernhalten, da Sie immer noch etwas verwirrt wirken. Das deutsche Recht regelt die ukrainische Staatsbürgerschaft nicht. Deutschland könnte (aber anscheinend nicht) ein Gesetz haben, das Sie dazu verpflichtet, die ukrainische Staatsbürgerschaft aufzugeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, aber es kann kein Gesetz haben, das die Ukraine direkt daran hindert, Ihnen die Staatsbürgerschaft zu verleihen, oder Ihnen direkt die ukrainische Staatsbürgerschaft entzieht.

Ihre Aussage zur Ausnahmeregelung für Jus-soli-Deutsche ist daher nur dann richtig, wenn sie in irgendeiner Weise eine Regelung des ukrainischen Rechts auslöst oder nicht auslöst, die die Staatsangehörigkeit von im Ausland geborenen Kindern ukrainischer Eltern betrifft.