Kürzlich wurde mir ein E-2-Visum gemäß Abschnitt 214b verweigert. Um ehrlich zu sein, weiß ich nicht wirklich warum, weil ich starke Bindungen zu meinem Heimatland habe (Haus, Bankkonto, Familie), also hat mein Anwalt Rechtsmittel an Legalnet gerichtet und ich warte auf eine Antwort.
Ich habe eine zweite Staatsangehörigkeit, mit der ich in den letzten 15 Monaten im Rahmen von ESTA in die USA gereist bin. Ein paar Tage nach meiner E-2-Ablehnung habe ich meinen ESTA-Status überprüft und er ist immer noch autorisiert.
Kann ich jetzt in die Staaten reisen oder nicht?
Ich habe dort drüben ein gekauftes Geschäft und muss mich um mein Vermögen kümmern.
Sie wurden gemäß Abschnitt 214(b) abgelehnt, der Teil des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (INA) ist. Es sagt aus:
Jeder Ausländer gilt als Einwanderer, bis er zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags zur Zufriedenheit des Konsularbeamten nachweist, dass er Anspruch auf einen Nichteinwanderungsstatus hat.
Das heißt, der Konsul war der Ansicht, dass Sie eine Einwanderungsabsicht haben . Das E2-Visum erlaubt dem Petenten keine Einwanderungsabsicht (d. h. die Absicht, sich dauerhaft in den USA aufzuhalten).
Aus diesem Grund ist Ihre ESTA-Qualifikation verdächtig und kann bei Ihrer Einreise von einem Einwanderungsbeamten für ungültig erklärt werden. Ich empfehle Ihnen dringend , die E-2-Visumprobleme, die Sie haben, durch Ihren Anwalt zu lösen, da Sie, wie Sie sagten, kommen, um sich um Ihr Geschäft zu kümmern, das ARBEIT ist und ESTA keine Arbeit zulässt.
Derzeit ist die Einwanderung ein heißes Thema und in den USA im Wandel, und Nichteinwanderer und sogar Einwanderer sind hinsichtlich ihres Status mit einer Menge Unsicherheit konfrontiert, riskieren Sie es nicht.
Kuba
Patricia Shanahan
David Richerby
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Georg g
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