Ich beantrage ein britisches Ehegattenvisum.
Es gibt eine Frage "Haben Sie schon einmal: bei der Beantragung eines Visums, einer Einreise- oder einer Aufenthaltserlaubnis falsche Angaben gemacht?"
Ich habe anfangs mit „nein“ geantwortet, weil ich das sicher noch nie gemacht habe?
Aber dann wurde mir klar, dass ich von einem Grenzschutzbeamten beschimpft worden war.
Als ich das erste Mal mit meiner damaligen Freundin (jetzt Ehefrau) nach Großbritannien flog, wurde ich nach dem Zweck meines Besuchs gefragt, und ich erwähnte sie nie oder besuchte sie nie.
Wir reisten einen Monat später, und als wir wieder in das Vereinigte Königreich einreisten, fragte der Beamte dieses Mal, ob ich einen britischen Partner hätte, und ich antwortete, dass ich einen habe, und wir waren gerade zusammen angekommen. Jetzt wurde ich beiseite genommen und wartete 15 Minuten, bis ich zu demselben Beamten zurückgebracht wurde, der mir 6 Monate Einreiseerlaubnis gab, mich aber beschimpfte und mir mitteilte, dass ich sie immer wissen lassen sollte, dass ich einen britischen Partner habe.
Jetzt habe ich natürlich große Angst, dass mir das Visum verweigert wird, denn Täuschung ist ein zwingender Ablehnungsgrund. Ich wurde beim ersten Mal nicht gefragt, ob ich eine britische Partnerin habe, aber ich habe sie auch nicht als Grund für meinen Besuch erwähnt. Offensichtlich habe ich nicht verstanden, dass ich sie unbedingt hätte erwähnen müssen. Und ich war ehrlich, als ich bei meinem zweiten Besuch direkt gefragt wurde.
Weiß jemand, ob ich das in meinem Visum erkläre, ob ich immer noch abgelehnt werde? Hilft es, dass ich es einem Beamten das zweite Mal gesagt habe und ihm eine Einreiseerlaubnis gewährt wurde und dass ich informiert wurde, dass ich sie in Zukunft immer erwähnen muss?
Von OP: Ich habe anfangs mit Nein geantwortet, aber dann kam der Gedanke auf, dass ich mich geirrt habe. Ich habe in diesem Forum nachgefragt, um herauszufinden, ob ich mit Ja oder Nein antworten soll, was ich sagen soll und wie sich die Antwort auf meine Bewerbungsentscheidung auswirken würde.
Ja , Sie haben bei Ihrem Landeinterview falsche Angaben gemacht.
Wenn ich Sie wäre, würde ich diese Frage zu den Folgeanträgen mit Ja beantworten und die Episode kurz erläutern. Da Sie immer noch ins Land gelassen wurden, wird dies meines Erachtens keinen erheblichen Einfluss auf den Ausgang Ihres Visumantrags haben.
Wenn Sie den Antrag bereits mit Nein eingereicht haben :
Aber jetzt, da Sie diese Frage falsch beantwortet haben und Sie aus Ihrer Erfahrung wissen, dass sie darüber bereits Bescheid wissen, besteht leider eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung.
Hanky Panky
Benutzer58558
Hanky Panky
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DJ Clayworth
Hanky Panky
überqe