Arbeitgeber-Greencard-Sponsoring nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ich wurde gestern aufgefordert, die Firma zu verlassen. Meine Frage bezieht sich auf die Beantragung der Green Card. Ich wurde für die beschäftigungsbasierte Kategorie EB1-B gesponsert. Im Juli/August 2017 wurde mein I-140 zugelassen (ich war damals unter OPT). Dann haben wir uns Mitte Oktober 2017 (als ich in meinem H1B war) für I-485 beworben. Ich habe ein RFE bekommen und es wurde sich darum gekümmert. Ich habe meinen EAD/AP vor zwei Wochen bekommen (gültig für ein Jahr).

Was passiert nun, da ich kein Mitarbeiter des Unternehmens mehr bin, mit meinem I-485 und meinem Status? Ist mein EAD/AP jetzt gut? Ich habe mit dieser Anwaltskanzlei gesprochen, und sie sagten, sie würden es nicht zurückziehen. Alles ist schon erledigt, wahrscheinlich ist der nächste Meilenstein das Vorstellungsgespräch.

Antworten (1)

Das Verlassen des Unternehmens an sich hat keinen Einfluss auf die Petition – Personen können eine Petition einreichen, wenn sie sich nicht in den USA befinden und nicht für den Petenten arbeiten, solange der Petent beabsichtigt, den Einwanderer nach seiner Einwanderung einzustellen. Die meisten Unternehmen ziehen den I-140 jedoch zurück, nachdem Sie das Unternehmen verlassen haben.

Wenn das I-140 zurückgezogen wird, bevor Ihr I-485 180 Tage lang anhängig war, wird das I-140 widerrufen und Ihr I-485 wird abgelehnt, da kein gültiger Antrag vorliegt.

Wenn das I-140 zurückgezogen wird, nachdem Ihr I-485 180 Tage lang anhängig war, wird das I-140 nicht widerrufen, und das I-485 kann fortgesetzt werden, solange Sie weiterhin in einem ähnlichen Job wie dem arbeiten, für den Sie beantragt wurden für. Sie können im neuen Job mit H1b oder auf Ihrem EAD arbeiten.

OK. Für meinen I-485-Fall: Anhängig für 135 Tage (ab Dateidatum, nicht RFE-Antwort). Also sollte ich die Anwaltskanzlei fragen, die mit meinem Unternehmen zusammenarbeitet, ob sie meine Bewerbung zurückzieht oder nicht?
@TinaJ: Nun, es wäre die Entscheidung des Unternehmens, nicht die der Anwaltskanzlei. Vielleicht solltest du einfach abwarten und sie nicht daran erinnern. In der Zwischenzeit können Sie versuchen, einen neuen Job zu finden, auf den Sie H1b übertragen können, damit Sie auch dann einen Status haben, wenn der I-485 abgelehnt wird.
omg schade. Kann der neue Job eine Universitätsstelle sein, wie ein Post-Doc? Und ich denke, wenn ich mein EAD jetzt für eine Beschäftigung verwende und später die I-140 zurückgezogen wurde, kann ich meine Arbeit nicht fortsetzen?
@TinaJ: Das ist richtig, wenn es zurückgezogen wird, bevor Ihr I-485 seit 180 Tagen anhängig ist. Wenn es zurückgezogen wird, nachdem Ihr I-485 180 Tage lang anhängig war, ist es in Ordnung.
OK. Ich bin dabei, einen neuen, ähnlichen Job anzunehmen. Möglicherweise ein PostDoc. Wer überträgt den H1b? Soll es ein Unternehmen sein, das H1b sponsert?
Ich bin besorgt. Ich rief die Firma erneut an, und sie sagten, ihre übliche Praxis sei es, sie nicht zurückzuziehen. Sie baten sie, es an meinen neuen Anwalt weiterzuleiten. Wenn das stimmt, kann ich EAD verwenden?
@TinaJ: Nun, wenn sie die I-140 nicht zurückziehen, wäre das eine gute Sache. I-140 kann nicht an einen anderen Arbeitgeber „übertragen“ werden. Der neue Arbeitgeber kann PERM durchlaufen und ein neues I-140 einreichen, und er kann das Prioritätsdatum Ihres vorherigen I-140 verwenden, aber dies wäre trotzdem ein neues I-140. Wenn Ihr I-140 jedoch nicht zurückgezogen wird, bevor Ihr I-485 180 Tage lang anhängig war, muss der neue Arbeitgeber I-140 überhaupt nicht einreichen – Sie können weiterhin auf Ihrem bestehenden I- 140.
Hallo, kannst du meine neue Frage beantworten? Sie haben mir vor expatriates.stackexchange.com/questions/13404/… sehr gute Antworten gegeben.
@TinaJ - "Hi" funktioniert nicht, um einen Benutzer zu pingen. Sie sollten seinem/ihrem Namen ein @ voranstellen, wie ich es bei Ihrem getan habe, um jemanden zu benachrichtigen, den Sie ansprechen
@user102008 jemand hat mir eine Frage gestellt: Obwohl die vorherige Firma mein I-140 nicht zurückgezogen hat und I-485 jetzt mehr als 180 Tage anhängig ist, spielt es eine Rolle, ob ich das Unternehmen vor den 180 Tagen "verlasse"? Ich kann es immer noch portieren, oder?
@TinaJ: Es tut mir leid, dass ich kein Experte für dieses Portierungsthema bin. Grundsätzlich könnte ein Arbeitgeber planen, Sie nach Ihrer Einwanderung weiter zu beschäftigen, obwohl Sie das Unternehmen jetzt verlassen haben, aber ich bin mir nicht sicher, ob er die Absicht des Arbeitgebers, nicht auszuscheiden, prüfen wird.