Arbeitserlaubnis mit Aufenthaltserlaubnis für Studenten in Island

Ich beabsichtige, für mein Studium nach Island zu ziehen. Island stellt jedoch keine Arbeitserlaubnis mit Studentenvisum (Aufenthaltserlaubnis für Studenten) aus. Meine Universitätsseite sagt, dass eine Teilzeitarbeitserlaubnis über den zukünftigen Arbeitgeber eingeholt werden muss.

Auf der offiziellen Website der Einwanderungsbehörde in Island heißt es, dass Sie sich vorher bewerben müssen und dass es nicht möglich ist, sich zu bewerben, wenn Sie in das Land kommen, ohne es zu verlassen und sich erneut zu bewerben. Kann jemand den richtigen Weg erklären, um eine Arbeitserlaubnis mit meiner Aufenthaltserlaubnis für Studenten in Island zu erhalten?

Das ist mir wichtig, da ich beabsichtige, mein Studium in Teilzeit zu finanzieren.

Es scheint ein separates Formular zu geben, das die Beantragung einer Arbeitserlaubnis als Student ermöglicht und das an die Immigration geschickt wird. In diesem Zusammenhang schlägt es vor, dass Sie das Land nicht verlassen müssen. Haben Sie Ihre Schule oder die Einwanderungsbehörde kontaktiert?
Bitte werfen Sie einen Blick auf dieses Dokument der Universität Reykjavik. Sie müssen mindestens 6 Monate Lebenshaltungskosten haben, um ein Studentenvisum zu erhalten. Während U in Sitzung ist, nicht mehr als 15 Stunden pro Woche Arbeit, für die Sie eine Genehmigung benötigen.
Hilfreich. Dies habe ich auch herausgefunden. Anscheinend muss ich dorthin gehen und mich dann bewerbenIf you want to work in Iceland, you will need a work permit. You will also need a contract of employment from the company that agrees to hire you. After you have found a job, have them fill out the contract form. Then, fill out the blue form from immigration. Go to the immigration department and submit these two forms. Then wait for the labor board to approve or deny your work permit, and they will send you a response in the mail.

Antworten (1)

Laut der isländischen Einwanderungsbehörde müssten Sie als Student eine Arbeitserlaubnis beantragen, die an die Einwanderungsbehörde gesendet wird. In diesem Zusammenhang schlägt es vor, dass Sie das Land nicht verlassen müssen. Gleichzeitig sollten Sie diesen Antrag mit dem Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule abstimmen.