Kann ich meinen Bachelor-Abschluss für die Jobsuche in Deutschland qualifizieren, auch wenn ich dort einen Master-Abschluss in einer anderen Fachrichtung mache?

Das scheint mir etwas verwirrend zu sein, da die Vorschriften besagen, dass die Arbeit, die ein ausländischer Student mit Abschluss an einer deutschen Universität ausüben kann, "mit seinem/ihrem Studienfach zusammenhängen sollte", was etwas vage erscheint. Wenn ich einen Bachelorabschluss in Informatik (Klassifikation A3) habe, aber später einen Masterabschluss in einer anderen Fachrichtung mache (Master of Arts), kann ich dann trotzdem mit meinem Bachelorabschluss einen Job als Softwareingenieur/„Fachinformatiker“ bekommen? Ich denke, es sollte keinen Grund geben, dass der Job nur durch das Abitur eingeschränkt werden muss, aber ich bin mir da nicht ganz sicher. Auch ein Mitarbeiter des DAAD in meiner Region gab mir einige verwirrende Antworten (er sagte mir, ich solle die Diplom-anbietende Universität in Deutschland um Klärung bitten).

Wie hast du das letztendlich gelöst? Können Sie hier eine Selbstantwort eingeben?
@mts Das Fachgebiet meines aktuellen Masterstudiums hat noch etwas mit dem Bachelorstudium zu tun (das in Deutschland normalerweise überhaupt eine Zulassungsvoraussetzung ist), also kann ich hier leider keine Antwort geben . Vielleicht ist es am besten, die zuständige Behörde selbst zu fragen, da die Regelungen auch in den verschiedenen Regionen/Städten sehr unterschiedlich sein können, da die lokalen Behörden einen großen Ermessensspielraum bei der Ausstellung des Arbeitsvisums haben.

Antworten (1)

Sie schreiben „in den Vorschriften steht, dass die Tätigkeit, die ein ausländischer Student mit Absolvent einer deutschen Hochschule ausüben kann, „mit seiner Studienrichtung zusammenhängen sollte“. Welche Vorschriften sind das?

Wenn die Regelung, nach der Sie derzeit in Deutschland leben und studieren dürfen, in Ihrem Fall § 16 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist , kann ich keine Regelung finden, in welchem ​​Bereich Sie arbeiten dürfen. Dort steht nur, dass Sie nicht arbeiten dürfen in der Regel mehr als 120 Tage / Jahr.

Ob Sie es glauben oder nicht, Recht ist in Deutschland logischer als man denkt. Gewöhnen Sie sich einfach daran, sich zu fragen, was der Missbrauch eines Gesetzes sein könnte, und Sie verstehen normalerweise besser, was die Idee hinter einem Gesetz ist.

In diesem Fall heißt es: Wenn sie Ihnen erlauben würden, 365 Tage im Jahr Vollzeit zu arbeiten, könnten Sie bitte problemlos jedes Arbeitsvisum umgehen und sich einfach als Student an einer deutschen Universität einschreiben (was übrigens einige weitere Goodies bieten würde), aber niemals überhaupt studieren. Es würde mindestens ein Jahr dauern, in der Praxis eher 2-3 Jahre, bis dich die Uni rausschmeißt und du damit dein Visum verlierst. Und genau das wollen sie nicht. Andererseits wollen sie die Studienmöglichkeiten nicht auf diejenigen beschränken, die genug Geld mitbringen, um mehrere Jahre ohne Einkommen in Deutschland ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Also der Kompromiss, dass man 120 Tage / Jahre arbeiten darf, was hoffentlich kostendeckend ausreicht und genug Zeit fürs eigentliche Studium lässt.

Vielleicht hast du meine ursprüngliche Frage falsch verstanden. Es ging um die Arbeit nach dem Studium , nicht während des Studiums. Wie auch immer, ich glaube, die Gesetze sollten nicht so starr sein, und wenn ein Unternehmen Sie in irgendeinem Bereich einstellen möchte, sollte es dies tun können, ohne durch den tatsächlichen Abschluss, den Sie erworben haben, eingeschränkt zu werden. Ich erinnere mich jedoch, etwas gelesen zu haben, in dem ausdrücklich angegeben ist, welcher Abschluss in diesem Fall von Bedeutung ist, daher die Frage.
Sie können sich auch hier auf diese Frage beziehen: expattriates.stackexchange.com/questions/7079/… Quellen geben an, dass Sie bestimmte Abschlüsse benötigen, um in Deutschland zu arbeiten. Beispielsweise kann ein Unternehmen nicht einfach jemanden einstellen, der keinerlei Qualifikationsnachweise aus dem Ausland hat. Darauf bezog sich meine Frage.
@JIXiang Ja, ich habe deine Frage völlig falsch verstanden. Aber das liegt vielleicht an dem Teil "wenn ich dort einen Master in einem anderen Bereich mache". Ich habe gehört, Sie haben einen Bachelor in A und machen gerade Ihren Master in B und möchten nebenbei arbeiten.