Tut mir leid, wenn diese Frage überflüssig klingt, aber die meisten Beiträge, die ich lese, drehen sich um die Bewerbung um eine Arbeit mit einem Schengen-Visum.
Aber meine Sorge ist, wenn ich mit einem Schengen-Visum nach Deutschland einreisen und dort irgendwie ein Jobangebot von einem Arbeitgeber erhalten würde, würde ich dann ein Arbeitsvisum, eine Blaue Karte und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen dürfen? Oder würde die Ausländerbehörde (oder vielleicht die Immigration) mich auffordern, zuerst in mein Land zurückzukehren und dort ein Arbeitsvisum zu beantragen?
Zusätzliche Informationen: Ich komme aus den Philippinen.
Nein, Sie können keine Arbeitserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis) beantragen, wenn Sie sich mit einem Besuchervisum in Deutschland aufhalten.
Staatsangehörige der USA, Australiens, Kanadas, Israels, Japans, Neuseelands, der Schweiz sowie EU-Bürger können ihre Aufenthaltserlaubnis nach visumfreier Einreise in das Schengen-Gebiet beantragen.
Bürger anderer Länder müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und erhalten, bevor sie zu Arbeitszwecken in die Schengen-Gebiete einreisen .
Quelle .
Ex-Patriot
Prasad Yadav