Deutsches Visum und Blaue Karte

Ich habe ein Angebot von einem deutschen Arbeitgeber und das Gehalt beträgt 63.000 Euro. Ich bin gerade in Indien und möchte den korrekten Visumsprozess und die Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten, verstehen.

Während eines Gesprächs mit einem HR-Mitarbeiter wurde mir gesagt, ich solle ein Reisevisum beantragen, das 3 Monate gültig ist. Wenn dieses Visum erteilt wird, soll ich nach Deutschland einreisen und meine Einreiseformalitäten erledigen. Danach wird ein Verfahren zur Erlangung meiner Blauen Karte eingeleitet, die es mir ermöglicht, in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten.

Von diesem Verfahren habe ich noch nie gehört. Ich habe etwas über die Blue Card recherchiert, und es sah gut aus, aber ich bin immer noch besorgt.

Hier sind die Antworten, die ich wissen möchte.

  1. Welche Art von Visum würde erhoben werden, wenn ich von Indien nach Deutschland reisen muss? Ist es dasselbe wie ein Schengen-Visum?
  2. Ist dieses Visumverfahren legitim? Ich meine, den Prozess, ein Visum zu bekommen, um von Indien nach Deutschland zu reisen, und dann eine Bluecard zu beantragen.
  3. Wie viel Geld muss auf dem Konto vorgelegt werden, um das Visum für die Reise von Indien nach Deutschland zu erhalten?
Ich würde ein solches Angebot niemals annehmen. Ein seriöses Unternehmen würde Sie nicht mit einem Touristenvisum befördern. Es gibt zwei Gründe, warum sie dies auf diese Weise tun möchten. Zuerst möchten sie, dass Sie so schnell wie möglich kommen und anfangen, für sie zu arbeiten. Ich nehme an, sie wollen, dass Sie mit Ihrem "mittleren" Touristenvisum arbeiten, richtig? Zweitens möchten sie, dass Sie als Tourist kommen und sich umsehen, abwägen, ob sie wirklich mit Ihnen arbeiten wollen, und sie können Ihnen vertrauen, dann machen sie weiter und beantragen Ihr Visum. Wie auch immer, ich habe ein schlechtes Bauchgefühl von diesem Geschäft. Überlegen Sie nicht lange, sagen Sie ihnen, dass Sie nur den richtigen Weg gehen können
@HelloWorldGuy Eigentlich hat niemand ein Touristenvisum erwähnt .
@HelloWorldGuy, das Unternehmen hat in dieser Angelegenheit kein Mitspracherecht. Diese Einwanderungsverfahren werden durch deutsches Recht bestimmt.
Sie können den Antrag auch bei der deutschen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland stellen. In diesem Fall müssen Sie warten, bis Sie ein Visum erhalten, mit dem Sie nach Deutschland einreisen können. Sie müssen die entsprechenden Dokumente im Voraus beschaffen. Dies können Kopien von Dingen mit Apostillen sein. Stellen Sie sicher, dass Ihre Hochschule und Ihr Abschluss in der EU-Datenbank für die Blaue Karte aufgeführt sind. Sobald Sie dieses befristete Visum erhalten haben, das bereits § 19a (für blaue Karte) enthält, können Sie nach Deutschland kommen und sofort arbeiten. Sie müssen zur Ausländerbehörde gehen, wo sie Ihre physische Karte vorlegen, die...
... die Herstellung dauert einen Monat. Damit können Sie innerhalb von Schengen reisen. Wenn Sie Ihre Familie mitbringen möchten, erledigen Sie deren Visa gleichzeitig mit Ihrem in Ihrem Heimatland. Was Ihr Unternehmen vorschlägt, ist wahrscheinlich nur, dass sie es nicht besser wissen. Sie müssen wahrscheinlich ein Einladungsschreiben für Sie erstellen, und sie müssen möglicherweise eine Stellenbeschreibung schreiben, die die örtliche Arbeitsagentur überprüfen muss und die an die Ausländerbehörde geht, bevor Ihr erstes Visum ausgestellt wird. (Quelle: persönliche Erfahrung von Unternehmensseite) – Besuchen Sie auch make-it-in-germany.com für sehr nützliche Ratschläge.
@simbaque Ich glaube nicht, dass es eine EU-Datenbank für die Blaue Karte gibt, ist das nicht eine deutsche Sache?
@gala du hast recht. Es ist eine deutsche Sache. Das ist es: anabin.kmk.org/anabin.html

Antworten (1)

Die Beantragung eines Visums zur Einreise und die anschließende Beantragung des eigentlichen Aufenthaltstitels ist das reguläre Verfahren für (angehende) Inhaber einer Blauen Karte EU in Deutschland (und in vielen anderen EU-Ländern). Aus dem Auswärtigen Amt :

Die Blaue Karte EU wird in Deutschland ausschließlich von den Ausländerbehörden ausgestellt. Visumpflichtigen Drittstaatern wird für die Einreise in den Fällen, in denen ein Anspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU besteht, ein nationales Visum zur Beschäftigungseinreise von der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung erteilt. Das Visum wird nach der Einreise von der zuständigen Ausländerbehörde durch eine Blaue Karte EU ersetzt.

Die Frage ist nur, welches konkrete Visum Sie benötigen. Die dreimonatige Gültigkeit, die Sie in Ihrer Frage erwähnen, deutet darauf hin, dass sie über ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt nachdenken, und ich bin mir nicht ganz sicher, ob dies das richtige Visum wäre.

Sie haben vollkommen recht, das ist das übliche Verfahren. Ein Schengen-Visum kann nicht für einen ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ausgestellt werden, also ist dies auch in Ordnung. Sinn und Zweck dieses Visums ist, dass die Person es zur Einreise nach Deutschland besorgen und genügend Zeit (3 Monate) haben sollte, die Unterlagen vorzubereiten und die Aufenthaltserlaubnis (Blaue Karte) zu beantragen.