Ich habe Österreich für ein Vorstellungsgespräch besucht und dafür ein Schengen-Visum erhalten. Jetzt bin ich in Deutschland und habe einen vorgeschlagenen Vertrag für die nächsten Monate, bevor ich meine Promotion (nächstes Jahr) beginne, um hier in Deutschland zu arbeiten (ich habe während meines Studiums in Deutschland in derselben Firma gearbeitet). Die Frage ist, kann ich für diese Dauer ein Arbeitsvisum beantragen oder muss ich den deutschen Boden verlassen und mich woanders bewerben?
Anscheinend wird hier gesagt, dass dies bei einem Studienvisum nicht möglich ist, aber bei einem Arbeitsvisum bin ich mir nicht sicher.
Falls ich das Land verlassen muss, um mich erneut zu bewerben, kann ich dies aus einem anderen Land, beispielsweise der Türkei, tun. Aufgrund des Militärdienstes kann ich das Land nur einmal nach dem Abschluss verlassen (was meine Situation jetzt ist).
Deutschland erlaubt nur Menschen aus sehr wenigen Ländern (z. B. den USA, Südkorea oder Australien), eine Aufenthaltserlaubnis aus dem Inland zu beantragen . Personen aus anderen Staaten – darunter Iran und alle Staaten, deren Staatsangehörige für Kurzaufenthalte in Deutschland ein Schengen-Visum benötigen – müssen bei einer deutschen Auslandsvertretung ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen.
Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich denke, dass Sie sich nur an das für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Konsulat/Botschaft wenden können. Dies könnte bedeuten, dass Sie bei einer Bewerbung außerhalb Ihres Herkunftslandes eine Adresse und einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in dem Land, in dem Sie sich bewerben möchten, angeben müssten (z Botschaft in der Türkei, müssen Sie ihnen ein türkisches Dokument vorlegen, das Ihren Status als Einwohner der Türkei belegt).
Abhängig von der Art des beantragten Visums kann es erforderlich sein, dass das Konsulat die Ausländerbehörde Ihres beabsichtigten Aufenthaltsortes in Deutschland und die Bundesagentur für Arbeit hinzuzieht , was bedeutet, dass das Antragsverfahren mehrere Monate dauern kann. Sie müssen daher natürlich das Recht haben, so lange in dem Land zu bleiben, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben, um auf das Ergebnis zu warten.
Darüber hinaus gelten für Arbeitsvisa/-erlaubnisse ziemlich strenge Anforderungen, sodass es sehr schwierig sein kann, eines für einen vorübergehenden Job zu bekommen.
Gala
Cupitor
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