Beantragung eines Arbeitsvisums in Deutschland während eines Aufenthalts mit Schengen-Visum

Ich habe Österreich für ein Vorstellungsgespräch besucht und dafür ein Schengen-Visum erhalten. Jetzt bin ich in Deutschland und habe einen vorgeschlagenen Vertrag für die nächsten Monate, bevor ich meine Promotion (nächstes Jahr) beginne, um hier in Deutschland zu arbeiten (ich habe während meines Studiums in Deutschland in derselben Firma gearbeitet). Die Frage ist, kann ich für diese Dauer ein Arbeitsvisum beantragen oder muss ich den deutschen Boden verlassen und mich woanders bewerben?

Anscheinend wird hier gesagt, dass dies bei einem Studienvisum nicht möglich ist, aber bei einem Arbeitsvisum bin ich mir nicht sicher.

Falls ich das Land verlassen muss, um mich erneut zu bewerben, kann ich dies aus einem anderen Land, beispielsweise der Türkei, tun. Aufgrund des Militärdienstes kann ich das Land nur einmal nach dem Abschluss verlassen (was meine Situation jetzt ist).

Es hängt von Ihrer Staatsbürgerschaft ab, was ist das? Aber wenn Sie ein Schengen-Visum haben (also ohne Visum nicht in den Schengen-Raum einreisen können), können Sie von Deutschland aus keinesfalls eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Ich bin ein Iraner. Das ergibt keinen Sinn, aber danke für die Aufklärung! Da eine Rückkehr in mein Land keine Option ist (ich kann es nur einmal im Jahr verlassen, weil ich keinen Militärdienst abgeleistet habe), ist es möglich, diese Arbeitserlaubnis aus der Türkei zu beantragen?
Am besten fügen Sie diese Informationen der Frage hinzu (klicken Sie dazu auf „Bearbeiten“). Ich werde versuchen zu sehen, ob ich mehr Details darüber finden kann, wo Sie sich bewerben können.

Antworten (1)

Deutschland erlaubt nur Menschen aus sehr wenigen Ländern (z. B. den USA, Südkorea oder Australien), eine Aufenthaltserlaubnis aus dem Inland zu beantragen . Personen aus anderen Staaten – darunter Iran und alle Staaten, deren Staatsangehörige für Kurzaufenthalte in Deutschland ein Schengen-Visum benötigen – müssen bei einer deutschen Auslandsvertretung ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen.

Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich denke, dass Sie sich nur an das für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Konsulat/Botschaft wenden können. Dies könnte bedeuten, dass Sie bei einer Bewerbung außerhalb Ihres Herkunftslandes eine Adresse und einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in dem Land, in dem Sie sich bewerben möchten, angeben müssten (z Botschaft in der Türkei, müssen Sie ihnen ein türkisches Dokument vorlegen, das Ihren Status als Einwohner der Türkei belegt).

Abhängig von der Art des beantragten Visums kann es erforderlich sein, dass das Konsulat die Ausländerbehörde Ihres beabsichtigten Aufenthaltsortes in Deutschland und die Bundesagentur für Arbeit hinzuzieht , was bedeutet, dass das Antragsverfahren mehrere Monate dauern kann. Sie müssen daher natürlich das Recht haben, so lange in dem Land zu bleiben, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben, um auf das Ergebnis zu warten.

Darüber hinaus gelten für Arbeitsvisa/-erlaubnisse ziemlich strenge Anforderungen, sodass es sehr schwierig sein kann, eines für einen vorübergehenden Job zu bekommen.

Ich schlage vor, Cupitor macht eine Reise zu seinem nächsten deutschen Konsulat in Belgien, Holland oder Tschechien und beantragt dort ... Sie müssen nicht zurück in den Iran fliegen, um das Problem zu lösen =)
@fiprojects Weißt du das genau? Wie ich geschrieben habe, bin ich mir nicht 100% sicher, was die Regeln für Deutschland sind, aber das ist selten so einfach, Sie müssen in der Regel nachweisen, dass Sie einen langfristigen Aufenthaltsstatus im zuständigen Konsularbezirk haben, um überhaupt einen Antrag stellen zu können. Das bedeutet, dass Sie mehr als ein paar Tage in den Niederlanden verbringen und sich für einen niederländischen Wohnsitz qualifizieren müssten, bevor Sie sich beim dortigen Konsulat bewerben, dh Sie haben nicht nur Ihr Problem in Bezug auf Deutschland nicht gelöst, sondern auch genau das gleiche Problem in den Niederlanden (die auch nicht besonders nachsichtig sind).
Ich kenne es nicht als Tatsache, die für einen Iraner spezifisch ist, aber ich kenne es als Tatsache, die auf anderen Beispielen basiert (kanadischer / irischer / polnischer / amerikanischer Staatsbürger / Visa). Als ich in Vancouver war, beantragte ich ein Visum für Kanada, ich ging zu einer Einwanderungspräsentation – mir wurde gesagt, ich müsse einen Antrag von außerhalb Kanadas stellen, und dass verschiedene Konsulate auf der ganzen Welt unterschiedliche Freigabezeiten hätten. Am schnellsten war (zu dieser Zeit) London, am langsamsten war Hongkong – sie sagten auch, dass sie nicht mit Visa für das Vereinigte Königreich für diejenigen helfen können, die sich über London bewerben wollten.
Ich sollte auch hinzufügen, dass ich einen Amerikaner kenne, der sein Shengen/CZ-Visum durch eine Reise zur tschechischen Botschaft in Polen verlängert hat. Und ein Einwohner Neuseelands, der sein deutsches Visum durch eine Reise zur deutschen Botschaft in Großbritannien verlängert hat. Ich weiß, dass das OP spezifisch für Deutschland war, aber die mir bekannten Lösungen sind für einige Leute, die diese Fragen und Antworten zu einem späteren Zeitpunkt lesen, eine Überlegung wert.
@fiprojects Ja, das ist definitiv etwas, das es wert ist, untersucht zu werden, und es stimmt, dass es zum Beispiel für Kanada definitiv möglich ist. Für Deutschland bin ich noch etwas verwundert, weil ich gerade die Seite gelesen habe, auf die ich in meiner anderen Antwort verlinkt habe, und da steht wirklich, dass man sich bei der für seinen Wohnort zuständigen deutschen Vertretung bewerben soll. Übrigens sollte ein neuseeländischer Staatsbürger (nicht nur ein Einwohner, sondern ein Staatsbürger) nirgendwo hingehen müssen, da er auf der Liste der Personen steht, die sich sogar aus Deutschland bewerben können. Nicht so für die Iraner.
Ich könnte Probleme sehen, wenn ich mit einem Antrag über ein Drittland gehe. Angenommen, ein Iraner besucht die deutsche Botschaft in Polen und bewirbt sich dort. Nehmen wir an, einen Monat später will die deutsche Botschaft in Polen den iranischen Kandidaten interviewen, aber Polen wird dem Iraner keine Genehmigung erteilen. Daher werden Anträge in einigen Fällen am besten vom Heimatland aus gestellt, um zu vermeiden, dass ein Antrag aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Antragstellers liegen, zurückgezogen werden muss und die Botschaft/das Konsulat den Antrag bearbeitet.
@fiprojects Ja, in der Tat, Sie müssen an Interviews, Verzögerungen usw. denken. Obwohl in diesem Fall, wenn die Person noch ein gültiges Schengen-Visum hat, nach Polen zu gehen, kein Problem ist (aber das würde 90 Tage abdecken, höchstens …) Und wie ich schon sagte sehr oft ist es mehr als das. Laut Gesetz müssen Sie dies von Ihrem Wohnort aus tun.