Ein- und Ausreise aus Deutschland mit einem belgischen Schengen-Visum [geschlossen]

Ich habe bereits Flüge von und nach Frankfurt gebucht.

Ich hatte ursprünglich geplant, Deutschland zu erkunden, aber ehrlich gesagt ist es mein erstes Mal in Europa, also ist es mir egal, wohin ich gehe, alle Länder dort werden für mich fantastisch sein. Ich sage das, weil mir der frühestmögliche Termin beim deutschen Konsulat in San Francisco zu spät ist.

Aus diesem Grund erwäge ich, zum belgischen Konsulat zu gehen (frühere Termine verfügbar) und meine Reiseroute auf 5 Tage in Deutschland zu ändern, gefolgt von 15 Tagen in Belgien, gefolgt von 2 Tagen in Deutschland. Und ich werde mich wirklich an den Plan halten, den ich in meinen Dokumenten zeige.

Wird die deutsche Ausländerbehörde damit ein Problem haben?

Ich bin ein Nicht-US-Bürger, der in den USA lebt, falls das einen Unterschied macht.

Bitte stellen Sie nicht zwei verschiedene Fragen in einem einzigen Beitrag. Dadurch wird es schwierig, die Antworten zu ordnen und die beste Antwort auszuwählen, wenn einige Antworten auf eine der Fragen und andere auf die andere abzielen.
In der Regel muss Ihr Visum vom Land der Einreise in die EU ausgestellt werden.
@jwenting- Nein, ich bin mir sicher, dass das falsch ist.
@jwenting user1096863 ist richtig. Das Schengen-Visum sollte von dem Land ausgestellt werden, das das Hauptreiseziel des Reisenden ist, in Bezug auf die Aufenthaltsdauer oder den Zweck der Reise. Das Land der ersten Einreise in den Schengen-Raum (nicht EU) ist das Land, für das Sie sich nur dann bewerben sollten, wenn kein Hauptreiseziel ermittelt werden kann.

Antworten (1)

Ich habe keine Ahnung von (2) – versuchen Sie das Konsulat anzurufen und fragen Sie! -- aber zu (1):

Damit das belgische Konsulat einen Visumantrag bearbeitet, müssen Sie eine Reiseroute vorschlagen, bei der Belgien das Hauptziel Ihrer Reise ist, was bedeutet, dass es der Staat sein muss, in dem Sie die meiste Zeit verbringen werden (15 statt 7 Tage). sollte es tun). Wenn sie Ihnen ein Visum ausstellen, müssen Sie dieser Reiseroute zumindest grob folgen (beabsichtigen), oder Sie würden sich des Visumbetrugs schuldig machen, was ein Grund für die Annullierung des Visums ist.

Ein von Belgien ausgestelltes Visum gilt für die Einreise in den Schengen-Raum in Frankfurt, um später nach Belgien weiterzureisen. Dies ist nicht einmal ungewöhnlich, da Frankfurt einer der am besten angebundenen Flughäfen in Kontinentaleuropa ist.

Wenn die Grenzschutzbeamten in Frankfurt jedoch vermuten, dass Ihre wahren Absichten nicht darin bestehen, nach Belgien als Hauptziel zu reisen, werden Sie möglicherweise für weitere Befragungen zur Seite gezogen, wo sie versuchen, Ihre Geschichte zu überprüfen. Sie sollten also bereit sein, Details zu Ihrer Reiseroute anzubieten, idealerweise mit Buchungen für Ihre Reise von Deutschland nach Belgien, Hotelreservierungen, einer konkreten Vorstellung, was Sie 15 Tage lang in Belgien (das kein großes Land ist) mit sich selbst machen werden ), und so weiter.

Wenn der Grenzschutz von Ihrem abgesagten Termin beim deutschen Konsulat weiß, würde ihn das sicherlich misstrauisch machen. Ich habe keine Ahnung, ob die deutschen Behörden intern genügend Informationen austauschen, um dies relevant zu machen, aber allein aufgrund des Risikos sollten Sie sich bemühen, bei Ihrer Ankunft solide Unterlagen bei sich zu haben. (Planen Sie zum Beispiel nicht, per Anhalter nach Belgien zu fahren und bei Ihrer Ankunft ein freies B&B-Zimmer vorzufinden).

Oh, und versuchen Sie, einen besseren Grund zu finden, warum Sie nach Belgien wollen, als "es ist mir egal".

Vielen Dank. Ich werde am Dienstag beide Konsulate anrufen. Der Punkt mit dem Informationsaustausch mit der Grenzpolizei ist gut, aber wenn ich danach gefragt werde, werde ich sagen, dass ich mir nicht sicher war, welches Visum ich für welches Land brauche, und deshalb beide Termine gebucht habe, obwohl der Belgien-Urlaub gewesen war mein Plan die ganze Zeit. Ich denke, ich werde in der Lage sein, eine anständige Reiseroute für Belgien zu finden. Danke schön!
@ user1096863 Diese Antwort ist nicht ganz richtig: Das "Hauptziel" kann sich auf den Zweck der Reise oder die Aufenthaltsdauer beziehen. Wenn Sie eine Konferenz in Belgien hatten, die der Grund für Ihre Reise nach Europa war, Sie aber 5 Tage für die Konferenz in Belgien und 17 Tage als Tourist in Deutschland verbracht haben, könnten Sie sich trotzdem für Belgien bewerben. In der Praxis weiß ich nicht, ob man die Belgier generell davon überzeugen könnte, und in Ihrem Fall ist es wahrscheinlich zu spät, auf so etwas zu kommen, ohne das System auszutricksen.
@phoog: Ja, aber ich habe mich entschieden, das nicht zu erwähnen, da es den Anschein hat, dass das OP keinen Zweck seiner bestimmten Reise hat, der einen bestimmten Mitgliedstaat als Hauptziel festlegen würde.
@HenningMakholm fair genug; Ich wollte es jedoch erwähnen, da es eine Menge Missverständnisse bezüglich dieser Regeln gibt und die „Zweck“-Klausel wenig diskutiert, geschweige denn, wie ich annehme, verstanden wird.
@phoog: Vielen Dank für Ihre Antworten, ich habe einiges von ihnen gelernt. Ich werde es schließlich zu einer Belgienreise machen, da ich nichts Illegales tun möchte.