Zählt die kurze Zeit in der EU mit einer Aufenthaltserlaubnis zu den Schengen-90-Tagen? [Duplikat]

Ich kam am 3. Juli aus Kanada nach Europa. Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsvisum am 4. für zwei Monate bekommen und jetzt bin ich unterwegs. Seit dem 3. Juli sind meine 90 Tage Schengen-Visum nächste Woche abgelaufen.

Aber zählen diese zwei Monate Arbeit mit der Aufenthaltserlaubnis von den 90 Tagen? Oder sind sie befreit? Websites geben mir gemischte Antworten.

Die 90/180-Regel zählt keine Tage, an denen Sie eine nationale D-Erlaubnis hatten und sich in dem Land aufgehalten haben, das das nationale Visum ausgestellt hat. Da Sie beim Überqueren der Binnengrenzen keine Passstempel erhalten, kann es schwierig sein, zu dokumentieren, wann Sie sich wo aufgehalten haben.
Für die 2 Monate Arbeit, die ich hatte (Deutschland), zählen diese 60 Tage also nicht zu den 90 Tagen insgesamt? Aber sie zählen innerhalb Deutschlands? (Dies ist ein grauer Teil, wie Sie sagten, da Pässe nicht immer gestempelt werden.)
@SpencerC sie zählen weder in Deutschland noch anderswo. Aus dem Schengener Grenzkodex: „Aufenthaltszeiten, die aufgrund eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt zulässig sind, werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.“ Weitere Informationen finden Sie in meiner Antwort auf die doppelte Frage . Die von chx angesprochene Unklarheit betrifft die Frage, ob die Anwesenheit in einem anderen Schengen-Staat „im Rahmen eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder einer Aufenthaltserlaubnis“ erfolgt.
Hört sich gut an! Alle Bestätigungen werden sehr geschätzt, während ich auf die Antworten des Konsulats warte.
@phoog, aber weißt du, ob ich in einen Nicht-Schengen-Staat abreisen muss, damit die 90 Tage wieder beginnen? Technisch gesehen wären es 89 Tage, um "neu zu starten".
@SpencerC Es gibt einige Debatten darüber. Einige Länder (einschließlich, wenn ich mich richtig erinnere, Deutschland) sind der Ansicht, dass Sie den Schengen-Raum verlassen und wieder betreten müssen, aber die Schengen-Codes selbst implizieren, dass dies nicht notwendig sein sollte . Ich glaube nicht, dass ein Gericht über diese Frage entschieden hat. Sicherheitshalber raus und wieder rein.

Antworten (1)

Während die EU-Verordnung dazu nicht besonders klar ist, legt die finnische Einwanderungsbehörde es glasklar dar – und es ist (offensichtlich?) in allen Schengen-Ländern gleich:

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Finnland erhalten haben, können Sie innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage ohne Visum im Schengen-Raum reisen. Wenn Sie reisen, müssen Sie einen Reisepass und eine Aufenthaltserlaubniskarte oder einen Reisepass mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei sich haben.

Es ist nur durch Weglassung einigermaßen klar: Da Ihre Reisedauer keine Funktion Ihrer Aufenthaltsdauer ist, spielt die Aufenthaltsdauer keine Rolle.

Es endet mit:

Die Frist von 90 Tagen betrifft die Gesamtzeit, die im Schengen-Raum verbracht wird, nicht ein einzelnes Land.

aber dies steht immer noch im Zusammenhang mit Reisen in die Schengen-Staaten und betrifft die Länder, die nicht Finnland sind.

Obwohl es nicht empfehlenswert ist, gesunden Menschenverstand in einen Einwanderungskampf einzubringen, ist es in diesem Fall (sehr vorsichtig) anwendbar: Ein Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis kann Jahre dauern, und Sie könnten überhaupt nicht reisen, wenn diese Tage gezählt würden .