Ich kam am 3. Juli aus Kanada nach Europa. Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsvisum am 4. für zwei Monate bekommen und jetzt bin ich unterwegs. Seit dem 3. Juli sind meine 90 Tage Schengen-Visum nächste Woche abgelaufen.
Aber zählen diese zwei Monate Arbeit mit der Aufenthaltserlaubnis von den 90 Tagen? Oder sind sie befreit? Websites geben mir gemischte Antworten.
Während die EU-Verordnung dazu nicht besonders klar ist, legt die finnische Einwanderungsbehörde es glasklar dar – und es ist (offensichtlich?) in allen Schengen-Ländern gleich:
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Finnland erhalten haben, können Sie innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage ohne Visum im Schengen-Raum reisen. Wenn Sie reisen, müssen Sie einen Reisepass und eine Aufenthaltserlaubniskarte oder einen Reisepass mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei sich haben.
Es ist nur durch Weglassung einigermaßen klar: Da Ihre Reisedauer keine Funktion Ihrer Aufenthaltsdauer ist, spielt die Aufenthaltsdauer keine Rolle.
Es endet mit:
Die Frist von 90 Tagen betrifft die Gesamtzeit, die im Schengen-Raum verbracht wird, nicht ein einzelnes Land.
aber dies steht immer noch im Zusammenhang mit Reisen in die Schengen-Staaten und betrifft die Länder, die nicht Finnland sind.
Obwohl es nicht empfehlenswert ist, gesunden Menschenverstand in einen Einwanderungskampf einzubringen, ist es in diesem Fall (sehr vorsichtig) anwendbar: Ein Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis kann Jahre dauern, und Sie könnten überhaupt nicht reisen, wenn diese Tage gezählt würden .
om
SpencerC
Phoog
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