Kann ich zwei Schengen-Visa in einem Pass haben?

Ich werde Europa zweimal für insgesamt fünf Monate besuchen müssen. Ich bin Thai und brauche ein Visum. Der maximale Aufenthalt in Europa beträgt 90 Tage, andernfalls müssen Sie nach meinen Recherchen einen Langzeitaufenthalt beantragen. Es wird jedoch kompliziert und zeitaufwändig.

Das ist mein Reiseplan:

  • Aug. - Sept.: München
  • Sep - Nov: Frankreich (ich muss einen kurzen Kurs in Paris absolvieren, der nicht länger als 90 Tage dauert)
  • Nov - Dez: Wieder München

Mir ist bekannt, dass ich das Land verlassen und wieder einreisen muss, wenn die Dauer 90 Tage erreicht. Kann ich in der deutschen Botschaft ein Touristenvisum für 90 Tage mit einer Gültigkeit von sechs Monaten und ein zweites Visum aus Frankreich für 90 Tage beantragen? Zwischen diesen Reisen werde ich den Kontinent nach Russland oder in die Türkei verlassen, wo kein Visum erforderlich ist, und wieder einreisen.

Daher brauche ich zwei Schengen-Visa, aber ist es möglich, zwei Schengen-Visa in einem Pass zu haben?

Ich habe das Gefühl, dass dies als Systembetrug angesehen werden könnte, obwohl Sie es gar nicht versuchen.
Mit einem Kurzzeitvisum dürfen Sie sich innerhalb von 180 Tagen 90 Tage lang aufhalten. Das Verlassen des Schengen-Raums nach 90 Tagen gibt Ihnen nicht das Recht, sofort wieder einzureisen und weitere 90 Tage zu bleiben. Der Besitz mehrerer sich überschneidender Kurzzeitvisa aus verschiedenen Schengen-Staaten ist zumindest theoretisch möglich, bringt Ihnen aber keine Vorteile.

Antworten (1)

Es ist möglich, mehrere Visa im selben Pass zu haben (z. B. ein abgelaufenes Visum und ein neues), sogar zwei unbenutzte Visa mit unterschiedlichen Gültigkeitsdauern oder aufeinanderfolgende Visa, die über einen langen Zeitraum gültig sind. Andererseits glaube ich nicht, dass Konsulate sich überschneidende Visa im Allgemeinen ausstellen würden, aber nichts davon ist für Ihre Reisepläne relevant.

Unabhängig davon, ob Sie ein oder mehrere Visa haben und wann und wo Sie einreisen, können Sie sich mit einheitlichen Kurzaufenthaltsvisa immer nur 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Der Besitz mehrerer Visa, auch mehrerer Pässe, berechtigt nicht zu einem längeren Aufenthalt.

Auch das Verlassen und Wiedereinreisen spielt keine Rolle, es sind nicht 90 Tage pro Einreise oder 90 Tage auf einmal, sondern 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen.

Basierend auf Ihrem Plan brauchen Sie wirklich ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt, daran kommt man nicht vorbei.