Ich habe die Themen hier und in anderen Foren durchsucht und konnte nicht finden, wonach ich suche. Ich habe ähnliche Situationen gefunden, und ich denke, meine Situation ist vollkommen in Ordnung, aber ich würde es gerne doppelt (dreifach, vierfach) überprüfen, nur um sicherzugehen, dass ich nichts falsch mache.
Ich bin ein Australier, der seit Dezember in Deutschland ist, Ende Mai sind es also 6 Monate für mich. Die ersten drei Monate war ich mit einem Touristenvisum hier, und für die nächsten drei Monate bekam ich ein Sprachvisum (da ich sowieso von Anfang an angefangen habe, die Sprache zu lernen). Ich würde gerne weiter hier leben und B1 abschließen (wenn ich jetzt aufhöre, hat der bisherige Aufwand meiner Meinung nach keinen Sinn).
Jetzt, da mein Sprachvisum Ende Mai ausläuft, frage ich mich, ob folgendes Szenario legal und ok ist:
- Ende Mai werde ich 180 Tage in Schengen gewesen sein, 90 Tage als Tourist und 90 mit einem Sprachvisum. Bedeutet das, dass ich noch 90 Tage als Tourist hier bleiben kann? Dies scheint mir vollkommen gültig zu sein, aber ich möchte sicher sein.
[EDIT] Die folgenden SE-Themen sind meiner Situation sehr ähnlich, unterscheiden sich aber darin, dass ich seit 90 Tagen als Tourist und 90 Tage mit einem Sprachvisum hier bin. Die anderen Jungs sind schon länger hier. Ich vermute, es ist für uns alle gleich, aber bisher ist alles Spekulation:
Verbindung 1 Verbindung 2 Verbindung 3
[BEARBEITEN 2]
Ich war gestern bei der Ausländerbehörde und da wurde mir gesagt:
A) Ich kann mit einem Touristen-/Schengen-Visum weiterreisen, aber ich müsste Schengen verlassen und zurückfliegen. Ich habe aber keine Ahnung, warum das ein Muss ist. Ich kann auch nicht bestätigen, dass dies die Regel ist, da dies jemand war, der in der Verwaltung gearbeitet hat, kein Anwalt oder ähnliches. B) Mein Sprachvisum verlängern.
[Bearbeiten 3]
Kombiniert mit dem, was ich im Internet gefunden habe, den Informationen der Ausländerbehörde und der Antwort von @phoog unten, glaube ich, dass ich meine Antwort habe.
Beifall
Kombiniert mit dem, was ich im Internet gefunden habe, den Informationen der Ausländerbehörde und der Antwort von @phoog unten, glaube ich, dass ich meine Antwort habe:
Ich kann weiterhin als Tourist hier sein. Allerdings muss ich nach deutschem Recht das Land verlassen und wieder einreisen.
Ich kann mein Sprachvisum auch verlängern (2. Option).
Reisender
Oleksandr Krawtschuk
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Phoog
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Phoog
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Phoog
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