Sprachvisum - Touristen-Schengen-Visum-Kombination

Ich habe die Themen hier und in anderen Foren durchsucht und konnte nicht finden, wonach ich suche. Ich habe ähnliche Situationen gefunden, und ich denke, meine Situation ist vollkommen in Ordnung, aber ich würde es gerne doppelt (dreifach, vierfach) überprüfen, nur um sicherzugehen, dass ich nichts falsch mache.

Ich bin ein Australier, der seit Dezember in Deutschland ist, Ende Mai sind es also 6 Monate für mich. Die ersten drei Monate war ich mit einem Touristenvisum hier, und für die nächsten drei Monate bekam ich ein Sprachvisum (da ich sowieso von Anfang an angefangen habe, die Sprache zu lernen). Ich würde gerne weiter hier leben und B1 abschließen (wenn ich jetzt aufhöre, hat der bisherige Aufwand meiner Meinung nach keinen Sinn).

Jetzt, da mein Sprachvisum Ende Mai ausläuft, frage ich mich, ob folgendes Szenario legal und ok ist:

- Ende Mai werde ich 180 Tage in Schengen gewesen sein, 90 Tage als Tourist und 90 mit einem Sprachvisum. Bedeutet das, dass ich noch 90 Tage als Tourist hier bleiben kann? Dies scheint mir vollkommen gültig zu sein, aber ich möchte sicher sein.

[EDIT] Die folgenden SE-Themen sind meiner Situation sehr ähnlich, unterscheiden sich aber darin, dass ich seit 90 Tagen als Tourist und 90 Tage mit einem Sprachvisum hier bin. Die anderen Jungs sind schon länger hier. Ich vermute, es ist für uns alle gleich, aber bisher ist alles Spekulation:

Verbindung 1 Verbindung 2 Verbindung 3

[BEARBEITEN 2]

Ich war gestern bei der Ausländerbehörde und da wurde mir gesagt:

A) Ich kann mit einem Touristen-/Schengen-Visum weiterreisen, aber ich müsste Schengen verlassen und zurückfliegen. Ich habe aber keine Ahnung, warum das ein Muss ist. Ich kann auch nicht bestätigen, dass dies die Regel ist, da dies jemand war, der in der Verwaltung gearbeitet hat, kein Anwalt oder ähnliches. B) Mein Sprachvisum verlängern.

[Bearbeiten 3]

Kombiniert mit dem, was ich im Internet gefunden habe, den Informationen der Ausländerbehörde und der Antwort von @phoog unten, glaube ich, dass ich meine Antwort habe.

Beifall

Zur Verdeutlichung: Ist Ihr erster Sprachkurs beendet? Sie beabsichtigen, sich in einen weiteren Kurs einzuschreiben, um Ihr B1 abzuschließen?
Ich weiß nicht, was das "Sprachvisum" ist, aber technisch gesehen sollten diese 90 Tage nicht in der 90/180-Regel enthalten sein, also ja, Sie sollten Deutschland für bis zu 90 weitere Tage besuchen können.
@Traveller ja, ich werde mindestens einen Monat weitermachen, wahrscheinlich 2, damit ich B1 beenden kann.
@ThisIsMyName ein Sprachvisum ist nur ein (max.) 1-Jahres-Visum, wobei die Voraussetzung ist, dass Sie 20 Stunden/Woche Deutsch lernen müssen. Und ja, ich denke auch (technisch gesehen), dass ich keine Regeln breche, aber ich möchte sicher sein. Ich gehe zum Visa-Büro und schaue, was sie sagen.
Ist das Sprachvisum entweder (1) ein Aufkleber in Ihrem Reisepass, der „Typ D“ anzeigt, oder (2) eine separate Karte?
@phoog ein Aufkleber in meinem Pass, aber es gibt keine Typenklassifizierung. Warum fragst du?
Ich frage, weil „Visa für den längerfristigen Aufenthalt“ (Typ-D-Visa) und Aufenthaltstitel ausdrücklich von der 90/180-Regelung ausgenommen sind. Wenn der Aufkleber in Ihrem Pass kein Typ-D-Visum ist, muss es sich vermutlich um eine Aufenthaltserlaubnis handeln. In diesem Fall ist der Kommentar von @ThisIsMyName richtig. Das Ausreise- und Rückkehrerfordernis besteht nach deutschem Recht bzw. Verwaltungspraxis nicht aus den Schengen-Kodizes, aber dazu braucht man nicht zu fliegen. Sie können auch einen Bus oder ein anderes Transportmittel zu einer Landgrenze nehmen.
@phoog ok ich verstehe. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, welcher Typ mein Visum ist, es gibt keinen offensichtlichen Platz für "Typ" auf meinem Visum, es sei denn, es ist Teil eines anderen Codes oder so etwas. Aber was Sie gesagt haben, passt zu dem, was mir die Dame von der Ausländerbehörde über das Weggehen und Zurückkommen gesagt hat. Vielen Dank für die Hilfe!
Dann nehme ich an, es ist eine Aufenthaltserlaubnis. Steht oben "Aufenthaltstitel"? Ich dachte, sie würden den Aufenthaltsgenehmigungen mit Aufklebern im Pass ein Ende bereiten, aber vielleicht auch nicht. Wenn Sie es innerhalb Deutschlands bekommen haben, ist es jedenfalls kein Visum.
Ja du hast recht, das ist es. Und vielen Dank, Ihre Antworten waren wirklich hilfreich.

Antworten (1)

Kombiniert mit dem, was ich im Internet gefunden habe, den Informationen der Ausländerbehörde und der Antwort von @phoog unten, glaube ich, dass ich meine Antwort habe:

  1. Ich kann weiterhin als Tourist hier sein. Allerdings muss ich nach deutschem Recht das Land verlassen und wieder einreisen.

  2. Ich kann mein Sprachvisum auch verlängern (2. Option).