Ein Freund und ich (Australier) planen, Europa im August nächsten Jahres zu besuchen. Wir möchten 4-5 Wochen (mit einem normalen Schengen-Visum) West- und Mitteleuropa bereisen, bevor wir nach Deutschland einreisen und ein 12-monatiges Working-Holiday-Visum beantragen ( http://www.australien.diplo.de/Vertretung/australien/en /Visum/Working-Holiday.html )
Meine Frage ist, darf ich mit dem GWH-Visum wieder außerhalb Deutschlands (in Schengen-Staaten) reisen? Wenn ich 4 Wochen vor Erhalt des GWH-Visums reise, d. h. ich habe noch 8 Wochen Zeit für das Schengen-Visum, kann ich dann die umliegenden Länder am Wochenende besuchen?
Tut mir leid, falls diese Frage schon einmal gestellt wurde, ich hatte nur Probleme, eine Antwort zu finden. Danke im Voraus!
Da es sich bei dem WH-Visum um ein Visum der Kategorie „D“ (=national) handelt, gilt Folgendes:
Drittstaatsangehörige mit einem von einem Schengen-Staat ausgestellten nationalen Aufenthaltstitel dürfen für die Dauer seiner Gültigkeit bis zu 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum in jeden anderen Schengen-Staat reisen. Dies gilt auch für Inhaber eines nationalen Visums (Visum der Kategorie „D“), das von einem Schengen-Staat ausgestellt wurde.
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/EN/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html
Markus Mayo
Helm