Meine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland läuft bald ab, aber ich möchte in Europa bleiben und reisen. Welches Visum soll ich beantragen?

Ich bin australischer Staatsbürger und arbeite in Deutschland, aber mein Arbeitsvertrag endet diesen Monat zusammen mit meiner Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Ich möchte nach Ablauf meiner Genehmigungen bleiben und in andere Länder des Schengen-Raums reisen. Muss ich ein neues Visum beantragen und wenn ja, welches?

Hinweis:
Ich bin ursprünglich vor Arbeitsbeginn in Europa angekommen und habe die 90 Tage, die ich ohne Visum einreisen durfte, fast vollständig verbraucht. Ich bin vor fast sechs Monaten auch kurz nach Großbritannien und zurück gereist (mein Pass wurde für eine Einreisefrist von sechs Monaten gestempelt).

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Ich erwähne meinen Besuch in Großbritannien im Falle der Option, nach Großbritannien zurückzukehren und meine 90-tägige Schengen-Reisezeit zurückzusetzen. Leider habe ich das Vereinigte Königreich ungefähr zur gleichen Zeit besucht, als ich meine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis erhielt, was, wenn ich das richtig verstehe, bedeutet, dass ich nicht wieder in das Vereinigte Königreich einreisen kann, da meine sechsmonatige Einreisefrist abgelaufen ist.

Zeitleiste:

  1. In Europa angekommen (kein Visum)
  2. 80 Tage geblieben
  3. Erhaltene Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen (für sechs Monate)
  4. Besuchte Großbritannien für zwei Tage
  5. Über fünf Monate in Deutschland gearbeitet
  6. Arbeits-/Aufenthaltsgenehmigungen laufen in weniger als einem Monat ab
Seit wann leben Sie mit der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland? Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, waren Sie 80 Tage im Schengen-Raum unterwegs, dann haben Sie eine Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen. Wenn diese Genehmigung vor 90 oder mehr Tagen ausgestellt wurde, dann haben Sie, wenn ich mich nicht irre, weitere 90 Tage Zeit, um herumzureisen.
Wenn Ihre Genehmigung vor 90 Tagen oder länger ausgestellt wurde, ist Ihre Schengen-Zeit abgelaufen.

Antworten (1)

Wenn Sie sich länger als 90 Tage mit der Aufenthaltserlaubnis aufgehalten haben (oder sich unmittelbar vor Beginn der Aufenthaltserlaubnis nicht im Schengen-Raum aufgehalten haben), können Sie weitere 90 Tage visumfrei im Rahmen der regulären Kurzaufenthaltsbestimmungen bleiben . Die Zeit, die mit einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder einer Aufenthaltserlaubnis verbracht wird, wird nicht auf die maximale Kurzaufenthaltsdauer angerechnet.

Wenn Sie bereits einen anderen Kurzaufenthalt gemacht haben oder länger als 90 Tage bleiben wollen, benötigen Sie ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt aus Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat. Wenn Sie jung genug sind und es noch nicht genutzt haben, ist ein „Work Holiday Visa“ wahrscheinlich am einfachsten zu bekommen. Sie könnten zum Beispiel einen in den Niederlanden bekommen .

Darüber hinaus sind Visa für den längerfristigen Aufenthalt in der Regel schwer zu bekommen (Sie müssen einen Ehepartner im Land haben, ein sehr gutes Stellenangebot haben oder andere strenge Anforderungen erfüllen). In vielen Fällen kann es auch unmöglich sein, sich innerhalb des Landes zu bewerben (was bedeuten würde, dass Sie, selbst wenn Sie sich qualifizieren, möglicherweise nach Australien oder in ein anderes Land zurückkehren müssen, in dem Sie ansässig werden könnten, nur um sich bewerben zu dürfen). Visa).

Schließlich gibt es eine obskure Möglichkeit, etwas länger ohne Visum für den längerfristigen Aufenthalt zu bleiben, unter der Voraussetzung einer gegenseitigen Vereinbarung, die vor der Schaffung des Schengen-Raums bestand. In Ihrem Fall ist es als australischer Staatsbürger möglich, noch 90 Tage in Dänemark zu bleiben, auch nachdem die maximale Kurzaufenthaltsdauer im Schengen-Raum ausgeschöpft ist (siehe Eintrag „Dänemark“ im entsprechenden Wikipedia-Artikel ) .

Ok, ich verstehe, dass die Zeit, die ich mit meiner Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verbracht habe, nicht auf die 90 Tage Kurzaufenthalt angerechnet wird. Bedeutet dies, dass ich nach Ablauf meiner Aufenthaltserlaubnis 90 Tage lang eine neue Aufenthaltserlaubnis habe oder dass ich nur noch das habe, was von meinem ursprünglichen Kurzaufenthalt (10 Tage) übrig war?
@halfwaycrook Die Regel ist etwas verwirrend, einige Erklärungen und einen Link zu einem Taschenrechner finden Sie in einer anderen Frage auf dieser Seite . Es gibt keine Idee, eine neue Zulage zu bekommen oder nicht, die Grenze ist immer die gleiche: „nicht mehr als 90 Tage in 180 Tagen“. Denn 90 + 90 = 180 bedeutet dies auch, dass ein 90-tägiger Aufenthalt außerhalb des Gebiets einen neuen 90-tägigen zulässigen Aufenthalt eröffnet, aber die Zulage nicht per se zurückgesetzt wird, sondern nur ein Nebeneffekt der Art und Weise ist, wie die Grenze definiert ist .
Ob Sie also weitere 90 Tage bleiben können, hängt davon ab, wie weit Ihr 10-tägiger Aufenthalt zurückliegt. Deshalb habe ich den Verbleib auf der Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erwähnt (denn wenn seit dem letzten Kurzaufenthalt mindestens 90 Tage vergangen sind, dann kann man auf jeden Fall weitere 90 Tage bleiben, ohne diese 90-Tage-in-irgendwelche-180-Tage zu verletzen -Tag-Zeitraum-Regel). In Anbetracht der von Ihnen hinzugefügten Zeitachse denke ich, dass es Ihnen gut gehen sollte.