Am wenigsten strenger Schengen-Visumantrag? - Frankreich oder Italien

Meine Frau und ich möchten später in diesem Jahr nach Europa reisen. Wir leben in den USA, aber sie muss ein Schengen-Visum (Kurzaufenthalt) beantragen, da sie keine US-Bürgerin ist (sie hat ihren ständigen Wohnsitz).

Unsere Reiseroute sieht wie folgt aus:

  1. Einreise nach Barcelona, ​​Spanien (3 Tage)
  2. Reise nach Rom (4 Tage)
  3. Reise nach Paris (4 Tage)
  4. Ausfahrt aus Paris

Ich habe gelesen, dass man bei Besuchen mehrerer Orte das Schengen-Visum dort beantragen sollte, wo man die meiste Zeit verbringt. Wir verbringen gleich viel Zeit in Italien und Frankreich – also stellt sich die Frage, für welches dieser beiden Länder sie sich bewerben soll ?

Antworten (1)

Die Regeln sind in Artikel 5 des Schengener Visakodex festgelegt :

  1. Der für die Prüfung und Entscheidung über einen Antrag auf ein einheitliches Visum zuständige Mitgliedstaat ist:

(a) der Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet das einzige Ziel der Reise(n) ist;

(b) wenn der Besuch mehr als ein Ziel umfasst, der Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet das Hauptziel des Besuchs/der Besuche im Hinblick auf Dauer oder Zweck des Aufenthalts darstellt; oder

(c) wenn kein Hauptbestimmungsort bestimmt werden kann, der Mitgliedstaat, dessen Außengrenze der Antragsteller zu überschreiten beabsichtigt, um in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen.

Beachten Sie, dass das „Hauptziel“ auf der Grundlage der Dauer oder des Zwecks des Besuchs definiert wird. Wenn Sie also beispielsweise an einer Hochzeit in Rom teilnehmen, ist es ziemlich klar, dass Italien Ihr Hauptziel ist.

Wenn kein Hauptziel bestimmt werden kann, liegt es trotzdem nicht an Ihnen, Sie müssen sich für das Land bewerben, in das Sie zuerst einreisen werden.

danke für die schnelle antwort! Ich habe gesehen, wie Teile von A und B in Foren herumgeworfen wurden, aber nie C - das ist bedauerlich, da ich gehört habe, dass Spanien in Bezug auf Schengen-Visa ziemlich umständlich zu handhaben ist
+1, dies ist eine großartige Antwort, die als kanonisch wiki würde. Fügen Sie einfach den Link hinzu, wo Sie die Regeln gefunden haben.
Ein Freund von mir ist in einer analogen Situation. Sie plant eine Reise mit 3 Tagen in Holland, 4 Tagen in Deutschland, 4 in Österreich. Obwohl Amsterdam der Einreiseort war, erlaubte ihr die für niederländische Schengen-Visa zuständige Visastelle nicht, einen Antrag einzureichen, und forderte sie auf, zur deutschen Botschaft zu gehen. In der Praxis ist es also ziemlich subjektiv.
@neubau Es gibt Schlimmeres: Leute werden zwischen Konsulaten hin und her geschleudert. Aber ich denke, es ist nicht so subjektiv, der Text ist ziemlich klar und die niederländische Interpretation scheint mir einfach falsch zu sein. Es ist, als hätten sie eine Regel erfunden, die es nicht gibt („wenn es mehrere Reiseziele gibt, in denen Sie länger bleiben als andere, sind dies die Hauptreiseziele und Sie sollten sich für das erste der Hauptreiseziele bewerben“). Natürlich ist das in der Praxis nicht sehr nützlich … aber beachten Sie, dass Sie Ihren Plan jederzeit anpassen können, um das richtige Konsulat zu erreichen, und Ihre Meinung noch ändern können, sobald Sie den Schengen-Raum betreten haben.
@neubau Das ist nicht subjektiv; es ist genau in Übereinstimmung mit den Regeln.
@MichaelHampton Was meinst du? Im Beispiel von Neubau gibt es mindestens zwei Länder, die für die Reise gleich wichtig sind (Deutschland und Österreich), daher kein Hauptziel, daher gilt 5(1)(c), das Land der ersten Einreise ist für die Bearbeitung des Visumantrags zuständig. Selbst wenn der Kontrast stärker wäre (z. B. ein Tag in den Niederlanden, 30 Tage in Frankreich, 30 Tage in Italien), verstehe ich immer noch nicht, auf welcher Grundlage Sie die Prüfung des Antrags ablehnen könnten. Entweder es gibt ein Hauptziel oder nicht, das ist alles, was die Regeln sagen.