Meine Frau und ich möchten später in diesem Jahr nach Europa reisen. Wir leben in den USA, aber sie muss ein Schengen-Visum (Kurzaufenthalt) beantragen, da sie keine US-Bürgerin ist (sie hat ihren ständigen Wohnsitz).
Unsere Reiseroute sieht wie folgt aus:
Ich habe gelesen, dass man bei Besuchen mehrerer Orte das Schengen-Visum dort beantragen sollte, wo man die meiste Zeit verbringt. Wir verbringen gleich viel Zeit in Italien und Frankreich – also stellt sich die Frage, für welches dieser beiden Länder sie sich bewerben soll ?
Die Regeln sind in Artikel 5 des Schengener Visakodex festgelegt :
- Der für die Prüfung und Entscheidung über einen Antrag auf ein einheitliches Visum zuständige Mitgliedstaat ist:
(a) der Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet das einzige Ziel der Reise(n) ist;
(b) wenn der Besuch mehr als ein Ziel umfasst, der Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet das Hauptziel des Besuchs/der Besuche im Hinblick auf Dauer oder Zweck des Aufenthalts darstellt; oder
(c) wenn kein Hauptbestimmungsort bestimmt werden kann, der Mitgliedstaat, dessen Außengrenze der Antragsteller zu überschreiten beabsichtigt, um in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen.
Beachten Sie, dass das „Hauptziel“ auf der Grundlage der Dauer oder des Zwecks des Besuchs definiert wird. Wenn Sie also beispielsweise an einer Hochzeit in Rom teilnehmen, ist es ziemlich klar, dass Italien Ihr Hauptziel ist.
Wenn kein Hauptziel bestimmt werden kann, liegt es trotzdem nicht an Ihnen, Sie müssen sich für das Land bewerben, in das Sie zuerst einreisen werden.
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