Maximale Aufenthaltsdauer des Schengen-Visums wegen Flugänderung überschritten

​Ich bin auf Geschäftsreise in Italien mit einem Schengen-Visum mit einer Gültigkeit von einem Jahr.

Mein geplanter Aufenthalt war vom 19.09.2013 (Einreise) bis 17.12.2013 (voraussichtliche Ausreise).

Aus irgendeinem Grund hat Airways das Datum auf den 18. Dezember 2013 geändert. Die Änderung des Flugdatums unterliegt nicht meiner Kontrolle.

Ich habe mit Visa-Rechnern überprüft, dass es am 18. Dezember mein 91. Tag sein wird.

Ist es in Ordnung, mit geänderten Tickets zu reisen?

Was können die Folgen sein?

Verwandte Fragen: travel.stackexchange.com/questions/13482/… und travel.stackexchange.com/questions/8768/… (nicht ganz die gleiche Situation, aber einige Informationen über die Strafen für Überschreitungen).

Antworten (1)

Eine 1-tägige Aufenthaltsüberschreitung, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass sie durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, wird mit ziemlicher Sicherheit keine Probleme verursachen – obwohl ich sicherstellen würde, dass ich bei der Ausreise einen Beweis für die Änderung habe. Letztendlich handelt es sich jedoch technisch gesehen um eine Überschreitung des Aufenthalts, und daher können negative Folgen auftreten - auch wenn sie unwahrscheinlich sind.

Persönlich würde ich die Änderung auf den nächsten Tag nicht akzeptieren, und ich würde vorschlagen, den Flughafen zu kontaktieren und zu sehen, welche anderen Optionen möglich sind. Machen Sie ihnen klar, dass Sie durch den Flug einen Tag später Ihr Visum verlieren, da dies sie im Grunde zum Handeln zwingen wird.

Da dieser Flug von einem Standort in der EU aus erfolgt, gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (allgemein als EU261 bezeichnet). Diese Regelung legt fest, was die Airline bei einer solchen Annullierung zu tun hat und welche Entschädigung fällig wird. Abhängig davon, wann genau Sie über die Änderung informiert wurden (insbesondere, ob es mehr oder weniger als 14 Tage vor Abflug war), ist es möglich, dass Ihnen eine nicht unerhebliche Entschädigung zusteht.

Bei Google nach „eu 261“ finden Sie zahlreiche Informationen zu diesen Vorschriften und insbesondere zu Entschädigungen in einem Format, das möglicherweise einfacher zu lesen ist als die eigentliche Verordnung selbst.

Zum Beweis habe ich zwei Kopien des alten Tickets aufbewahrt. Danke für das Regulierungsdokument EU 261
Falls vorhanden, teilen Sie bitte Informationen und Erfahrungen bezüglich der Kontrollkontrolle am Flughafen Turin mit.