Bei welcher Botschaft soll ich mein Schengen-Visum beantragen?

Ich werde die folgenden Städte/Länder besuchen. Und ich weiß nicht, bei welcher Botschaft ich mein Visum beantragen soll.

  • 29.04.-01.05.: Santorini, Griechenland
  • 5/2-5/4: Athen, Griechenland
  • 5.5.-5.6.: Neapel, Italien
  • 7.5.-8.5.: Rom, Italien
  • 9.5.-11.5.: Mailand, Italien
  • 12.05.-13.05.: Venedig, Italien
  • 14.5.-15.5.: Prag, Tschechische Republik
  • 16.5.-18.5.: Berlin, Deutschland
  • 19.05.-21.05.: Amsterdam, Niederlande
  • 22.5.-26.5.: Paris, Frankreich

Das ist meine Reiseroute. Kann mir jemand helfen, wo ich mein Visum beantragen soll?

Antworten (2)

Sie verbringen die meiste Zeit in Italien. Sie haben keine Aktivität in einem anderen Land, die dieses Land zum "Hauptziel" über Italien machen würde. Italien ist daher das Land, das für die Entscheidung über Ihren Visumantrag zuständig ist.

Dies ist in Artikel 5 des Schengen-Visakodex, insbesondere Absatz 1 (b), festgelegt unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02009R0810-20160412 :

(b) wenn der Besuch mehr als ein Ziel umfasst, der Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet das Hauptziel des Besuchs/der Besuche im Hinblick auf Dauer oder Zweck des Aufenthalts darstellt; oder

Der nächste Absatz stellt klar, dass das erste Einreiseland nur dann ins Spiel kommt, wenn es kein einziges Hauptziel gibt:

(c) wenn kein Hauptbestimmungsort bestimmt werden kann, der Mitgliedstaat, dessen Außengrenze der Antragsteller zu überschreiten beabsichtigt, um in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen.

Sie sollten Ihren Visumantrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen italienischen Konsulat stellen, es sei denn, Italien hat dort keine Vertretung oder ein anderes Land hat sich bereit erklärt, Anträge für Italien zu bearbeiten. In diesem Fall wird ein anderes Schengen-Land benannt, um im Namen Italiens zu handeln, und Sie müssten Ihren Antrag stattdessen bei diesem Land einreichen.

(Quelle: Schengener Visakodex, Artikel 8)

Es könnte sich lohnen, Art 5 1. b) und c) zu zitieren, da dies Ihre Antwort noch besser unterstreicht. +1
Es sieht ziemlich klar aus, dass es kein einziges Hauptziel gibt: Italien macht weniger als ein Drittel der Reise aus. Ich bin kein Experte für EU-Visa, aber das scheint mir die einfache Logik zu sein
@mattdm die Regel impliziert, dass wenn es kein Hauptziel in Bezug auf den Reisezweck gibt, das Hauptziel in Bezug auf die Aufenthaltsdauer bestimmt wird, wenn möglich. In der Praxis bedeutet dies den Ort, an dem sich der Reisende am längsten aufhält, nicht unbedingt die meiste Zeit. Siehe zum Beispiel das Handbuch für die Bearbeitung von Visumanträgen , in dem es unter Abschnitt 2.1.2 heißt. "...Das Hauptziel ist ... das Ziel, an dem der Antragsteller die längste Zeit verbringen möchte."
@mattdm der Antragsteller könnte dies testen, wenn genügend Zeit vorhanden ist, indem er sich an das griechische Konsulat wendet, das den Antrag höchstwahrscheinlich ablehnen wird (und, glaube ich, die Gebühr erstatten wird) mit der Anweisung, sich über Italien zu bewerben.
Der Antragsteller beabsichtigt, die längste Zeit nicht in Italien zu verbringen . Es scheint wirklich albern, "Hauptziel" auf diese Weise zu berechnen. Wenn sich der Bewerber einen Tag in 20 Ländern und zwei Tage in einem anderen aufhalten würde, wäre das eine wirklich das Hauptziel? Ich gebe aber zu, dass Regelungen auf diese Weise manchmal unsinnig sind. :)
@mattdm Ich stimme dir zu, aber soweit ich das beurteilen kann, werden die Vorschriften tatsächlich so interpretiert. Eine weitere unsinnige Tatsache: Wenn es kein Hauptziel gibt, ist das Land, das das Visum verwaltet, dasjenige, in das Sie einreisen, auch wenn Sie dort nur umsteigen. Mit anderen Worten, wenn die obige Reiseroute geändert würde, um die gleiche Anzahl von Tagen in Italien und Griechenland einzubeziehen, und wenn der Reisende (z. B.) mit TAP über Lissabon nach Griechenland fliegt, wäre der Antrag beim portugiesischen Konsulat zu stellen.
  • Wenn Sie in jedem Land dasselbe tun (immer geschäftlich oder immer Sightseeing), gibt es kein klares Hauptziel. Bewerben Sie sich im ersten Land Ihrer Reiseroute, dh Griechenland.
  • Wenn Sie andere Dinge tun, können Sie möglicherweise argumentieren, dass ein anderes Land das Hauptziel ist.
Es wird alles für den Urlaub sein.
Die Reiseroute hat einen Tag mehr in Italien als in Griechenland, was Italien zum Hauptziel macht.
Ich habe mich verrechnet. In Italien gibt es drei Tage mehr als in Griechenland.
Kein Experte, aber ich bin mit dieser Antwort nicht einverstanden. Siehe Artikel 5, zitiert von @phoog in seiner Antwort: Sie sollten sich an „wenn der Besuch mehr als ein Ziel umfasst, an den Mitgliedstaat wenden, dessen Hoheitsgebiet das Hauptziel des Besuchs/der Besuche in Bezug auf die Dauer oder den Zweck des Aufenthalts darstellt“. . Da es hier kein Hauptziel in Bezug auf den Aufenthaltszweck gibt, zählt die Aufenthaltsdauer, sodass das OP in Italien und nicht in Griechenland gelten sollte. Sie müssen Quellen zitieren, damit ich Ihre Antwort glaube.
Aber: Dies ist eine 28-tägige Reise, von der Italien nur 9 Tage beträgt – etwa 30%. Wenn 70 % der Reise woanders stattfindet, ist es schwer zu argumentieren, dass dies der „Hauptzweck“ ist. Dies scheint daher unter "kein Hauptziel kann bestimmt werden" zu fallen, wie in der anderen Antwort angegeben.