Besuch in Rumänien und Bulgarien mit einem Schengen-Visum

Mir wurde ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise vom 12. September bis zum 28. Oktober (47 Tage) mit einer Aufenthaltsdauer von 32 Tagen gewährt. Da Rumänien und Bulgarien die visumfreie Einreise mit einem gültigen Schengen-Visum erlauben, kann ich meine ersten 30-32 Tage im Schengen-Raum und die restlichen 15 Tage in Rumänien und Bulgarien verbringen?

Rumänien und Bulgarien gehören nicht zu Schengen. Ihr Aufenthalt in diesen Ländern zählt also nicht für den Aufenthalt im Schengen-Raum. Sie werden abgestempelt, wenn Sie die Schengen-Grenze verlassen.

Antworten (1)

Ja, Bulgarien und Rumänien akzeptieren buchstäblich Inhaber von Schengen-Visa, um ihre Länder zu besuchen, ohne dass ein zusätzliches Visum erforderlich ist:

Visafreiheit für Inhaber von Schengen-Visa für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen

Am 25. Januar 2012 hat der Ministerrat der Republik Bulgarien einen Beschluss gefasst, wonach unser Land bis zum Datum des Beitritts Bulgariens zum Schengen-Raum einseitig ein visumfreies System für Inhaber gültiger Schengen-Visa anwenden wird. Sie haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Republik Bulgarien für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten in jedem Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise, ohne ein bulgarisches Kurzaufenthaltsvisum zu benötigen. Der Beschluss trat am 31.01.2012 in Kraft.


V. Benötige ich ein Visum?

1. JA

...

  1. NEIN

...

​Die Inhaber von Schengen-Visa mit zwei oder mehr Einreisen, nationalen Visa oder Aufenthaltstiteln, die von Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden.

Aufmerksamkeit! Die Anzahl der Einreisen sowie das Aufenthaltsrecht gemäß den Schengen-Visa dürfen nicht ausgeschöpft sein. Das Aufenthaltsrecht auf dem Hoheitsgebiet Rumäniens darf das Aufenthaltsrecht, das gemäß den von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Visa/Aufenthaltstiteln gewährt wird, nicht überschreiten. Die Inhaber von Daueraufenthaltsgenehmigungen, die vom Vereinigten Königreich oder Irland ausgestellt wurden. Das Aufenthaltsrecht auf dem Hoheitsgebiet Rumäniens darf das Aufenthaltsrecht, das durch solche Aufenthaltstitel gewährt wird, nicht überschreiten.

Danke @downhand. Ich habe mich nur gefragt, ob ich, wenn ich meine 32 Tage im Schengen-Raum erschöpfe, auch mein „Aufenthaltsrecht“ gemäß dem Schengen-Visum bei der Einreise nach Rumänien erschöpft?
Es hängt davon ab, wie Sie diese Sätze interpretieren, aber wenn Sie sie wörtlich nehmen, falls Ihr Visum noch nicht abgelaufen ist und Sie nicht vorhaben, in die Schengen-Länder zurückzukehren, sollten Sie bis zum Ende der Gültigkeit Ihres Visums bleiben können Zeitraum in diesen beiden Ländern. Allerdings würde ich mich dabei nicht auf Kommentare im Internet verlassen und mich an die Botschaft wenden, da ein Missverständnis sehr teuer für Sie werden könnte.
@downhand-Botschaften geben selten Ratschläge zu solchen Fragen und haben in dieser Hinsicht keine Befugnisse gegenüber Grenzschutzbeamten, sodass selbst dies möglicherweise keine Garantien bietet.