Hintergrund:
So wurde ich im Januar 2000 als 11-jähriges Kind im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen in die USA gebracht. Ich verließ das Land freiwillig im September 2009, als ich 20 Jahre, 9 Monate und 3 Tage alt war.
Ich habe Amerika seit meiner Abreise im Jahr 2009 im Rahmen des ESTA VWP zweimal besucht - einmal im Juni 2012 und ein weiteres Mal im Juli 2014 über das Programm für visumfreies Reisen (ESTA) ohne Probleme. Am 2. Oktober 2014 kam ich, um meinen Bruder zu seinem Geburtstag zu besuchen, und mir wurde die Einreise verweigert, weil ich früher als KIND zu lange geblieben war, aber für die Dauer meines Urlaubs auf Bewährung entlassen (also muss ich immer noch in den Urlaub fahren).
Der Typ sagte mir, dass ich ein B2-Visum beantragen könnte, wenn ich nach London zurückkomme, aber ich müsste auch beantragen, dass mein Overstay erlassen wird. Er sagte, ich müsste gleichzeitig mit der Beantragung meines Visums auf meinen Overstay verzichten. Mein älterer Bruder, der (geborener) US-Bürger ist, hat vor ein paar Jahren einen Antrag auf Einbürgerung gestellt.
Meine Frage:
Ich habe den B2-Visumantrag ausgefüllt. Ich habe die Details oben offengelegt, da sie definitiv im Interview auftauchen würden. Meine Frage ist: Gibt es einen bestimmten Antrag, den ich ausfüllen würde, um zu beantragen, dass mein Overstay erlassen wird? Oder liegt das im Ermessen meines Gesprächspartners?
Ich frage das, bevor ich mein Vorstellungsgespräch buche – vielen Dank.
Sie scheinen eine 10-jährige Sperre nach 212(a)(9)(B)(i)(II) zu haben.
212(a)(9)(B) ist ein Verbot für das Ansammeln einer bestimmten Menge an „unrechtmäßiger Anwesenheit“ und das anschließende Verlassen der USA. „Unrechtmäßige Anwesenheit“ ist etwas kompliziert, aber für Personen, die für einen bestimmten Zeitraum (einschließlich VWP) zugelassen wurden. , es beginnt sich im Grunde anzusammeln, wenn Sie diesen Zeitraum überschreiten. Es gibt einige Ausnahmen, darunter eine, bei der für die Zwecke von 212(a)(9)(B) die Zeit vor Ihrem 18. Lebensjahr nicht zur „unrechtmäßigen Anwesenheit“ zählt. Dann haben Sie noch 2+ Jahre, nachdem Sie 18 Jahre alt geworden sind, wegen "unrechtmäßiger Anwesenheit". Es gibt ein 3-jähriges Verbot, wenn Sie mindestens 180 Tage "unrechtmäßiger Aufenthalt" sammeln und dann abreisen; und ein 10-jähriges Verbot, wenn Sie mindestens 1 Jahr "ungesetzliche Anwesenheit" ansammeln und dann abreisen.
Sie haben also eine 10-jährige Sperre ab Ihrer Ausreise im Jahr 2009, die 2019 ausläuft.
Es gibt kein Formular, das Sie ausfüllen müssen. Die Befreiung wird zusammen mit der Beantragung eines B2-Visums beantragt.
Hippiepfad