Beantragung von ESTA im Besitz eines gültigen B1/B2-Visums

Ich plane, dieses Jahr in die Vereinigten Staaten zu reisen. 2014 wurde mir ein B1/B2-Visum ausgestellt, das noch nicht abgelaufen ist; Meine erste und bisher einzige Reise in die USA war aus geschäftlichen Gründen, aber jetzt beabsichtige ich, als Tourist in die USA einzureisen.

Einige meiner Freunde schlugen vor, dass es nicht ideal sei, mein Visum für diesen Zweck wiederzuverwenden (sie sagten, dass eine Ablehnung an der Grenze beim Vorzeigen meines Visums dazu führen würde, dass ich lebenslang keinen Anspruch auf ein weiteres Visum oder ESTA habe).

Ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, ob es ein inhärentes Risiko gibt, mein aktuelles B1/B2-Visum erneut für einen anderen Zweck als den ursprünglichen (Tourismus vs. Geschäft) zu verwenden, und ob ich stattdessen ESTA beantragen sollte.

Außerdem ist es schwer zu verstehen, ob man ESTA beantragen kann, wenn man im Besitz eines gültigen B1/B2-Visums ist, da die Sprache auf offiziellen Dokumenten bestenfalls verwirrend ist. Alles, was ich herausfinden konnte, ist, dass ein ESTA-Antrag im Besitz eines B1/B2-Visums keine Voraussetzung ist, es ist jedoch nicht klar, ob sie sich gegenseitig ausschließen – wird mein B1/B2-Visum meine Möglichkeiten zur Beantragung von ESTA einschränken ?

Meine Fragen sind:

  • Gibt es einen klaren Unterschied zwischen der Reise mit meinem aktuellen B1/B2-Visum als Tourist und der Beantragung von ESTA? Welches ist vorzuziehen?
  • Kann ich ESTA beantragen, solange mein B1/B2-Visum noch gültig ist?
Nur eine Anmerkung zur Terminologie. ESTA, das Electronic System for Travel Authorization, ist einfach die Erlaubnis, in ein Flugzeug zu steigen, die zwei Jahre gültig ist. Sie würden im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) in die USA einreisen, einem Netz von Vereinbarungen, das es Staatsangehörigen bestimmter Länder ermöglicht, für bis zu 90 Tage am Stück geschäftlich oder privat in die USA zu reisen, ohne ein Visum zu erhalten .
Besitzen Sie eine Staatsbürgerschaft, die Sie für das Programm für visumfreies Reisen berechtigt? Wenn Sie berechtigt sind, visumfrei zu reisen, warum haben Sie das Visum früher beantragt (es gibt einige Gründe dafür, wie z. B. längere Aufenthalte, aber sie sind nicht besonders häufig)?
David: danke, notiert. @Zach Ich bin Bürger eines Landes, das Teil des VWP ist. Ich habe 2014 ein Visum beantragt, weil ich aus beruflichen Gründen einen längeren Aufenthalt geplant hatte und meine Kollegen auch ein Visum bekommen haben. Ich kannte das VWP damals nicht und folgte den Anweisungen meiner Kollegen.

Antworten (1)

B-1 ist der Visumtyp und Einwanderungsstatus eines Geschäftsbesuchers. B-2 ist der Visumtyp und Einwanderungsstatus eines Touristen oder anderen Besuchers zum „Vergnügen“. Der Vorschlag, dass die Verwendung Ihres Doppelzweckvisums B-1/B-2 für einen anderen Zweck irgendwie Probleme verursachen könnte, ist bestenfalls lächerlich.

Beantragen Sie kein ESTA. Verwenden Sie Ihr Visum.

Gibt es einen klaren Unterschied zwischen der Reise mit meinem aktuellen B1/B2-Visum als Tourist und der Beantragung von ESTA? Welches ist vorzuziehen?

Wie Sie vielleicht wissen, erlaubt das Visa-Waiver-Programm Besuche von bis zu 90 Tagen, während diejenigen, die mit einem Visum einreisen, im Allgemeinen sechs Monate Zeit haben. VWP-Reisende verzichten auch auf das Recht auf gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung, die Einreise zu verweigern oder sie aus den USA auszuweisen. Im Allgemeinen ist es vorzuziehen, mit einem Visum zu reisen, aber die Unterschiede werden nur in einem kleinen Teil der Fälle signifikant sein.

Kann ich ESTA beantragen, solange mein B1/B2-Visum noch gültig ist?

Es ist nicht ganz klar, weil das Gesetz und die Vorschriften keine Situation vorsehen, in der jemand, der ein Visum hat, beantragen würde, dass die Visumpflicht aufgehoben wird.


Einige meiner Freunde schlugen vor, dass es nicht ideal sei, mein Visum für diesen Zweck wiederzuverwenden (sie sagten, dass eine Ablehnung an der Grenze beim Vorzeigen meines Visums dazu führen würde, dass ich lebenslang keinen Anspruch auf ein weiteres Visum oder ESTA habe).

Es ist genauso wahrscheinlich, dass Ihnen die Einreise mit ESTA verweigert wird als mit Ihrem Visum. Die Kriterien für die Unzulässigkeit sind die gleichen. (Tatsächlich ist es unwesentlich wahrscheinlicher, dass Sie mit ESTA abgelehnt werden, da Sie in diesem Fall nicht nur zugelassen werden müssen, sondern sich auch für das VWP qualifizieren müssen.)

Die relevante Eignungsfrage lautet:

Wurde Ihnen jemals ein US-Visum verweigert, das Sie mit Ihrem aktuellen oder früheren Reisepass beantragt haben, oder wurde Ihnen jemals die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert oder Ihr Antrag auf Zulassung an einem US-Einreisehafen zurückgezogen?

Diese Frage müssten Sie nach einer Einreiseverweigerung mit „Ja“ beantworten, unabhängig davon, ob Sie die Einreise nach dem VWP oder mit einem Visum beantragt haben. Gesetzlich werden Sie nur dann von der Nutzung des VWP ausgeschlossen, wenn Sie gegen die Bedingungen einer früheren VWP-Zulassung verstoßen haben ( 8 USC 1187(a)(7) ). Die einschlägigen Vorschriften ( 8 CFR 217.2(b)(2) ) stellen fest, dass Personen, die zuvor aus den USA abgeschoben oder abgeschoben wurden, die „Zustimmung des Generalstaatsanwalts“ benötigen, um die Zulassung zu beantragen, und schließen solche Personen von der Nutzung des VWP aus. Aber die meisten Menschen, denen die Zulassung verweigert wird, dürfen "ihren Zulassungsantrag zurückziehen". Dies unterscheidet sich rechtlich von der Abschiebung oder Abschiebung, wie in 8 CFR 235.4 angegeben . Für VWP-Reisende ist die relevante Vorschrift 8 CFR 217.: „Die Verweigerung der Zulassung gemäß Absatz (a)(1) dieses Abschnitts stellt keine Entfernung im Sinne des Gesetzes dar.“

Allerdings ist der ESTA-Algorithmus besonders undurchsichtig. Jemandem, der die oben zitierte Berechtigungsfrage mit „Ja“ beantwortet, könnte die ESTA-Genehmigung verweigert werden, selbst wenn die Tatsachen hinter der bejahenden Antwort keine automatischen Gründe für eine Nichtberechtigung auslösen. In diesem Fall müsste der potenzielle Reisende ein Visum beantragen.

Dies ist jedoch nicht wahrscheinlicher, wenn Sie versuchen, mit Ihrem Visum einzureisen, als wenn Sie versuchen, mit ESTA einzureisen, und angesichts dessen, was Sie in der Frage dargelegt haben, ist dies in Ihrem Fall äußerst unwahrscheinlich.