Bedingungen für einen vorübergehenden Aufenthalt in Spanien?

Ich habe das in einem Forum gefragt, das sich nur um Expats in Spanien drehen soll, aber es scheint, dass dort zwar viele Leute Fragen stellen, aber niemand sie beantwortet.

Ich schmunzele über den ersten Satz von Art. 25.2 der spanischen Ley Orgánica 4/2000 vom 11. Januar : Die Erteilung eines Visums wird durch Vorschriften geregelt. :-)

Wie auch immer, das steht in der linken Spalte auf Seite fünf und sagt weiter, dass das Visumverfahren die nationalen Interessen Spaniens und alle internationalen Verpflichtungen berücksichtigen wird, die Spanien eingegangen ist. Außerdem werden diese Vorschriften die Gründe definieren, die eine Ablehnung zulassen. Wie finde ich diese Regelungen?

Aber in der rechten Spalte der gleichen Seite, Art. 20.2 scheint zu sagen, dass sie es mir geben müssen, wenn ich nachweisen kann, dass ich in der Lage bin, mich selbst zu ernähren, ohne zu arbeiten (oder eine von drei anderen Bedingungen). Dies deutet darauf hin, dass jede Verordnung, die einen anderen Grund angibt, sinnlos ist.

Jetzt sagt 25.2 "Visum" und 29.2 sagt "vorübergehender Aufenthalt", also könnte man sagen "zwei verschiedene Dinge". Aber Kunst. 23.2 besagt, dass Sie für die Einreise nach Spanien ein Visum benötigen, es sei denn, ein Vertrag sieht etwas anderes vor. Aber 23.2 sagt auch, dass man kein Visum braucht, wenn man eine Aufenthaltserlaubnis oder ähnliches hat. Es ist also etwas verwirrend. Es hört sich so an, als ob sie mir, wenn ich nicht mittellos bin, eine Aufenthaltserlaubnis gewähren müssen, und dann brauche ich kein Visum.

Das Konsulat sagt, ich muss ihnen den Vertrag vorlegen, um eine Wohnung zu kaufen oder zu mieten (keine Hotels in Spanien?), aber ein Anwalt sagte, das sei nicht das Gesetz, und wenn ich ihre Firma beauftrage, würden sie dafür sorgen, dass das Konsulat das verstehe . :-) Zu den Voraussetzungen für Krankenversicherung, Gesundheitszeugnis und fehlendes Vorstrafenregister hat sie aber keinen vergleichbaren Widerspruch eingelegt. (Eigentlich besagt das oben zitierte Gesetz, dass ein Verbrechen nicht zur Aufenthaltsverweigerung herangezogen werden kann, wenn die Strafe bereits verbüßt ​​ist).

Antworten (1)

Das Innenministerium (MinInt) hat eine Webseite, die die grundlegende Gesetzgebung zur Regelung der Einwanderung auflistet: http://www.interior.gob.es/web/servicios-al-ciudadano/extranjeria/normativa-basica-reguladora

Ich denke, der Fall, den 23.2 abdecken soll, sind EU-/EWR-Bürger. Die von MinInt bereitgestellten Informationen zum vorübergehenden Aufenthalt besagen, dass sie für EU/EWR-Bürger nicht gelten, und erklären dies dann kategorisch

El extranjero que desee residir temporalmente en España sin realizar actividades laborales o profesionales, deberá solicitar , personalmente, el correspondiente visado , en la misión diplomática u oficina consular española de su demarcación de residencia.

Kurz gesagt, Sie benötigen ein Visum. Weiter heißt es, dass das Visum die anfängliche Aufenthaltserlaubnis beinhaltet.