EWR-Familienausweis ist nach einer Scheidung nicht mehr gültig und hat an der Grenze einen 6-Monats-Stempel bekommen. Irgendwelche Ratschläge, was als nächstes zu tun ist?

Ich bin türkischer Staatsbürger, war mit einem (estnischen) EU-Bürger verheiratet und wurde vor ein paar Monaten in Edinburgh (wo ich lebe) geschieden. Ich wohne derzeit im Vereinigten Königreich (lebe und arbeite hier seit Januar 2015) und besitze eine EWR-Familienmitgliedschaftserlaubnis, die bis 2020 abläuft. Bei meiner gestrigen Rückkehr von einem Urlaub im Ausland sagte ich jedoch an der Grenze, dass ich es nicht bin verheiratet (wie ich es jedes Mal getan habe, wenn ich in das Land einreise). Dies war letzten Monat der Fall, als ich am Flughafen von Manchester ankam, wo ich meinen aktuellen Beziehungsstatus noch einmal klar erklärte und nach einer Stunde Kontrolle ließen sie mich ein. Dieses Mal wurde mir jedoch gesagt, dass die Informationen, die ich erhalten hatte, an der Grenze zu Manchester waren falsch und stattdessen bekam ich ein 6-Monats-Visum abgestempelt. ICH' Mir wurde mitgeteilt, dass meine EWR-Familiengenehmigung nicht mehr gültig ist und ich außerhalb des Vereinigten Königreichs eine andere Art von Visum beantragen muss. Mir war bewusst, dass meine aktuelle EWR-Genehmigung ungültig sein könnte, da sich meine Umstände geändert hatten (nach der Scheidung mit meinem Partner), aber es gab keine klare Anleitung, was als nächstes zu tun sei, und die Informationen auf der Website des Home Office stimmten nicht ganz mit meiner Situation überein . Gibt es eine Möglichkeit, ein beliebiges Visum zu beantragen, ohne in die Türkei zurückkehren zu müssen? Ich erhalte keine öffentlichen Gelder, bin Steuerzahler, arbeite als Selbstständiger, unterrichte Türkisch und habe einen Teilzeitjob in einem Büro (habe gerade den Job bekommen). Mir war bewusst, dass meine aktuelle EWR-Genehmigung ungültig sein könnte, da sich meine Umstände geändert hatten (nach der Scheidung mit meinem Partner), aber es gab keine klare Anleitung, was als nächstes zu tun sei, und die Informationen auf der Website des Home Office stimmten nicht ganz mit meiner Situation überein . Gibt es eine Möglichkeit, ein beliebiges Visum zu beantragen, ohne in die Türkei zurückkehren zu müssen? Ich erhalte keine öffentlichen Gelder, bin Steuerzahler, arbeite als Selbstständiger, unterrichte Türkisch und habe einen Teilzeitjob in einem Büro (habe gerade den Job bekommen). Mir war bewusst, dass meine aktuelle EWR-Genehmigung ungültig sein könnte, da sich meine Umstände geändert hatten (nach der Scheidung mit meinem Partner), aber es gab keine klare Anleitung, was als nächstes zu tun sei, und die Informationen auf der Website des Home Office stimmten nicht ganz mit meiner Situation überein . Gibt es eine Möglichkeit, ein beliebiges Visum zu beantragen, ohne in die Türkei zurückkehren zu müssen? Ich erhalte keine öffentlichen Gelder, bin Steuerzahler, arbeite als Selbstständiger, unterrichte Türkisch und habe einen Teilzeitjob in einem Büro (habe gerade den Job bekommen).

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand eine ähnliche Situation durchgemacht hat oder Informationen darüber hat, was als nächstes zu tun ist.

Vielen Dank im Voraus

Nisa

Kennen Sie Artikel 13 der Richtlinie 2004/38/EG ?
Und wie lange lebt ihr schon zusammen?
Wir haben von Januar 2015 bis zur Scheidung im Dezember 2016 zusammen in Großbritannien gelebt, mehr als ein Jahr, und beide arbeiten immer noch und beabsichtigen, hier zu leben. Ich lebe in Edinburgh, wo wir uns scheiden ließen, und er ist in London. Wir bleiben in Kontakt, daher kann ich alle erforderlichen Unterlagen besorgen, falls vorhanden. Danke
Wir haben 2010 in Estland geheiratet und immer zusammen gelebt. Im Januar 2015 nach Großbritannien gezogen.

Antworten (3)

Für Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden, ist Folgendes passiert.

Ich konnte meinen Antrag auf „Beibehaltung der Aufenthaltsrechte“ innerhalb des Vereinigten Königreichs an das Innenministerium senden und erhielt die BRC für 5 Jahre.

auf www.gov.uk/

Visa bei Trennung oder Scheidung

1. Informieren Sie das Innenministerium

Sie müssen dem Innenministerium mitteilen, wenn Sie sich scheiden lassen oder sich von Ihrem Partner trennen, wenn Ihr Visum auf Ihrer Beziehung basiert.

Sie müssen dann entweder ein neues Visum beantragen oder das Vereinigte Königreich verlassen.

Ihr Visum basiert auf Ihrer Beziehung, wenn Sie die Erlaubnis haben, sich für eine begrenzte Zeit im Vereinigten Königreich aufzuhalten, als:

  • ein vom britischen Visum Ihres Partners abhängiges
  • ein Ehepartner oder Partner mit einem Visum „Familie einer niedergelassenen Person“.
  • der Partner eines britischen Staatsbürgers, eines EWR-Staatsangehörigen, einer „niedergelassenen“ Person mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder einer Person mit Flüchtlingsstatus oder humanitärem Schutz.

2. Beantragen Sie einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich

Wenn Ihr Visum auf einer beendeten Beziehung basiert, müssen Sie entweder:

  • Großbritannien verlassen
  • ein anderes Visum beantragen, um im Vereinigten Königreich zu bleiben

Sie können sich beispielsweise bewerben:

  • für ein Arbeitsvisum
  • sich in Großbritannien niederzulassen
  • als Elternteil eines Kindes, das Brite ist, sich im Vereinigten Königreich niedergelassen hat oder seit mindestens 7 Jahren im Vereinigten Königreich lebt
  • basierend auf Ihrem Privatleben im Vereinigten Königreich, z. B. Sie haben lange im Vereinigten Königreich gelebt

Sie können Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis/Ihr aktuelles Visum innerhalb des Vereinigten Königreichs auf eine andere umstellen, und hier sind die verfügbaren Optionen für Sie.

  1. Sich selbst in Großbritannien niederlassen
  2. Bleiben Sie im Vereinigten Königreich über die „Elternroute“
  3. Wechseln Sie zu einem Arbeitsvisum, wenn Sie angestellt sind

Andere Arten zu bleiben

Es gibt andere Möglichkeiten, ein Visum zu erhalten, wenn Sie schon lange im Vereinigten Königreich leben. Diese Wege werden im Vereinigten Königreich als „Privatleben“ bezeichnet, wenn beispielsweise:

  • Sie haben mindestens 20 Jahre ununterbrochen im Vereinigten Königreich gelebt
  • Sie unter 18 Jahre alt sind und seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen im Vereinigten Königreich leben
  • Sie sind zwischen 18 und 24 Jahre alt und haben mindestens die Hälfte Ihres Lebens ununterbrochen im Vereinigten Königreich gelebt
  • Sie sind über 18 Jahre alt und haben keine Bindungen zu dem Land, in das Sie zurückkehren müssen - das bedeutet, dass Sie keine sozialen, kulturellen oder familiären Bindungen zu diesem Land haben müssen. Viel Glück.
Aber es scheint, als würde diese Beziehung unter Artikel 13(2)(a) der Richtlinie fallen. Das von Ihnen zitierte Material betrifft das "normale" Einwanderungsregime außerhalb des EWR, während der Status des OP dem EWR-Regime unterliegen sollte.
@phoog der Link, den ich oben von www.gov.uk zitiert habe, heißt es; "Ihr Visum basiert auf Ihrer Beziehung, wenn Sie die Erlaubnis haben, sich für eine begrenzte Zeit im Vereinigten Königreich aufzuhalten als: Partner eines britischen Staatsbürgers, EWR-Staatsangehörigen", was es für die Situation des OP relevant macht!
Aber die Seite gov.uk ist falsch: Ein Familienmitglied eines EWR-Bürgers hat keine „Erlaubnis, sich für eine begrenzte Zeit im Vereinigten Königreich aufzuhalten“. Es wird auch nicht die EWR-Route des „beibehaltenen Aufenthaltsrechts“ erwähnt, die, wie wir aus Nysas Erfahrung sehen können , diejenige ist, die hier tatsächlich gilt.

Die richtige uk.gov-Seite für Ihren Fall ist Bewerben Sie sich für eine UK-Aufenthaltskarte , wo unter Berechtigung die Umstände angegeben sind, die einen zu einem beibehaltenen Aufenthaltsrecht berechtigen.

Bleibendes Aufenthaltsrecht

Sie können sich auch bewerben, wenn Sie ein Familienmitglied oder einen erweiterten Familienangehörigen hatten, der einen ständigen Wohnsitz oder eine qualifizierte Person hatte. Dies wird als „erhaltenes Aufenthaltsrecht“ bezeichnet. Sie können dies erhalten, wenn zum Beispiel:

  • Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem EWR-Bürger ist beendet (durch Scheidung, Annullierung oder Auflösung)

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