Bestimmungen für Kurzzeitvisa auf der Dänemark-Website angegeben

Wenn Sie ein Visum haben, das mindestens 6 Monate für die mehrfache Einreise gültig ist, können Sie vor Ablauf des aktuellen Visums einen Antrag auf ein neues Visum stellen. Wenn Sie ein neues Visum erhalten, wird es eine Verlängerung des aktuellen Visums sein. Sie können daher mit dem ersten Visum einreisen und dann mit dem anderen Visum ausreisen, sofern die Bedingungen für beide Visa einschließlich der Regel der 90 Tage innerhalb der 180 Tage im Schengen-Raum eingehalten werden.

(von Neu nach Dänemark.dk )

Fragen:

  1. Sollte das neue Visum als Verlängerung des aktuellen Visums genau die gleiche Art wie das aktuelle sein? Zum Beispiel sind meine aktuellen 2 Einträge gültig für 225 Tage mit maximal 90 Tagen Aufenthalt. wenn der neue nur ein Eintrag ist, gültig für 2 Monate, 30 Tage Aufenthalt. Ist es die Verlängerung meines aktuellen Visums?
  2. Müssen beide Visa die Regel von 90/180 Tagen enthalten, um für die Einreise in ein erstes Visum mit einem anderen Visum berechtigt zu sein? bedeutet es, dass beide Visa Visa für die mehrfache Einreise sein müssen?
  3. Enthält mein aktuelles Visum (2 Einreisen, maximal 90 Tage Aufenthalt, gültig für 225 Tage) die Regel von 90/180 Tagen?

Antworten (1)

In Ordnung:

  1. Der Absatz ist etwas verwirrend, er scheint Artikel 9 des Schengener Visakodex wiederzugeben („Inhaber eines Visums für die mehrfache Einreise können den Antrag vor Ablauf des Visums mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten stellen.“) und den einschlägigen Teil des Handbuchs für die Bearbeitung von Visumanträgen und die Änderung ausgestellter Visa, geht aber über den eigentlichen Inhalt dieser Verordnung hinaus. Nirgendwo im offiziellen Text wird erwähnt, dass das neue Visum eine „Verlängerung“ wäre, Verlängerungen dienen anderen, sehr begrenzten Zwecken.

  2. Ich sehe in den offiziellen Vorschriften nichts, was darauf hindeutet, dass die Einreise mit einem Visum und die Ausreise mit einem anderen auf einige Visa beschränkt wäre, andere jedoch nicht. Meines Wissens nach können Sie dies tun, wenn Sie zwei aufeinanderfolgende Visa ohne Lücke haben. Da Visa für eine und zwei Einreisen jedoch für bestimmte Reisen ausgestellt werden sollten, sollte dies nicht passieren, weshalb es hauptsächlich für Visa für die mehrfache Einreise relevant ist.

  3. Die 90/180-Regel gilt in jedem Fall und zu jeder Zeit für Sie als Person. Wenn es sich bei Ihrem früheren Visum um ein Schengen-Visum vom Typ C handelt, kann es Ihnen innerhalb von 180 Tagen nicht mehr als 90 Tage Aufenthalt im Schengen-Raum gewähren. Daran ändert auch Ihr neues Visum nichts. Sie können mit diesem Visum 30 Tage bleiben, aber auf keinen Fall länger als 90 Tage am Stück. Beachten Sie auch, dass die Gültigkeitsdauer des Visums nicht 90 Tage beträgt, sondern 90 Tage in 180 Tagen .

Beachten Sie auch, dass ein Visum für die zweimalige Einreise kein Visum für die mehrfache Einreise ist, sodass Dänemark Ihren Antrag auf ein neues Visum nicht vorzeitig akzeptieren musste. Aber wenn es ein Visum ausgestellt hat, ist der Punkt strittig. Übrigens, Sie haben ein sehr seltsames Visum bekommen. Es erscheint höchst ungewöhnlich, ein so langes Visum für zwei Einreisen zu erteilen und dann wieder auf ein kurzes Visum für eine Einreise zurückzugreifen.

Die ursprüngliche Erklärung von der offiziellen Website lautet: Wenn Sie ein Visum haben, das mindestens 180 Tage lang für mehrere Einreisen gültig ist, können Sie einen Antrag auf ein neues Visum stellen, bevor das aktuelle Visum abläuft. --- Sie sagten nicht "mehrfach Eintrag ", sondern "mehrere Einträge"
@Mary Es gibt einen weiteren Absatz weiter unten auf der Seite mit „mehreren“ und „sechs Monaten“ und das ist auch die Terminologie, die in der Verordnung verwendet wird. In jedem Fall bedeutet „mehrere“ im Englischen „mehr als zwei“. Die Hauptunterscheidung im Schengen-Visumkodex (der die eigentliche Regelung darstellt) besteht zwischen Visa für eine und zwei Einreisen einerseits und Visa für die mehrfache Einreise andererseits.