Reisen in zwei verschiedene Schengen-Länder für mehr als 90 Tage mit einem Abstand von 10 Tagen

Ich bin Student und habe zu folgenden Terminen Studienreisen in folgende Länder geplant:

  • 11. August 2018 bis 20. August 2018 in Dresden, Deutschland. (9 Tage)
  • 1. September 2018 bis 28. November 2018 in Kopenhagen, Dänemark. (88 Tage)

Ich möchte wissen, ob ich zwei verschiedene Schengen-Visa oder ein Langzeitvisum beantragen soll, das beide Reisen abdeckt.

Im letzteren Fall, wenn ich ein Langzeitvisum beantrage, wie rechtfertige ich meine Unterstützung und erkläre ich, dass ich zurückkommen werde. Und bei welcher Botschaft soll ich mich bewerben?

EDIT1: Mit Blick auf die Visabeschränkungen habe ich meinen zweiten Besuch an das Ende des ersten Besuchs verschoben, damit ich einmal nach Europa einreise.

Jetzt überlege ich, ob ich meinen zweiten Besuch auf 80 Tage reduzieren soll, damit ich für 90 Tage nur noch ein Schengen-Visum nehmen muss und 10 Tage in Deutschland und die nächsten 80 Tage in Kopenhagen bleibe.

Gibt es eine andere Möglichkeit, ein 100-Tage-Visum für Europa zu bekommen?

Wurden Sie zu diesen Reisen eingeladen? Welche Verbundenheit zu Ihrem Heimatland können Sie nachweisen?
Es ist wahrscheinlich nicht möglich, dass Sie für diese Reisepläne ein Visum erhalten. Sie bleiben insgesamt zu lange, um Kurzzeitvisa (Typ C) zu verwenden, daher benötigen Sie ein nationales Langzeitvisum (Typ D). Andererseits ist jeder Ihrer Aufenthalte zu kurz für ein Langzeitvisum. so dass sich wahrscheinlich weder Deutschland noch Dänemark für die Ausstellung eines Langzeitvisums zuständig oder verpflichtet fühlen werden.
Es sollte möglich sein, den Dänemark-Besuch mit ein paar zusätzlichen Tagen zu planen, um den Jetlag zu überwinden, sodass es lang genug ist, um ein dänisches D-Visum und ein deutsches C-Visum zu beantragen.
@om Vielleicht, vielleicht auch nicht. Nationale Langzeitvisa werden nicht für willkürliche Freizeit- oder Tourismuszwecke ausgestellt, sondern für einen bestimmten Zweck. Wenn der Zweck eine Art akademische Tätigkeit für einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen ist, bezweifle ich, dass er gelten wird. Ausprobieren ist natürlich möglich.
@Tor-EinarJarnbjo, der akademische Aufenthalt hat eine Mindestdauer von 88 Tagen. Das Hinzufügen von zwei Tagen für An- und Abreise an jedem Ende klingt für mich vernünftig.
@Reisender Ja. Ich plane, eine Sommerschule zu besuchen und dann ein Abschlussarbeitsprojekt zu absolvieren.

Antworten (1)

Da Ihr Aufenthalt den Besuch des Schengen-Raums für mehr als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beinhaltet, müssen Sie ein Langzeitvisum (Typ D) von einem der Länder, die Sie besuchen, beantragen.

Ob Sie dazu berechtigt sind oder nicht, hängt vom genauen Zweck Ihres Besuchs und Ihren Unterlagen ab, daher können wir Ihnen nicht helfen, ohne diese zu sehen.