Kann mein Mann, der Australier ist, für mehr als 90 Tage mit mir als Doppelbürger ohne Visum nach Schengen reisen?

Ich bin britischer und australischer Doppelbürger (wir leben und haben immer in Australien gelebt). Mein Mann und ich möchten in Schengen-Länder reisen, ohne uns Gedanken über die 90-Tage-Grenze machen zu müssen oder in Länder außerhalb des Schengen-Raums zu reisen, um die 90-Tage-Aufenthaltsdauer in 180 Tagen einzuhalten. Da er mit mir, einem britischen Staatsbürger, verheiratet ist, fragte ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt, Visa zu vermeiden?

Sie erhalten möglicherweise eine bessere Antwort, wenn Sie einen groben Reiseplan angeben und angeben, welche Schengen-Länder Sie am meisten interessieren. Vorausgesetzt, Sie beabsichtigen nicht, alle 26 zu besuchen!
Leider denke ich, dass die Antwort hier im Grunde "Nein" ist.
@Fattie das ist nicht richtig; Ein Visum ist nicht erforderlich, und gemäß der Freizügigkeitsrichtlinie können sie sich bis zu drei Monate in einem Schengen-Land zusammen aufhalten, ohne sich bei den örtlichen Behörden anzumelden.
Hmm, wollen sie nicht länger als 3 Monate bleiben?
@Fattie Wenn sie länger als 3 Monate in einem Land bleiben möchten, sollten sie (beide) sich in diesem Land registrieren, wenn dies erforderlich ist. Wenn sie jedoch innerhalb des Schengen-Raums reisen möchten, ohne mehr als 3 Monate in einem Land zu verbringen, müssen sie sich nicht registrieren.
Wenn Sie absolut 1000% absolut sicher sind, dass das wahr ist, in Ordnung. Aber ich dachte, sobald Sie sich aus Land A "wegbewegt" haben, wurden Sie sofort mit dem gewöhnlichen alten 90-Tage-Blah-Blah-Schengen-Zeug bewertet.
Zum Beispiel sehe ich nicht, wie sich die Registrierung ("oder nicht") bei der örtlichen Polizei usw. auf die Stempelsituation im australischen Pass auswirken würde.
@Fattie die Schengen-Kodizes schließen Familienangehörige von Unionsbürgern ausdrücklich von der 90/180-Anforderung aus, indem sie sie von der Definition von „Drittstaatsangehörigen“ ausschließen. Der australische Pass wird abgestempelt, aber solange die Familienmitglieder zusammen reisen, unterliegt der einzige australische Ehepartner nicht der Beschränkung.

Antworten (1)

Während das Vereinigte Königreich in der EU verbleibt, können Sie im Rahmen der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG zusammen reisen . Das bedeutet, dass die 90/180-Regelung für Ihren Ehemann nicht gilt, da er nach dem Schengener Grenzkodex nicht als „Drittstaatsangehöriger“ gilt . Artikel 2 Absatz 6:

„Drittstaatsangehöriger“ jede Person, die kein Unionsbürger im Sinne von Artikel 20 Absatz 1 AEUV ist und nicht unter Nummer 5 dieses Artikels fällt;

Artikel 2(5)(a):

„Personen, die nach Unionsrecht das Recht auf Freizügigkeit genießen“ bezeichnet:

(a) Unionsbürger im Sinne des Artikels 20 Absatz 1 AEUV und Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige eines Unionsbürgers sind, der sein Recht auf Freizügigkeit wahrnimmt, gegenüber denen die Richtlinie 2004/38/EG der Europäischen Union Parlament und des Rates ( 1 ) gilt;

Die Richtlinie 2004/38/EG sieht vor, dass, wenn Sie sich länger als drei Monate in einem Land aufhalten, dieses Land von Ihnen verlangen kann, dass Sie die in Artikel 7 festgelegten Kriterien erfüllen. Sie können auch verlangen, dass Sie sich gemäß Artikel 8 registrieren, und sie können verlangen Ihren Ehemann zur Beantragung einer Aufenthaltskarte gemäß Artikel 9.

Wenn Sie in keinem Land die Dreimonatsgrenze erreichen, fällt Ihr Aufenthalt dort stattdessen unter Artikel 6, der ziemlich kurz und sachlich ist, soweit es die Gesetzgebung betrifft. In seiner Gänze:

Artikel 6

Aufenthaltsrecht bis zu drei Monate

  1. Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten ohne andere Bedingungen oder Formalitäten als das Erfordernis des Besitzes eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses aufzuhalten.

  2. Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten auch für Familienangehörige, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind und keine Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats sind, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.

Ich sollte Sie jedoch warnen, dass zumindest einige Regierungen eine andere Auslegung dieser Gesetzgebung vorgebracht haben, die in einer Frage und Antwort hier behandelt wurde, die ich im Moment nicht finden kann. Ich bin auch an einem E-Mail-Austausch mit Your Europe Advice beteiligt , das die Quelle für diese Frage und Antwort auf einige falsche Ratschläge war. Wenn ich die Frage wieder finde, werde ich diese Antwort aktualisieren.

Die praktische Folge dieser unterschiedlichen Auslegung ist, dass einige Länder versuchen könnten, Ihren Ehemann unangemessen zu bestrafen. Ich kann aus der Erfahrung meiner Eltern sagen, dass Frankreich nicht zu diesen Ländern gehört. Wenn sie ihn mit einer Geldstrafe belegen, sollten Sie das erfolgreich vor Gericht anfechten können, aber das ist eine Belastung, der Sie sich wahrscheinlich nicht stellen wollen. Die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich ein Bußgeld verhängt wird, ist jedoch wahrscheinlich ziemlich gering.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und nach Ablauf des geplanten Übergangszeitraums gilt für Sie beide die 90/180-Regelung. Die Situation für britische Besucher in der EU während des Übergangs ist unklar, aber ich vermute, dass sie während dieser Zeit auch der 90/180-Regel unterliegen werden.