Ich bin indischer Staatsbürger und habe ein gültiges Schengen-Visum ausgestellt von der Schweiz - gültig bis 23.08.2016.
Kürzlich bekam ich einen neuen Pass, da mein alter Pass keine Seiten mehr hatte. Jetzt steckt das gültige Schengen-Visum in meinem alten Pass.
Ich plane, vom 19.08. bis zum 22.08. nach Deutschland zu reisen. Kann ich mit meinem gültigen Schengen-Visum im alten Reisepass nach Deutschland einreisen?
Erstens, um ein Problem in Ihrer Frage anzusprechen, Sie haben sie am 26. August 2016 gepostet, und Sie sagen, Sie fragen nach einem gültigen Schengen-Visum, aber Sie sagen, dass das Ablaufdatum des Visums der 23. August 2016 ist. Das bedeutet natürlich das Das Visum ist nicht mehr gültig, daher basiert Ihre Frage auf einer falschen Prämisse. Ihr Visum ist nämlich ungültig und Sie können damit nicht reisen.
Wenn wir die Beispieldaten jedoch ignorieren, können wir immer noch die allgemeine Frage ansprechen, die in dieser etwas breiteren Form gleich bleibt:
Kann ich mit meinem alten Reisepass, der ein gültiges Schengen-Visum hat, in ein Schengen-Land reisen?
Die Antwort ist ja.
Der Schengener Grenzkodex verlangt von bestimmten Reisenden, dass sie ein gültiges Visum und einen gültigen Reisepass (oder ein anderes Reisedokument) besitzen, aber nicht, dass das gültige Visum im gültigen Reisedokument enthalten sein muss. Dies wurde 2014 vom Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C-575/12 bestätigt :
Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof (Vierte Kammer):
Zur ordnungsgemäßen Auslegung der Artikel 24 Absatz 1 und 34 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex), die Annullierung eines Reisedokuments durch eine Behörde eines Drittstaates bedeutet nicht, dass das auf diesem Dokument angebrachte einheitliche Visum automatisch ungültig wird.
Zur richtigen Auslegung von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) , geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 265/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010, in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 562/2006, die Einreise von Drittstaatsangehörigen in die Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten unterliegt nicht der Bedingung, dass das vorgelegte gültige Visum bei der Grenzkontrolle zwangsläufig auf einem gültigen Reisedokument angebracht werden muss.
Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 562/2006 in der Fassung der Verordnung Nr. 265/2010 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 562/2006 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der fraglichen entgegensteht im Ausgangsverfahren, die die Einreise von Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats davon abhängig macht, dass das vorgelegte gültige Visum bei der Grenzkontrolle zwingend auf einem gültigen Reisedokument angebracht werden muss.
(Betonung hinzugefügt)
Der dritte Punkt besagt im Wesentlichen, dass die Schengen-Staaten nicht zusätzlich verlangen können, dass sich das Visum in einem gültigen Reisedokument befindet.
Ihre Daten scheinen nicht richtig zu sein. Aber abgelaufene Pässe bedeuten nicht unbedingt abgelaufene Visa. Nimm einfach deinen alten Pass mit dem gültigen Visum mit und ich denke, dass es dir gut gehen sollte.
Tor-Einar Jarnbjo
Michael Hamton
mts
David Richerby