Kann ich ein Schengen-Visum aus einem anderen Land als meinem Wohnsitzland beantragen?

Da ich einen indischen Pass besitze und mich derzeit in Südkorea aufhalte und direkt von Korea nach Deutschland möchte, darf ich dann von hier aus das Schengen-Visum beantragen?

Wenn ja, wie ist das Verfahren? Gibt es einen Unterschied?

Auch über die Dokumente, da ich gemäß den Regeln keine koreanischen Bankkonten / Versicherungen habe. Also was mache ich? Ich habe ein ARC, reicht das aus?

Die Antwort ist grundsätzlich ja. Solange Sie argumentieren können, dass es unvernünftig wäre, sich in Indien zu bewerben. Normalerweise sehen sie gerne ein Visum mit einer Gültigkeit von mehr als 6 Monaten oder ein ähnliches Dokument, das den Wohnsitz/Wohnsitz festlegt.
Sie sollten sich an die deutsche Botschaft wenden und mit ihnen klären. Manchmal dienen Länder nur Bürgern und rechtmäßigen Einwohnern des Landes, in dem sie sich befinden.

Antworten (1)

Wenn Sie sich mit einem Aufenthalts- oder Langzeitvisum in Korea aufhalten, kann Ihnen die Deutsche Botschaft die Beantragung eines Schengen-Visums ermöglichen, jedoch nicht, wenn Sie als Besucher/Tourist dort sind. Die konsularischen Dienste in Seoul werden persönlich durchgeführt.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
8. Fl. Seoul Square Bldg., 416, Hangang-Daero, 04637 SEOUL-
Adresse in Koreanisch für Taxifahrer: 서울시 중구 한강대로 416 서울스퀘어 빌딩 (남대문 경찰서 옆 옆 대우 빌딩 빌딩
Tel. 0082-2-748-4114
Fax. 0082-2 -748-4161
E-Mail info@seoul.diplo.de

Öffnungszeiten (Pässe, Visa und sonstige konsularische Angelegenheiten)
Montag, Dienstag, Donnerstag: 09.00 - 11.30 Uhr
(Abholung Pass, Visum etc. bis 00.00 Uhr)
Mittwoch: 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag : 08.30 - 11.00 Uhr Uhr
(Abholung Pass, Visum, etc. bis 11:30 Uhr)

  • Alle Besucher der Botschaft müssen sich am Besucherschalter im Erdgeschoss anmelden. Sie benötigen einen gültigen Lichtbildausweis im Austausch für eine Überschreitungskarte für die 8. Etage.