Kann ich als indischer Staatsbürger mit gültigem H1-B in den USA mein Schengen-Visum in Kanada beantragen?

Ich habe gerade für später in diesem Jahr Hin- und Rückflüge nach Amsterdam gebucht. Ich möchte nach Vancouver, BC reisen und das Schengen-Visum bei der niederländischen Botschaft dort beantragen, anstatt in den USA. Dafür muss ich nach San Francisco fliegen, wohingegen ich einfach nach BC fahren kann. Wisst ihr ob das machbar ist?

Ich habe:

  • Ein indischer Pass, der für die nächsten 10 Jahre gültig ist
  • Ein Besuchsvisum für Kanada, das für die nächsten 10 Jahre gültig ist
  • Ein bis 2019 gültiges H1-B-Visum
Ja , Sie können sich in Vancouver bewerben, aber es wird empfohlen, ein kurzes Schreiben zu schreiben, in dem Sie erklären, warum Sie sich dort und nicht in San Francisco bewerben.
@Crazydre Ihr Kommentar ist richtig, vergisst jedoch zu bemerken, dass das Konsulat von Vancouver den Antrag mit ziemlicher Sicherheit mit Anweisungen zur Beantragung in San Francisco ablehnen wird, selbst wenn der Antragsteller die von Ihnen empfohlene Erklärung anbietet. Siehe meine Antwort für Details.

Antworten (2)

Wie in Crazydres Kommentar erwähnt, können Sie einen Antrag in Vancouver stellen, aber das dortige Konsulat wird mit ziemlicher Sicherheit entscheiden, dass es für die Entscheidung über den Antrag nicht zuständig ist. In diesem Fall werden sie die Bewerbung "ablehnen", was bedeutet, dass sie sie zurücksenden, Ihre Gebühr erstatten und Sie anweisen, sich auf die entsprechende Stelle zu bewerben.

Dies regelt der Schengener Visakodex , Artikel 6:

1. Ein Antrag wird vom Konsulat des zuständigen Mitgliedstaats geprüft und entschieden, in dessen Hoheitsgebiet sich der Antragsteller rechtmäßig aufhält.

(2) Ein Konsulat des zuständigen Mitgliedstaats prüft und entscheidet über einen Antrag eines Drittstaatsangehörigen, der sich rechtmäßig aufhält, aber keinen Wohnsitz in seinem Hoheitsgebiet hat, wenn der Antragsteller eine Begründung für die Einreichung des Antrags bei diesem Konsulat vorgelegt hat.

In der Praxis scheint die Schwelle für die Akzeptanz einer solchen „Rechtfertigung“ sehr hoch zu sein. Beispielsweise können wir auf das Handbuch für die Bearbeitung von Visumanträgen und die Änderung ausgestellter Visa zurückgreifen . Abschnitt 2.8, Kann ein Konsulat einen Antrag von einem Antragsteller annehmen, der nicht im Zuständigkeitsbereich des Konsulats ansässig ist, umfasst Folgendes:

Als allgemeine Regel sollten nur Anträge von Personen akzeptiert werden, die sich rechtmäßig im Zuständigkeitsbereich des zuständigen Konsulats (wie in den Punkten 2.1-2.5 beschrieben) aufhalten.

Ein Antrag kann jedoch von einer Person angenommen werden, die sich rechtmäßig im Zuständigkeitsbereich des Konsulats aufhält – aber keinen Wohnsitz hat – wenn sie begründen kann, warum der Antrag nicht bei einem Konsulat an ihrem Wohnort gestellt werden konnte. Es ist Sache des Konsulats zu beurteilen, ob die vom Antragsteller vorgelegte Begründung akzeptabel ist.

Anschließend werden vier Beispiele vorgestellt, von denen bei drei die Schlussfolgerung lautet, dass das Konsulat den Antrag bearbeiten sollte. Die Gründe in diesen drei Fällen sind:

  • Eine darstellende Künstlerin aus Peru kann sich nicht zu Hause bewerben, da sie während der dreimonatigen Visumantragsfrist in Nordamerika auf Tour ist.
  • Eine Akademikerin aus China unterrichtet an einer Sommerschule in Großbritannien, als sie unerwartet ein Visum benötigt, um ihren kranken Vater in Frankreich zu besuchen
  • Ein Gruppenantrag umfasst einige Antragsteller, die außerhalb der Zuständigkeit des Konsulats leben, aber die Mehrheit der Antragsteller wohnt dort.

Im verbleibenden Beispiel, in dem der Antrag abgelehnt werden soll, möchte ein Marokkaner während seines Kanada-Urlaubs ein Visum beantragen, weil die Wartezeiten beim Konsulat in Rabat zu lang sind.

Ihr Grund ist offensichtlich mittelmäßig: Er ist nicht so überzeugend wie die ersten Beispiele, aber überzeugender, als einfach eine lange Wartezeit vermeiden zu wollen.

Trotzdem haben Sie nicht gesagt, warum Sie es vermeiden wollen, nach San Francisco zu fliegen. Einfach zu sagen, dass Sie lieber nach Vancouver fahren als nach San Francisco zu fliegen, wird wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Sie haben bessere Chancen, wenn es einen zwingenden Grund gibt, warum ein Flug nach San Francisco eine unangemessene Belastung wäre. Aber Vorsicht: Wenn Sie sich über die Kosten beschweren, erhöhen Sie möglicherweise die Wahrscheinlichkeit einer Visumsverweigerung, denn wenn Sie es sich nicht leisten können, nach San Francisco zu fliegen, können Sie sich Ihre Reise nach Europa möglicherweise nicht leisten.

Allerdings gibt es nicht viel zu verlieren, wenn Sie eine Bewerbung in Vancouver versuchen, solange Sie sich nicht auf finanzielle Schwierigkeiten berufen und solange Sie auf das wahrscheinliche Ergebnis vorbereitet sind. Wenn sie den Antrag ablehnen, erhalten Sie Ihre Gebühr zurück, sodass Sie außer Zeit nicht viel verloren haben. Sie können sich dann in San Francisco bewerben.

Schließlich sollten Sie sich auch darüber im Klaren sein, dass Sie anhand Ihres Hauptreiseziels bestimmen sollten, welches Konsulat Ihres Landes Ihren Antrag bearbeiten soll. Die Tatsache, dass Sie nach Amsterdam fliegen, bedeutet nicht, dass die Niederlande Ihr Hauptreiseziel sind. Wenn der Hauptzweck Ihrer Reise beispielsweise darin besteht, an einer Veranstaltung in einem anderen Schengen-Land teilzunehmen, oder wenn Sie mehr Zeit in einem anderen Schengen-Land verbringen werden, sollten Sie sich an die konsularische Vertretung dieses Landes statt an die Niederlande wenden .

Sie haben nie erwähnt, in welchem ​​US-Bundesstaat Sie wohnen? Sie müssen innerhalb der USA und NUR über 1 bestimmtes Konsulat in Ihrer Gerichtsbarkeit einen Antrag stellen. Ich verstehe, dass die Fahrt nach Vancouver, BC, für Sie einfacher und schneller sein kann, wenn Sie sich im Nordwesten befinden, aber leider müssen Sie deren Regeln befolgen, und wenn das bedeutet, in ein Flugzeug nach SFO zu steigen, gibt es keine Abkürzungen. Bitte beachten Sie auch, dass Visaanträge nur nach bestätigten Terminen über die Website des Konsulats angenommen werden.