Ich beantrage bald ein französisches Studentenvisum in Indien und da ich zu diesem Zeitpunkt arbeitslos bin, wollte ich meine Ausbildung in Frankreich fortsetzen, damit ich hier bessere Möglichkeiten habe, wenn ich zurückkomme. Ich habe jedoch ein B1/B2-Visum, das für zehn Jahre gültig ist und außerhalb meines Heimatlandes ausgestellt wurde.
Obwohl ich es seit langem nicht mehr verwendet habe und auch nicht plane, es bald wieder zu verwenden, würde ich gerne wissen, ob die französische Botschaft mein US-Besuchervisum stornieren oder meine Informationen an die US-Botschaft zur Visumstornierung weitergeben kann Ich qualifiziere mich nicht für das französische Studentenvisum selbst. Ich weiß, dass Sie, wenn Sie arbeitslos sind, keinen Anspruch auf ein B2-Visum haben, bis Sie wieder beschäftigt sind. Überdenke ich es? Ich würde mich über jeden Rat diesbezüglich freuen.
Ich glaube nicht, dass Sie Grund zur Sorge haben.
Denken Sie daran, dass jedes Land seine eigenen Kriterien für die Visumerteilung festlegt und dass die Kriterien für verschiedene Arten von Visa unterschiedlich sind.
Frankreich gehört nicht zu den Vereinigten Staaten und kümmert sich nicht darum, ob Sie sich für das B1/B2-Visum qualifizieren. Es wird ihnen genügen, dass du es hast.
Da für Besuchervisa andere Anforderungen gelten als für Studentenvisa, ist es unwahrscheinlich, dass irgendjemand im französischen Konsulat überhaupt erraten kann, ob Sie weiterhin für das US- Besuchervisum qualifiziert sind, da Ihr Antrag an sie so gestaltet sein sollte, dass Sie die Anforderungen für ein Studentenvisum erfüllen Visa.
Es gibt jedoch eine Sache. Wenn Frankreich bei der Bearbeitung Ihres Visumantrags feststellt, dass Sie in den USA wegen einer Straftat gesucht werden, kann es die USA über Ihren Aufenthaltsort informieren. (Und höchstwahrscheinlich verweigern Sie Ihr Visum.)
einfach.menschlich
Michael Hamton