Ich habe bei einem Konsulat in Indien ein französisches Langzeit-Studentenvisum (Typ D) beantragt. Es ist ein nationales Typ-D-Visum und kein Schengen-Visum. Meine Frage ist, können wir mit diesem Visum noch in andere Schengen-Länder reisen? Wenn nicht, können wir dann ein Schengen-Visum von einem Konsulat in Frankreich bekommen?
Ihr Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (mehr als drei Monate) fällt unter die rechtmäßige Kategorie für „ Aufenthalte von mehr als drei Monaten “:
Bei einem längeren Aufenthalt in einem EU-Land, in der Regel länger als 90 Tage, wird Ihnen in der Regel ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt und/oder eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Wenn Ihr Visum für den längerfristigen Aufenthalt oder Ihre Aufenthaltserlaubnis von einem Land des Schengen-Raums ausgestellt wurde, können Sie für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in ein anderes Land des Schengen-Raums reisen . Sie müssen:
- den Zweck Ihres Aufenthalts begründen;
- über ausreichende finanzielle Mittel für Aufenthalt und Rückreise verfügen;
- nicht als Bedrohung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit angesehen werden.
Auf dem Weg in Ihr Gastland können Sie auch andere Länder des Schengen-Raums passieren.
Auf dieser Grundlage können Sie also in die anderen Schengen-Staaten einreisen, solange Sie diese zeitlich begrenzten Bedingungen einhalten.
chx
JonathanReez
Krist van Besien
Königmilo
Markus Johnson