Wenn ich ein Schengen-Land am selben Tag besuche und verlasse, zählt dies als +1 Tag?

Ich komme aus Kroatien und kann mit meinem Ausweis in jedes Schengen-Land einreisen (dafür benötige ich kein Visum). Die Sache ist, dass ich alle meine 90 Tage genutzt habe. (Ich bin nicht länger als 90 Tage gegangen).

Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich für ein Vorstellungsgespräch erneut in ein Schengen-Land einreisen muss.

Kann ich in das Schengen-Land einreisen und am selben Tag wieder ausreisen? Wird es als +1 Tag auf meine im Schengen-Raum verbrachte Zeit angerechnet?

Wenn ja, kann ich das irgendwie verlängern? Arbeitsunterlagen vorlegen etc.

Haben Sie einen kroatischen Pass?
Wenn Sie kroatischer Staatsbürger sind, dann sind Sie auch EU-Bürger. Als solches haben Sie das Recht, so oft Sie möchten, in jedes EU-Land zu reisen und sich dort aufzuhalten. Die 90/180-Grenze gilt nur für Drittstaatsangehörige (dh Nicht-EU, Nicht-EWR, Nicht-Schweizer).
@RichardBeasley Ich habe im Moment keinen, aber ich kann einen machen. Und jedes Kroatien ist ein EU-Land, aber es ist nicht im Schengen. Die Regel gilt also auch für uns
@ach Das ist nicht ganz korrekt, zB gilt die 90/180-Grenze auch für britische Bürger trotz ihres derzeitigen Status als EU-Bürger.
Can I enter the Schengen country, and leave on the same day? Will it count as +1 day towards my already 90 days in Schengen?Ja und Ja gemäß dem Schengen-Rechner
@Traveller Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht stimmt (wie in, ich habe unmittelbare Familienmitglieder, die ihre britische Staatsangehörigkeit genutzt haben, um viel länger in Frankreich zu bleiben). Was bringt dich dazu, so zu denken?
@Traveller Das deckt eine Vielzahl von Arten britischer Pässe ab, die keine britische Staatsbürgerschaft haben. Britische Bürger haben Freizügigkeit, andere nicht.
Bürger von Nicht-Schengen-EU-Ländern können sich so lange in Schengen-Ländern aufhalten, wie sie möchten, es sei denn, es gibt eine Beschränkung für neue EU-Länder. Bürger des Vereinigten Königreichs können beispielsweise in Spanien leben. Bei Kroatien bin ich mir nicht sicher.
@Dino In der Schengen-Zone geht es um fehlende Grenzkontrolle, aber das ist eine völlig andere Frage als die eigenen Freiheiten und Rechte. EU-Bürger dürfen sich in der EU aufhalten, wo sie wollen und so viel sie wollen – das ist eine Freiheit, die der EU-Vertrag gewährt.
@Willeke: Es gibt einige Einschränkungen der Freizügigkeit, die jedoch erheblich liberaler sind als für visumfreie Drittstaatsangehörige. (Ein EU-Bürger, der weder studiert, arbeitet, Arbeit sucht, noch wirtschaftlich selbstständig ist etc., kann sich nicht entscheiden, auf unbestimmte Zeit in ein anderes EU-Land zu ziehen). Das gilt jedoch nicht für das OP, das ausdrücklich Arbeit sucht.
@HenningMakholm Arbeitssuche (sofern Sie sich nicht verpissen, zB als Arzt ohne medizinische Ausbildung Arbeit suchen) macht Sie nicht schutzlos nach der Richtlinie, siehe Art. 14 Abs. 4 Abs. b .
@HenningMakholm oh, OK, wir sind uns also leidenschaftlich einig, dass das OP das Recht hat, das zu tun, was er vorschlägt, ja?
@MadHatter: Ja. (Ich sagte, die Beschränkungen gelten nicht für das OP, nicht dass die Freizügigkeit nicht gilt).
@HenningMakholm ausgezeichnet, und ich entschuldige mich dafür, dass ich das nicht früher bemerkt habe!
Kleines Update hier: Ich habe gerade das kroatische Außenministerium angerufen, um das zu bestätigen. Mir wurde gesagt, dass für mich leider die Schengen-Grenze gilt, da Kroatien nicht zu Schengen gehört, obwohl es Teil des EWR ist

Antworten (1)

Als kroatischer Staatsangehöriger sind Sie EU-Bürger, und Ihre Rechte in Bezug auf die Freizügigkeit werden derzeit durch die Bürgerrechterichtlinie geregelt . Diese sieht ausdrücklich vor, dass EU-Bürger (ausschließlich EWR-Bürger) in anderen Ländern als ihrem eigenen arbeiten können, was ausdrücklich die „ Arbeitssuche für einen angemessenen Zeitraum “ einschließt. Mit Ihrem kroatischen Pass können Sie für ein Vorstellungsgespräch in jedes andere EWR-Land reisen; Die Schengen-Grenzen gelten nicht für Sie, da sie nicht für einen Vollbürger eines EWR-Mitgliedsstaates gelten.

Ich habe gerade das kroatische Außenministerium angerufen, um das zu bestätigen. Mir wurde gesagt, dass für mich leider die Schengen-Grenze gilt, da Kroatien nicht zu Schengen gehört, obwohl es Teil des EWR ist.
Ja, ich bin 100 % kroatischer Staatsbürger. Ich bin dort geboren und lebe dort
Gott bewahre, dass ich behaupte, mehr darüber zu wissen als Ihre Regierung (oder zumindest ihr Callcenter), aber vielleicht möchten Sie den Text der Richtlinie auf Kroatisch für sich selbst lesen und sehen, was Sie denken. In meinem Land wird, auch von meiner Regierung und ihren hohen Staatsbeamten , genug Unsinn über die Rechte und Pflichten einer EU-Mitgliedschaft geredet, dass ich ihnen nicht unbedingt vertraue, dass sie es richtig machen.
In der Tat heißt es, dass 3 Monate das Maximum sind, das ich ohne formelle Papiere bleiben kann. Danke schön! Ich denke, ich werde versuchen, meine Arbeitspapiere zu sortieren und dann hoffen, dass ich es schaffe, den +1-Tag irgendwie zu umgehen.
@Dino Du brauchst keine Papiere. Diese 3-Monats-Grenze gilt nur für den Aufenthalt. Es gibt keine Bedingungen für das einfache Reisen.
@Dino Das Außenministerium redet Unsinn.
"Sie sollten gut reisen können ... mit Ihrem kroatischen Pass". Aber als Antwort auf meinen obigen Kommentar "Haben Sie einen kroatischen Pass?" Das OP antwortete: "Ich habe im Moment keine, aber ich kann eine machen". Vielleicht ist der fehlende Pass das Problem.
@Dino in der Tat, das tut es nicht.