Ich hatte bei der Schweizer Botschaft in Neu-Delhi, Indien, über VFS ein Besuchervisum beantragt, da ich meinen Bruder und seine Familie treffen muss, die in Genf, Schweiz, leben. Ich hatte mich für mich, meine Frau und meinen 3-jährigen Sohn beworben.
Reisedaten 30.11.2017 bis 01.02.2018.
Mein Visum wurde beim ersten Mal abgelehnt mit der Begründung 1. unzureichender Lebensunterhalt 2. keine Begründung und 3. Ausreiseabsicht nicht feststellbar. (Aufenthaltsdauer war 79 Tage -15.11.17 bis 01.02.18)
Ich habe mich zum zweiten Mal beworben (64 Tage Flugdaten mit geänderter Dauer) und einen Kontoauszug mit mehr als genug Geld auf dem Kontoauszug für Grund 1 vorgelegt.
Für Ursache 2 gab ich ein Hin- und Rückflugticket von und nach Indien vom 30. November 2017 bis zum 01. Februar 2018, ein Zugticket nach und von Paris von Genf vom 06.
Ich habe Hotelbuchungen für 4 Tage in Paris (09.-12.12.17), 1 Tag in Interlaken (18.12.-19.12.2017), 2 Tage in Bern (22.12.-24.12.2017) und 1 Tag in München (12.01.2018-13.01.2018) als Intraschengen-Nachweis eingereicht reisen. Ich gab ihnen den vollständigen Reiseplan meines gesamten Aufenthalts in der Schweiz, da ich die meiste Zeit bei meinem Bruder bleiben wollte. (alle Buchungen mit Bestätigungs-E-Mails von den jeweiligen Hotels bestätigt).
Trotzdem verweigerten sie das Visum. Was nun?
Kann ich ein Touristenvisum für 15 Tage (bei einem anderen Konsulat/einer anderen Botschaft) beantragen und 64 Tage bei meinem Bruder bleiben?
Bitte vorschlagen.
Herzliche Grüße Sumith G.
Ich frage mich, ob es bei Ihrer Frage Übersetzungsprobleme gibt.
Benutzer16259
SumithG
David Richerby