Besucher-Schengen-Visum 2 Mal verweigert. Kann ich ein Touristenvisum für 15 Tage beantragen und 60 Tage bleiben? [Duplikat]

Ich hatte bei der Schweizer Botschaft in Neu-Delhi, Indien, über VFS ein Besuchervisum beantragt, da ich meinen Bruder und seine Familie treffen muss, die in Genf, Schweiz, leben. Ich hatte mich für mich, meine Frau und meinen 3-jährigen Sohn beworben.

Reisedaten 30.11.2017 bis 01.02.2018.

Mein Visum wurde beim ersten Mal abgelehnt mit der Begründung 1. unzureichender Lebensunterhalt 2. keine Begründung und 3. Ausreiseabsicht nicht feststellbar. (Aufenthaltsdauer war 79 Tage -15.11.17 bis 01.02.18)

Ich habe mich zum zweiten Mal beworben (64 Tage Flugdaten mit geänderter Dauer) und einen Kontoauszug mit mehr als genug Geld auf dem Kontoauszug für Grund 1 vorgelegt.

Für Ursache 2 gab ich ein Hin- und Rückflugticket von und nach Indien vom 30. November 2017 bis zum 01. Februar 2018, ein Zugticket nach und von Paris von Genf vom 06.

Ich habe Hotelbuchungen für 4 Tage in Paris (09.-12.12.17), 1 Tag in Interlaken (18.12.-19.12.2017), 2 Tage in Bern (22.12.-24.12.2017) und 1 Tag in München (12.01.2018-13.01.2018) als Intraschengen-Nachweis eingereicht reisen. Ich gab ihnen den vollständigen Reiseplan meines gesamten Aufenthalts in der Schweiz, da ich die meiste Zeit bei meinem Bruder bleiben wollte. (alle Buchungen mit Bestätigungs-E-Mails von den jeweiligen Hotels bestätigt).

Trotzdem verweigerten sie das Visum. Was nun?

Kann ich ein Touristenvisum für 15 Tage (bei einem anderen Konsulat/einer anderen Botschaft) beantragen und 64 Tage bei meinem Bruder bleiben?

Bitte vorschlagen.

Herzliche Grüße Sumith G.

Ich vermute, die Dauer ist hier nicht das Problem. Punkt 3, Austrittsabsicht nicht feststellbar. Das heißt, selbst wenn Sie genug Geld für die Reise haben, denken sie, dass Sie Ihr Visum überschreiten werden. Da Sie gefragt haben, ob Sie einen 15-tägigen Aufenthalt beantragen können, aber tatsächlich 54 Tage bleiben, ist ihr Verdacht vielleicht berechtigt?
Aus Grund3 habe ich im Anschreiben erklärt, dass ich zu den genannten Daten nach Indien zurückkehren werde. Ich fügte hinzu, dass mein Unternehmen den Urlaub nur für die genannten Daten genehmigt hat, da ich ein Schreiben des Unternehmens eingereicht und auch ein Genehmigungsschreiben für den Schulurlaub für meinen Sohn eingereicht habe, in dem die Urlaubsdaten erwähnt werden. Ich habe auch erwähnt, dass ich alte Eltern habe, um die ich mich kümmern muss, und ich werde für sie zurückkehren. Nun meine Frage: Kann ich bei einer anderen Botschaft ein 15-tägiges Touristenvisum (mit neuen Buchungen und Reiseroute) beantragen und 60 Tage in der Schweiz bleiben?
@SumithG "Ich habe im Anschreiben erklärt, dass ich an den genannten Daten nach Indien zurückkehren werde." Jetzt, wo Sie vorschlagen, zwei Wochen zu bleiben, obwohl Sie eigentlich zwei Monate bleiben, verstehen Sie, warum eine solche Erklärung völlig wertlos ist?

Antworten (1)

Ich frage mich, ob es bei Ihrer Frage Übersetzungsprobleme gibt.

  • Wenn Sie ein 15-Tage-Visum erhalten würden , könnten Sie nur 15 Tage bleiben (erster und letzter Tag zählen voll). Ein Aufenthalt von nur einem Tag länger wäre eine Verletzung Ihres Visums. Möglicherweise müssen Sie beim Verlassen eine Strafe zahlen. Und jede zukünftige Anwendung wird auch schwieriger sein.
  • Sie müssen ein Visum bei der Botschaft für das Hauptziel Ihrer Reise beantragen. Wenn Sie in Ihrer Bewerbung lügen, kann Ihre Einreise verweigert werden, wenn sie es herausfinden.
  • Eine Erklärung, dass Sie zurückkehren werden, reicht nicht aus, um die Visa-Beamten von Ihrer geplanten Rückkehr zu überzeugen. Die alten Eltern sind vielleicht eine bessere Erklärung, aber ich weiß nicht, ob das ausreichen wird.