Legalisierung der indischen Heiratsurkunde für das Schweizer Ehegattenvisum

Die Beantragung eines Ehegattenvisums in die Schweiz (Visum zur Familienzusammenführung) aus Indien scheint Folgendes zu erfordern :

Heiratsurkunde im Original, ausgestellt vom Standesamt des betreffenden Staates, ordnungsgemäß beglaubigt vom zuständigen Innenministerium des Staates und weiter beglaubigt vom Außenministerium Neu-Delhi sowie 2 Kopien derselben, die der Botschaft zur Verfügung zu stellen sind;

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Heiratsurkunde akzeptiert

Wie lässt man die Heiratsurkunde vom State Home Ministry (Kerala) und vom Ministry of External Affairs (Neu-Delhi) legalisieren? Gibt es offizielle Wege oder braucht man unbedingt einen Agenten?

Dieser Link auf der Website von MEA gibt Ihnen alle Informationen, die Sie benötigen

Antworten (1)

Die Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Regierung von Indien enthält alle Einzelheiten darüber, wie und wo (und mit aller Anerkennung für RedBaron).

Das Außenministerium beglaubigt Originaldokumente//getreue Kopien von Dokumenten zur Verwendung im Ausland. Es gibt zwei Arten von Bescheinigungen, die vom Außenministerium ausgestellt werden:

1. Apostille:

Indien ist seit 2005 Mitglied des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961, das das Erfordernis der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden aufhob. Die Apostille ist in 105 Mitgliedsländern der Konvention zulässig (für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website: www.hcch.net). Apostille wird für persönliche Dokumente wie Geburts-/Todes-/Heiratsurkunden, eidesstattliche Erklärungen, Vollmachten usw. und Bildungsdokumente wie Abschluss, Diplom, Immatrikulations- und Sekundarschulzeugnisse usw. durchgeführt. Jedes Dokument, das in einem Mitgliedsland mit Apostille versehen ist, wird in allen anderen akzeptiert 104 Mitgliedsländer, die das genannte Übereinkommen von 1961 unterzeichnet haben, wodurch der Beglaubigungsprozess erheblich vereinfacht wird, da es unnötig wird, die Dokumente in jedem oder für jedes der Länder separat beglaubigen zu lassen.

2. Normale Bescheinigung:

Dies geschieht für alle Länder, die nicht Mitglied der Haager Konvention sind und in denen keine Apostille akzeptiert wird.

Verfahren für Beglaubigung/Apostille

A. E-sanad: E-Sanad ist ein Projekt zur Online-Einreichung/-Prüfung von Dokumenten. CBSE-Dokumente aus den Jahren 2014 und später werden nur über e-sanad akzeptiert. Der Link für das e-Sanad-Portal lautet: http://esanad.nic.in . Physische Kopien von CBSE-Dokumenten aus den Jahren 2014 und später werden nach dem 5. Juni 2017 nicht mehr zur Beglaubigung / Apostille akzeptiert. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:.pdf

B. Beglaubigung/Apostille von Dokumenten, die nicht unter E-sanad fallen:

Schritt 1 – Beglaubigung von Dokumenten: Alle Originaldokumente/Kopien, die eine Beglaubigung oder Apostille erfordern, sollten zuerst von den benannten Behörden des Staates/Unionsterritoriums, in dem das Dokument ausgestellt wurde, beglaubigt werden. Im Falle von persönlichen Dokumenten sind die Hauptverwaltung/allgemeine Verwaltungsabteilung der betreffenden Landesregierung/des betreffenden Unionsterritoriums die benannten Behörden. Im Falle von Bildungsdokumenten sollten die Dokumente zuerst von der Bildungsabteilung der betreffenden Landesregierung/des betreffenden Unionsterritoriums beglaubigt werden. Handelsdokumente müssen von den jeweiligen Handelskammern vorbeglaubigt werden. Die Details der regionalen Authentifizierungszentren (RACs) in den Staaten/Unionsterritorien, von denen die Dokumente zuerst beglaubigt werden sollten, sind unten aufgeführt*.

  • Auf der verlinkten Seite folgt eine umfassende Liste der regionalen Authentifizierungszentren (RACs) für Bundesstaaten/Unionsterritorien, darunter zwölf in Kerala und fünf in Delhi.