Darf ich das Auto eines holländischen Freundes in den Niederlanden fahren?

Gerüchten zufolge ist es als Nichtansässiger verboten, ein in den Niederlanden zugelassenes Auto in den Niederlanden zu fahren, mit Ausnahme von Mietwagen. Gerüchten zufolge gilt dies sogar für niederländische Staatsbürger, die ihren ersten Führerschein in den Niederlanden erworben haben, aber jetzt im Ausland leben. Als Beispiel für letzteres frage ich mich, wie sachlich diese Gerüchte sind.

Umgekehrt ist es verboten, einen niederländischen Freund mit meinem in Belgien zugelassenen Auto in den Niederlanden fahren zu lassen, da dies als Steuerhinterziehung angesehen wird. Die Niederlande haben eine hohe Kfz-Steuer namens (BPM), die leicht umgangen werden kann, indem man ein Auto aus einem Nachbarland fährt. Das gilt jedoch nicht, wenn ich in den Niederlanden ein in den Niederlanden zugelassenes Auto fahre. Ich wüsste nicht, wie ich Steuern hinterziehen würde.

Dieses Thema wird in verschiedenen Foren ziemlich ausführlich diskutiert, aber was in verschiedenen Beiträgen gesagt wird, ist ziemlich widersprüchlich.

Kennt jemand eine verbindliche Antwort zu diesem Thema.

Da ich gerne reise , wäre es schön, wenn die Antwort für den Rest der EU oder sogar die Welt gilt.

Dies scheint eine seltsame Regel zu sein, und sie gilt sicherlich nicht überall auf der Welt. Ich frage mich, ob es in der EU legal ist, auf diese Weise zwischen der Nationalität zu diskriminieren (für Inhaber von Führerscheinen aus anderen EU-Ländern).
@max Da ich niederländischer Staatsbürger bin, ist es kaum eine Diskriminierung aufgrund der Nationalität und ich kann immer noch mein eigenes Auto in den Niederlanden fahren.
Ich meinte die Nationalität des Führerscheins. Was ist mit Lkw-Fahrern, die in Belgien leben und für ein niederländisches Unternehmen arbeiten?
Es kann eher eine Versicherungsregel als ein Gesetz sein?
Wenn ich die FAQ einer Versicherungsvergleichsseite lese, sehe ich zwei relevante Punkte: 1) Das Auto ist versichert, auch wenn jemand anderes als der Eigentümer fährt (vorausgesetzt, der Eigentümer hat es erlaubt, also keine Freude am Fahren usw.). 2) Wenn Sie einen internationalen Führerschein haben, dürfen Sie in den Niederlanden fahren. Wenn also 2) zutrifft und 1) zutrifft, sollten Sie in der Lage sein, im Auto eines Freundes zu fahren, ohne in den Niederlanden ansässig zu sein. Am besten wenden Sie sich an die Krankenkasse.
@BartArondson Die Frage, auf die Sie hinweisen, bezieht sich auf Personen, die sich in den Niederlanden niederlassen. Ich sehe nicht, wie sie etwas über die Situation des OP aussagt. (Auch die Seite scheint nicht aktuell zu sein: Die einjährige Verzögerung hat sich geändert .)
Sie besagt, dass Sie, wenn Sie nicht in den Niederlanden ansässig sind, aber am Straßenverkehr teilnehmen möchten, häufig zusätzlich zu Ihrem ausländischen Führerschein einen internationalen Führerschein benötigen. Dies überschneidet sich mit den Informationen in Ihrem Link, in denen nur steht, dass Sie als Nichtansässiger einen ausländischen Führerschein benötigen.
@BartArondson Ich habe das „niet“ im ersten Satz verpasst und aufgehört zu lesen, sorry. Aber es geht nur um die Gültigkeit des Führerscheins (und gilt nicht für EU-Führerscheine) und hat mit der Frage wirklich nichts zu tun. andras lizenz gilt in jedem fall und er weiß es.
@bartArondson dieser Link trägt nur zur Verwirrung bei ( ouders.nl/forum/werk-recht-en-geld/… ). Ich habe verschiedene Polizisten gefragt und je nachdem, wen man fragt, ist es entweder erlaubt oder nicht. Niemand scheint es zu wissen, deshalb habe ich hier gefragt, da diese Plattform dazu neigt, gute Verweise auf maßgebliche Quellen bereitzustellen
@BartArondson: Obwohl die Versicherungsregeln unterschiedlich sind. Manche Tarife beinhalten nur den Hauptfahrer, manche die Ehefrau/den Ehemann, manche die Familie, manche ein paar ausgesuchte Namen, manche alle; grundsätzlich ist alles möglich. Wenn die Versicherung nur für den Hauptfahrer gilt, dürfen Sie das Auto natürlich trotzdem fahren; aber es könnte Sie oder Ihren Freund (oder beide) im Falle eines Unfalls lebenslang sehr, sehr arm machen.

Antworten (2)

Dies ist die offizielle Seite über ausländische Führerscheine in den Niederlanden: http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/rijbewijs/vraag-en-antwoord/mag-ik-met-mijn-buitenlandse-rijbewijs-in-nederland-aan -het-verkeer-deelnemen.html

Es läuft darauf hinaus, dass Sie einen gültigen Führerschein aus einem EU-Land (und ein paar mehr) benötigen, um ein Kraftfahrzeug zu führen. Das Auto und seine Papiere müssen natürlich in Ordnung sein, und es ist nur für einen begrenzten Zeitraum erlaubt, wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden nehmen, müssen Sie irgendwann einen NL-Führerschein machen, aber das scheint nicht der Fall zu sein hier. Also für den rechtlichen Teil sollten Sie in Ordnung sein. (Beachten Sie, dass Sie kein Auto mieten könnten, wenn dies nicht wahr wäre)

Es gibt jedoch einen Haken, Sie müssen mit einer gültigen Autoversicherung fahren. Überprüfen Sie also die Versicherungsbedingungen des Autos Ihres Freundes, die ihm möglicherweise verbieten, das Auto an Ausländer zu verleihen. Beispielsweise zahlt OHRA ausdrücklich nichts aus, wenn das Auto an jemanden ohne gültigen niederländischen Führerschein ausgeliehen wird (siehe „Randvoorwaarden“). Ich habe auch meine eigene Versicherung überprüft, sie geben einfach an, dass der Fahrer das Auto legal fahren darf, ohne dass ein niederländischer Führerschein erforderlich ist. Rufen Sie im Zweifelsfall die Versicherungsgesellschaft an, sie haben möglicherweise auch eine Art Vorkehrung für diese Art von Situationen.

Hier entsteht die Verwirrung, rechtlich dürfen Sie jedes Auto fahren, aber die Versicherung des Autos erlaubt es möglicherweise nicht.

Beachten Sie, dass das Fahren ohne Versicherung eine Straftat ist, erwischt zu werden wird teuer sein, in einen Unfall verwickelt zu werden noch mehr.

Ich wäre wirklich überrascht, wenn die Versicherungspflicht für den Fahrer, einen niederländischen Führerschein zu besitzen, nicht gegen die Antidiskriminierungsvorschriften der EU/EWG verstößt. AFAIK, ein Führerschein aus einem anderen EU/EWG-Land hat die gleiche rechtliche Bedeutung (sowohl öffentlich als auch zivilrechtlich) wie ein niederländischer Führerschein.
@Tor-EinarJarnbjo Das ist nicht ganz richtig. zB können deutsche Verkehrsverstöße keinem ausländischen Führerschein zugeordnet werden, und Sie sind verpflichtet, Ihren ausländischen EU-Führerschein bei einem EU-Landwechsel in einen einheimischen umzutauschen.
@andra: Das ist beides falsch. Deutsche Verkehrsverstöße sind einer Person zugeordnet, kein Führerschein und die Person muss nicht einmal in Deutschland wohnhaft sein (StVG § 28). EU/EWG-Bürger dürfen (bis auf wenige Ausnahmen) ihren ausländischen Führerschein behalten und benutzen, auch wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Ich frage mich nur, wie sie den Unterschied zwischen einem Niederländer, der mit einem ausländischen Auto durch die Niederlande fährt, und einem Ausländer, der dies tut, erkennen werden. Ohne dem Fahrer zu seinem Haus zu folgen, glaube ich nicht, dass Sie den Unterschied erkennen können. Und selbst wenn er verfolgt würde, könnte es durchaus ein Ausländer sein, der einen holländischen Verwandten besucht.
@Tor-EinarJarnbjo Das Problem sind mögliche rechtliche Hürden, Geld vom Ausländer zu bekommen, falls die Versicherungsgesellschaft einen Anspruch gegen den Fahrer hat. Viele Länder helfen dabei nur zögerlich (und mit ihrer gesetzlichen Verpflichtung, Verkehrsstrafen für andere Länder zu kassieren, eine ganz andere Dose Würmer).
@NateKerkhofs Der Unterschied spielt nur eine Rolle, wenn es einen Grund gibt, die Lizenz zu überprüfen. Zum Beispiel, wenn das Auto in einen Unfall verwickelt ist oder von der Polizei angehalten wird.
@Tor-EinarJarnbjo Mit der Gefahr, vom Thema abzuschweifen, liegt die Wahrheit im Detail: europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving/validity/… . Sie können Ihre Lizenz behalten, solange sie gültig ist. Auch Details, Deutschland kann Sie in Flensburg registrieren, jedoch keine Punkte auf Ihrem nichtdeutschen Führerschein registrieren
@jwenting: Zumindest in Europa (und das ist auch in den AHRO-Versicherungsbedingungen festgelegt) haftet der Versicherungsnehmer für etwaige Schäden und nicht der Fahrer, also wird das zumindest in diesem Fall nicht erklären, dass der Versicherungsnehmer das haben muss einen niederländischen Führerschein (wobei sogar die Frage außer Acht gelassen wird, dass ein ausländischer Einwohner durchaus einen niederländischen Führerschein haben kann).
Kommentare werden off-topic. Die Antwort von AVee konzentriert sich auf Vorschriften für Versicherungsunternehmen, Vorschriften, die tatsächlich durch die EU/EWG-Nichtdiskriminierungsklauseln eingeschränkt werden. Verkehrsverstöße sind ein ganz anderer Bereich des (EU-)Rechts.

Sie können in Holland mit einem niederländischen Auto fahren, gemietet oder als Ausländer geliehen werden. Es sei denn, Sie haben einen gültigen Führerschein, das Auto ist versichert und hatte seine jährliche Sicherheitsprüfung (APK). Stellen Sie einfach sicher, dass Sie einen internationalen Führerschein haben, um keine Probleme oder Fragen zu bekommen. Ich denke, es ist sogar notwendig.

Eine niederländische Person darf aufgrund der Steuer(hinterziehung)-Problematik kein im Ausland zugelassenes Auto innerhalb der Niederlande fahren. Für den gelegentlichen Gebrauch können Sie beim niederländischen Finanzamt eine Genehmigung für 14 Tage erhalten/anfordern...

Haben Sie offizielle Referenzen?
Niederländer DÜRFEN im Ausland zugelassene Fahrzeuge fahren, es gibt jedoch eine zeitliche Begrenzung. Wir hatten früher ein Haus in Spanien, es wäre für uns legal, unser in Spanien zugelassenes Auto in die Niederlande zu fahren, solange es nicht länger als ich glaube, es waren 90 Tage im Land bleiben. Ja, aus steuerlichen Gründen. Und die Frist gibt den Menschen die Zeit, das Auto entweder erneut im niederländischen Register anzumelden oder es aus dem Land zu entfernen.