Meine Tante hat vor 13 Jahren das F4 US (Family Preference Immigrant Visa) für meine Mutter und ihre Familie beantragt. Jetzt, da wir unser genehmigtes Petitionsschreiben nach 13 Jahren erhalten haben, sind wir uns nicht sicher, ob Kinder, die zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Falls 13 Jahre alt waren und jetzt über 21 Jahre alt sind, immer noch berechtigt sind, mit der weiteren Bearbeitung fortzufahren. Obwohl die Namen aller Antragsteller (einschließlich Kinder) immer noch unter der Fallbeschreibung zusammen mit den jeweiligen Optionskästchen „ZAHLEN SIE DIE GEBÜHR“ sichtbar sind, sind wir nicht sicher, ob sie als überaltert gelten oder nicht (da sie jetzt über 21 Jahre alt sind). . Bitte teilen Sie mir mit, ob dies in naher Zukunft ein Problem sein könnte, damit wir die Gebühren aller Antragsteller zweifelsfrei übermitteln können.
Ja, sie haben Anspruch auf das Visum.
Der Kongress erkannte, dass viele Kinder aufgrund großer USCIS-Verarbeitungsrückstände alterten, und erließ daher den Child Status Protection Act (CSPA), um bestimmte Kinder vor dem Altern zu schützen. Das CSPA trat am 6. August 2002 in Kraft.
CSPA ändert nichts an der Definition eines Kindes. Stattdessen bietet CSPA eine Methode zur Berechnung des Alters einer Person, um festzustellen, ob sie die Definition eines Kindes für Einwanderungszwecke erfüllt. Das berechnete Alter ist das „CSPA-Alter“ des Kindes. Dies ermöglicht es einigen Menschen, über ihren 21. Geburtstag hinaus als Kinder eingestuft zu werden. CSPA ändert jedoch nichts an der Anforderung, dass Sie unverheiratet sein müssen, um als Kind eingestuft zu werden.
Bitte überprüfen Sie diesen Link für detaillierte Informationen: https://www.uscis.gov/greencard/child-status-protection-act
Benutzer102008
ayesha mir
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