Ich werde im November von Indien nach Deutschland zurückreisen. Ich nehme Turkish Airlines und werde 30 Stunden in Istanbul bleiben.
Ich bin Inhaber eines indischen Passes, habe aber einen gültigen Aufenthaltstitel Aufenthalstitel in Deutschland. Die Flugdaten besagen, dass ich entweder eine kostenlose Unterkunft oder eine kostenlose Stadtrundfahrt in Istanbul bekommen kann, aber ich frage mich, ob ich als Inhaber eines indischen Passes das e-Visum für die einmalige Einreise beantragen sollte, aber eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland habe?
Kommentare und Lösungen sind willkommen
Laut http://www.mfa.gov.tr/visa-information-for-foreigners.en.mfa berechtigt Sie Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis zur Nutzung eines e-Visums für die einmalige Einreise:
Indien: Inhaber von Diplomatenpässen sind für Reisen in die Türkei bis zu 90 Tagen vom Visum befreit. Inhaber von gewöhnlichen, Sonder- und Dienstpässen benötigen ein Visum für die Einreise in die Türkei. Inhaber von gewöhnlichen, Sonder- und Dienstpässen mit einem gültigen Schengen-Mitglieds- oder USA-, UK-, Irland-Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis können ihre e-Visa für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von einem Monat über die Website www.evisa.gov.tr erhalten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen Bedingungen.
Sie müssen ein Evisa beantragen, ein sehr einfacher Vorgang, den ich dieses Jahr einmal durchgeführt habe. Die Genehmigungsgeschwindigkeit ist in den meisten Fällen am selben Tag.
Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis zählt dabei nicht. Anders wäre es, wenn Sie deutscher Staatsbürger wären. In diesem Fall müssen Sie auf jeden Fall ein Visum beantragen.
Shan-Desai
Phoog
Shan-Desai
Verrückter