E-Visum für die Türkei erforderlich, wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis aus Deutschland haben?

Ich werde im November von Indien nach Deutschland zurückreisen. Ich nehme Turkish Airlines und werde 30 Stunden in Istanbul bleiben.

Ich bin Inhaber eines indischen Passes, habe aber einen gültigen Aufenthaltstitel Aufenthalstitel in Deutschland. Die Flugdaten besagen, dass ich entweder eine kostenlose Unterkunft oder eine kostenlose Stadtrundfahrt in Istanbul bekommen kann, aber ich frage mich, ob ich als Inhaber eines indischen Passes das e-Visum für die einmalige Einreise beantragen sollte, aber eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland habe?

Kommentare und Lösungen sind willkommen

Antworten (3)

Laut http://www.mfa.gov.tr/visa-information-for-foreigners.en.mfa berechtigt Sie Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis zur Nutzung eines e-Visums für die einmalige Einreise:

Indien: Inhaber von Diplomatenpässen sind für Reisen in die Türkei bis zu 90 Tagen vom Visum befreit. Inhaber von gewöhnlichen, Sonder- und Dienstpässen benötigen ein Visum für die Einreise in die Türkei. Inhaber von gewöhnlichen, Sonder- und Dienstpässen mit einem gültigen Schengen-Mitglieds- oder USA-, UK-, Irland-Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis können ihre e-Visa für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von einem Monat über die Website www.evisa.gov.tr ​​erhalten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen Bedingungen.

Danke. Aber muss ich mich trotzdem auf der Website bewerben? Rechts?
@ Shan-Desai ja. Wie sonst können Sie ein e-Visum erhalten, als sich auf der Website zu bewerben?
Oh, ich war verwirrt, dass ich das Visum bekommen konnte, ohne das Visum zu beantragen oder dafür zu bezahlen. Es ist also unvermeidlich, dass ich das eVisa trotzdem bezahle
@Shan-Desai Entweder auf der Website oder am türkischen Flughafen über Kioske. Aber ja, Sie müssen immer noch dafür bezahlen

Sie müssen ein Evisa beantragen, ein sehr einfacher Vorgang, den ich dieses Jahr einmal durchgeführt habe. Die Genehmigungsgeschwindigkeit ist in den meisten Fällen am selben Tag.

Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis zählt dabei nicht. Anders wäre es, wenn Sie deutscher Staatsbürger wären. In diesem Fall müssen Sie auf jeden Fall ein Visum beantragen.

Dies widerspricht direkt der vorherigen Antwort von phoog, die durch ein Zitat von der offiziellen Website der türkischen Regierung untermauert wird. Aber Sie haben keine unterstützenden Beweise angeboten. Können Sie erklären, welche Beweise Sie zu der Annahme veranlassen, dass Ihre Antwort richtig und die vorherige Antwort falsch ist?
Ich meinte, eine Aufenthaltserlaubnis aus Deutschland macht keinen Unterschied. Sein Pass stammt aus Indien und er muss ein Visum beantragen, um in die Türkei einreisen zu können.
Das Zitat in der Antwort von phoog besagt jedoch ausdrücklich, dass die Aufenthaltserlaubnis einen Unterschied macht, und ermöglicht es dem Reisenden, ein E-Visum anstelle eines regulären Visums zu erhalten .
Ich habe auch die türkische Übersetzung überprüft. Es wird gesagt, dass Sie ein E-Visum erhalten können, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen (die nicht geschrieben sind, besser zu fragen). Aber nicht sicher, was diese Bedingungen sind. Zur Sicherheit würde ich bei der Botschaft nachfragen oder mich direkt bei der Botschaft bewerben.
Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie kein E-Visum (dies ist eine ziemliche Ausnahme, zum Beispiel benötigen britische Staatsbürger ein E-Visum, und dies hat nichts mit der EU-Mitgliedschaft zu tun). Als indischer Staatsbürger gelten die türkischen Regeln für indische Staatsbürger, und die türkischen Regeln besagen, dass indische Staatsbürger mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis ein E-Visum erhalten können.