Einreise in die EU als Doppelbürger [Duplikat]

Als Doppelbürger habe ich einen EU-Pass und einen Nicht-EU-Pass. Ich muss mein Heimatland mit meinem Nicht-EU-Pass verlassen und wieder einreisen. Kann ich nach der Ausreise mit meinem Nicht-EU-Pass dann mit meinem EU-Pass in die EU einreisen, oder kommt es zu einem Sicherheitsproblem aufgrund der von den Fluggesellschaften bereitgestellten Vorab-Passagierinformationen?

Ich habe meine enge Abstimmung zurückgezogen; siehe meine Antwort unten.

Antworten (2)

Es ist kein Problem, in die EU einzureisen, solange Sie dazu in der Lage sind (und Sie sind es, da Sie EU-Bürger sind).

Länder wie Venezuela zwingen ihre Bürger per Gesetz, den venezolanischen Pass zu verwenden, um nach Venezuela einzureisen/auszureisen. Dies zwingt Sie jedoch nicht, mit diesem Pass in die EU einzureisen.

Es könnte möglich sein, dass die Behörden einiger EU-Länder Ihnen einige Fragen stellen, ihnen dann einfach den Nicht-EU-Pass zeigen und alles ist in Ordnung.

Ich habe dafür gestimmt, diese Frage zu schließen, aber meine enge Abstimmung zurückgezogen, weil mir klar wurde, dass es im Schengen-Raum einen deutlichen Aspekt gibt. Der Schengener Grenzkodex wurde kürzlich geändert , um eine gründlichere Kontrolle von Reisenden aus der EU bei der Einreise in den Schengen-Raum zu verlangen. Der Kodex sieht ausdrücklich vor, dass diese Überprüfung vor der Ankunft der Passagiere anhand der in den Passagierlisten enthaltenen Informationen erfolgen kann.

Wenn Sie also mit Ihrem Nicht-EU-Pass für einen Flug in den Schengen-Raum einchecken und dann Ihren EU-Pass an der Grenze vorlegen, können die Grenzbehörden zusätzliche Datenbankabfragen für Ihren EU-Pass durchführen, da dies nicht möglich gewesen wäre das früher zu machen. Dies könnte Ihre Eingabe um einige Sekunden oder Minuten verzögern und könnte als „Sicherheitsfehler“ angesehen werden.

Dies wäre jedoch nur eine administrative Verzögerung, da Ihr gesetzliches Recht auf Einreise in den Schengen-Raum als EU-Bürger nur eingeschränkt werden kann, wenn Sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit darstellen oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung. Das Einchecken für einen Flug mit einem Nicht-EU-Pass impliziert keinen dieser Gründe.

Der aktuelle Text des Schengener Grenzkodex, Artikel 8, Absatz 2e:

2e. Die Abgleiche mit den in Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Datenbanken können im Voraus auf der Grundlage der erhaltenen Fluggastdaten gemäß der Richtlinie 2004/82/EG des Rates [Fußnote entfernt] oder gemäß sonstiges Unions- oder nationales Recht.

Werden diese Kontrollen im Voraus auf der Grundlage solcher Passagierdaten durchgeführt, werden die im Voraus erhaltenen Daten an der Grenzübergangsstelle mit den Daten im Reisedokument abgeglichen. Außerdem werden die Identität und die Staatsangehörigkeit der betroffenen Person sowie die Echtheit und die Gültigkeit des Reisedokuments für den Grenzübertritt überprüft.