Einreise nach Großbritannien mit einem Besuchervisum, dann Wiedereinreise mit einem Studentenvisum

Ich bin ein australischer Student, der in das internationale Austauschprogramm der University of Birmingham in Großbritannien aufgenommen wurde. Ich werde für ein Semester (weniger als sechs Monate) dort sein, und als Nicht-Visum-Staatsangehöriger wurde mir von der Institution mitgeteilt, dass ich das kurzfristige Studienvisum bei meiner Ankunft in der beantragen kann VEREINIGTES KÖNIGREICH.

Ich werde jedoch etwa einen Monat vor dem eigentlichen Startdatum meines Kurses in Großbritannien ankommen und vier Tage dort sein (touristische Zwecke), bevor ich nach Europa reise. Ich werde erst 4 Tage vor Semesterbeginn nach Großbritannien zurückkehren.

Kann ich bei meiner ersten Ankunft den Standard-Besucherstempel erhalten und dann das Kurzzeit-Studentenvisum beantragen, wenn ich kurz vor Beginn meines Kurses wieder in das Vereinigte Königreich einreise?

Danke für deine Antwort @GayotFow, habe jetzt die Uni kontaktiert. Muss ich bei meiner erstmaligen Ankunft angeben, dass ich beabsichtige, in einem Monat zurückzukehren, und ein Studienvisum beantragen?
Würden Informationen wie Flug- und Unterkunftsdetails für meine Europareise, Nachweise über einen Rückflug zurück nach Australien und Nachweise über die Immatrikulation an einer australischen Uni für 2017 bei IOs helfen? @GayotFow
In diesem Q geht es zwar ums Reisen, nur Reisen in Verbindung mit einem längeren Auslandsaufenthalt, aber dennoch ganz entscheidend ums Reisen. Ich habe dafür gestimmt, offen zu bleiben.
@GayotFow Ich weiß nicht, wie die Regeln im Jahr 2013 lauteten, aber zumindest heutzutage müsste OP nach der Ankunft kein Visum oder keine Genehmigung beantragen. vielmehr würde ihm sein 6-monatiger Urlaub das Recht einräumen, ein Studienprogramm zu absolvieren, dessen Dauer den Zeitraum des Urlaubs nicht überschreitet
@Crazydre ja, auf dem Papier ist der Plan in Ordnung

Antworten (1)

Tatsächlich ist ein Studium für 6 Monate oder weniger erlaubt , wenn Sie im Rahmen der 6-Monats-Visumbefreiung einreisen. Das heißt: Sie müssen bei Ihrer Ankunft überhaupt nichts beantragen.

Sie sollten jedoch so viele Nachweise über Ihre Immatrikulation und die Kursdauer wie möglich mitbringen, um sie auf Verlangen an der Grenze vorzuzeigen

Maßgeblicher Bezugspunkt für Kurzzeitstudierende ist Paragraf A57D der Einwanderungsordnung, Voraussetzungen für die Einreise- bzw. Einreiseerlaubnis – Kurzzeitstudierende .